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Das Blog zum Rechtsreferendariat

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  Ausgabe 04/2026
Donnerstag, der 22.01.2026
     

Spickzettel in der mündlichen Prüfung

„Das Mitführen eines Pfuschzettels während der Vorbereitungszeit für den Aktenvortrag kann damit sanktioniert werden, dass der Aktenvortrag für ungenügend (0 Punkte) erklärt wird“ – so die nicht überraschenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Köln.

Es stellt sich schon die Frage, ob es sich lohnt, sich für den Aktenvortrag einen Spickzettel zu schreiben. Zudem durchaus interessant, wie der Kandidat erwischt wurde:  »»» 

Internationaler Studentenausweis für Referendare
von

Nach dem 1. Staatsexamen ist man zwar kein Student im eigentlichen Sinne – einen Studentenausweis besitzt man nicht mehr und kommt so nicht in den Genuss verschiedener Vergünstigungen an die man sich im Laufe der Jahre so gewöhnt hat.

Es gibt aber doch eine Möglichkeit, die Vorzüge weiter zu genießen: Den Internationalen Studentenausweis!  »»» 

Kostenlose Skripte zu den Abschlussentscheidungen der StA

Im Netz findet man einige kostenlose Skripte, die man als Einstieg in die neuen Themen der jeweiligen Station nutzen kann. Zwei kurze Skripte für die Strafrechtsstation hat der Verlag Niederle Media auf seiner Homepage veröffentlicht.

Autor der Skripte ist Staatsanwalt Dr. Michael Schmitz, der auch Autor anderer Referendarliteratur ist, wie zum Beispiel des Buches „Der Aktenvortrag im Strafrecht“.  »»» 

von passengersfriend.com
Wir verbinden juristische Arbeit mit moderner Technologie – und legen dabei großen Wert auf Flexibilität. Bei uns können Sie zeitlich und örtlich flexibel arbeiten und so Ihre Station optimal mit der Examensvorbereitung verbinden.
OVG-Urteil: Gewisse Wahrscheinlichkeit der Täuschung bei mündlicher Prüfung
von

Das OVG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 03.02.2012 (Az.: 10 A 11083/11)  entschieden, dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Täuschungshandlung nicht ausreicht, um die Aufhebung der Bewertung der mündlichen Prüfung und die Wiederholung der Prüfung anzuordnen. Geklagt hatte eine Rechtsreferendarin, deren Prüfungsleistung in der mündlichen Prüfung zum 2.Staatsexamen durch das Landesprüfungsamt vollständig aufgehoben wurde.  »»»