Laut dem nun veröffentlichten Beschluss vom 14. Januar 2020 (2 BvR 1333/17) des Bundesverfassungsgerichts, dürfen muslimische Rechtsreferendarinnen während ihrer praktischen Ausbildung im Gerichtssaal kein Kopftuch tragen. Als Begründung wird die Pflicht genannt, sich in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten.
Diese Pflicht zur religiösen Neutralität stellt einen Eingriff in die Glaubensfreiheit dar. »»»



Bewerbung für den juristischen Vorbereitungsdienst abgelehnt – so erging es einem Bewerber, der das erste Examen mit 9,0 Punkten abgeschlossen hatte. Doch der Grund ist einleuchtend: Das Kammergericht Berlin wollte dem mehrfach vorbestraftem Mann nicht zur juristischen Karriere verhelfen. Jugendstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten wegen Betrugs in 144 Fällen, Haft in Berlin, offener Vollzug und Freiheit auf Bewährung. Später eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung in 170 Fällen. Insgesamt lässt sich so auf eine Strafe von 4 Jahren, einschließlich der Jungendstrafe, zurückblicken.
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