In unserem Forum wird bereits spekuliert, ob das Coronavirus Auswirkungen auf die anstehenden Examensdurchgänge haben könnte. Und mit aller Vorsicht: Angeblich hat sich die Justizverwaltung gegenüber dem Tagesspiegel (dort Meldung 5. März 2020 14:24) folgendermaßen geäußert:
„Schniefnasen vom Juristischen Staatsexamen ausgeschlossen
Auch die Justizverwaltung zieht Konsequenzen aus der sich steigernden Zahl der Corona-Infizierten in Berlin und schließt Examenskandidatinnen und -kandidaten von der in der kommenden Woche anstehenden Prüfung für das Zweite Juristische Staatsexamen aus. „Wer schnieft, schreibt nicht“, sagte der Sprecher der Justizverwaltung unserer Redakteurin Ronja Ringelstein. Wer Krankheitssymptome aufweise und in den vergangenen zwei Wochen in einem der vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiete (China, Norditalien, Südkorea und Iran) war oder im gleichen Zeitraum belegten Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person hatte, wird von den schriftlichen Prüfungen ausgeschlossen. Wer hustet oder schnupft, wird gebeten wieder nach Hause zu gehen.
Für die Examenskandidatinnen kann das sogar von Vorteil sein – wer innerhalb der Examenskampagne eine Erkältung bekommt, muss das nicht wie sonst üblich vom Amtsarzt bestätigen lassen, sondern kann schlicht den Hausarzt aufsuchen und die Prüfungen dann in der nächsten Examenskampagne im Juni schreiben.“
Aber erst einmal abwarten, wie sich das alles in den nächsten Tagen entwickelt…
UPDATE: Laut LTO gibt es tatsächlich eine entsprechende offizielle Mitteilung der Senatsverwaltung!