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  Ausgabe 50/2025
Montag, der 08.12.2025
     

NRW: Prüfer für die mündliche Prüfung nicht mehr online einsehbar

In Nordrhein-Westfalen muss man sich ab sofort länger gedulden bis man erfährt, welchen Prüfern man in der mündlichen Prüfung gegenüber sitzen wird. Bislang war es so, dass man auf der Seite des LJPA Düsseldorf nachschauen konnte, an welchem Tag man geprüft wird und welche Prüfer der Kommission angehören werden. Neben den Kennziffern der Prüflinge wurden auch alle Namen der Prüfer veröffentlicht; die Ladung musste man nicht abwarten. Dies hatte den Vorteil, dass alle Kandidaten zugleich Kenntnis davon hatten, wer sie prüft. Auch war es zu diesem Zeitpunkt bereits möglich, die Protokolle zu den eigenen Prüfern zB via www.protokolle-assessorexamen.de zu bestellen und in die konkrete Prüfungsvorbereitung einzusteigen.

Das LJPA gibt aber derzeit bekannt, dass aus Datenschutzgründen von dieser Praxis ab den Prüfungsterminen im Dezember 2018 abgerückt wird.  »»» 

Rechtsreferendar gewinnt vor dem EuGH

Wir hatten über diesen Fall bereits mehrfach berichtet: Erhält man eine Vergütung für den nicht genommenen Urlaub im Referendariat? Ein Referendar schied nach Able­gung seines zwei­ten Staats­exa­mens aus dem juri­sti­schen Vor­berei­tungs­dienst aus. Den ihm zuste­hen­den Erho­lungs­urlaub hatte er zu diesem Zeit­punkt aus eige­nem Ent­schluss (!) nicht voll­stän­dig genom­men.

Das VG Berlin hatte die Klage auf finan­zielle Abgel­tung des Rest­urlaubs in erster Instanz abgewiesen. Art. 7 Abs. 2 der Richt­linie 2003/88/EG setze über seinen Wort­laut hinausgehend voraus, dass der Arbeit­neh­mer einen An­trag auf Gewäh­rung des Urlaubs gestellt haben müsse und er aus von seinem Willen unabhängigen Grün­den nicht in der Lage gewe­sen ist, seinen Jahres­urlaub vor dem Ende des Arbeits­verhält­nisses zu nehmen.  »»» 

Restplätze im OLG-Bezirk Hamm
von

Die drei Oberlandesgerichte in NRW veröffentlichen auf ihrer Homepage regelmäßig Restplätze, die man kurzfristig als Referendar besetzen kann, um so kurzfristig in den juristischen Vorbereitungsdienst zu starten. Aktuell hat das OLG Hamm gleich an drei Landgerichten zu drei verschiedenen Terminen solche Restplätze zu vergeben:

Landgericht Dortmund

Zum Einstellungstermin 01. Dezember 2018 stehen bei dem Landgericht Dortmund noch Restplätze zur Verfügung.

Wenn Sie an einer Einstellung interessiert sind, können Sie sich deshalb auch jetzt noch bewerben. Bitte setzen Sie sich vorab mit der hiesigen Referendarabteilung unter der Rufnummer 02381 272 – 4314 (Herr Rolfes) oder -4311 (Herr Bolte) in Verbindung.  »»» 

von Watson Farley & Williams LLP
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