Wie wir in den RefNews bereits berichteten, hatte das OVG Münster entschieden, dass das Land NRW jahrelang die Unterhaltsbeihilfe der Rechtsreferendare falsch berechnet hat. Offenbar ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig, da Revision eingelegt wurde.
Trotz alledem hat der Verordnungsgeber bereits reagiert und eine neue Beihilfeverordnung erlassen.
Die größte Änderung: Anders als in der bisherigen Verordnung richtet sich die Höhe der Unterhaltsbeihilfe nicht nach einem Anwärtergrundbetrag. Vielmehr wurde die Höhe der Beihilfe nun ausdrücklich beziffert. Sie beträgt nunmehr 1.104,17 Euro.
Die neue „Verordnung über die Gewährung einer monatlichen Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare“ gilt seit dem 01.11.2014.