Der Personalrat der Referendare am LG Düsseldorf weist auf seiner Homepage auf einen Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 01.10.2012 (24-42) hin. Aus diesem ergibt sich, dass nach Niedersachsen nun auch NRW auf das BAG-Urteil reagiert hat und den Rechtsreferendaren mehr Urlaub gewährt. Jeder Referendar hat nun unabhängig vom Alter Anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub.
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Ausgabe 19/2025
Montag, der 05.05.2025
Mehr Urlaub für Referendare aus NRW
von Michael
Der Artikel wurde am 23. November 2012 von Michael veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.