Diese „Eselsbrücke“ zu § 138 III ZPO kannte ich noch nicht:
„Mandantenvorbringen ist niemals nach § 138 III ZPO als unstreitig anzusehen! Man weiß ja nie, was der Gegner noch macht, man hat schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen! – Pferdeprinzip!„
Aus einem kostenlos downloadbaren Skript zur Anwaltsklausur von RA Pfeiffer – juratexte.de.








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