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REFERENDARIATNEWS
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  Ausgabe 24/2025
Montag, der 09.06.2025
     

Referendariat in OWL (4) – Aktenvortrag in der AG
von

Der Vortrag stellt im mündlichen Assessorexamen die „Visitenkarte“ des Rechtsreferendars dar. Neben dem Ausbildungsrichter und der privaten AG spielt der Vortrag deshalb auch in der wöchentlichen Zivilrechts-AG eine bedeutsame Rolle (er wird benotet und fließt damit in die „B-Note“ der dienstlichen Beurteilung ein):

Jeder AG-Teilnehmer muss mindestens einen Vortrag halten; auf Wunsch können auch weitere Vorträge gehalten werden, sofern der AG-Stoff insgesamt besprochen werden kann. An einem AG-Termin sind immer 2 Kollegen an der Reihe. Sie kommen 30 Minuten vor Beginn der AG und bereiten dasselbe Aktenstück in der Bibliothek des Landgerichts innerhalb von einer Stunde vor. Dabei handelt es sich um Originalexamensvorträge. In der Zwischenzeit hat sich der restliche Kurs das Aktenstück durchgelesen und es wurden erste Lösungsvorschläge im Kurs diskutiert. Nach beiden Vorträgen wird dann im Plenum herausgestellt, was am jeweiligen Vortrag gut oder verbesserungsbedürftig gewesen ist. Schließlich wird die Lösungsskizze des Prüfers ausgeteilt (!!).

Sicher geht durch das Halten der Vorträge die Hälfte der wöchentlichen Zeit verloren, in der einem der AG-Leiter auch schlicht Wissen hätte eintrichtern können . Der Gewinn des Haltens von Vorträgen zeigt sich aber daran, dass man die praktische Bedeutung des Gelernten aufgezeigt (bzw. wiederholt) bekommt und auch frühzeitig mit dem Stress des Aktenvortrags vertraut wird. Letztlich führt das regelmäßige Halten von Vorträgen auch dazu, dass sich über die Zeit ein Fundus an Examensvorträgen ansammelt. Durch das Austeilen der Lösungsskizze werden auch die Erwartungen abgesteckt, die an den Kandidaten gestellt werden. Außerdem wird man Anfängerfehler vor der versammelten AG (bei mir z.B. das Verknüpfen von Zweckmäßigkeit und rechtlicher Würdigung beim Vortrag aus Anwaltssicht) hoffentlich im Ernstfall des Examens nicht mehr begehen.

Ranking: Die Durchfallquoten im 2. Staatsexamen 2008

Wie wir bereits letzte Woche berichteten, sind nun auch die offiziellen Zahlen und Statistiken zu den Examensergebnissen im Jahr 2008 veröffentlicht worden. Wie schon in den letzten Jahren haben wir Euch die Zahlen zum zweiten Examen aufbereitet und die Rankings zu Durchfallquoten und Prädikatsexamina erstellt.

Die durchschnittliche Durchfallquote hat sich im Vergleich zu 2007 deutlich verringert. Sie sank von 18,1 % auf nunmehr 16,7 %. Dementsprechend sind auch in den meisten Ländern die Durchfallquoten im Jahr 2008 gesunken (so in 11 von 16 Ländern). Eine Ausnahme dazu ist aber Thüringen, wo sich die Quote um 11,4 % erhöhte. Thüringen ist damit das Land mit der höchsten Durchfallquote im Jahr 2008. Im Einzelnen:

  1. Thüringen: 23,6 % (+ 11,4 %)
  2. Sachsen-Anhalt: 23,1 % (- 1,7 %)
  3. Brandenburg: 20,9 % (- 8,6 %)
  4. Nordrhein-Westfalen: 20,8 % (+ 0,1 %)
  5. Mecklenburg-Vorpommern: 19,6 (- 1,1 %)
  6. Niedersachsen: 17,7 % (- 1,6 %)
  7. Sachsen: 17,5 % (- 3,4 %)
  8. Berlin: 16,4 % (- 2,5 %)
  9. Schleswig-Holstein: 15,3 % (- 5,6 %)
  10. Bremen: 15,2 % (+ 1,6 %)
  11. Hessen: 14,3 % (+- 0,0 %)
  12. Saarland: 14,0 % (- 4,5 %)
  13. Bayern: 13,8 % (- 3,3 %)
  14. Baden-Württemberg: 12,7 % (- 0,9 %)
  15. Rheinland-Pfalz: 12,2 % (+ 0,3 %)
  16. Hamburg: 10,8 % (- 1,0 %)

Nächste Woche erscheint dann im RefBlog das Ranking zu den Prädikatsexamina im zweiten Examen 2008!

Vorauflagen für die Strafrechtsstation

In unserem Shop findest Du die Vorauflagen der wichtigsten Kommentare, die für die Referendarausbildung bei Gericht vollkommen ausreichen. Bekanntermaßen sind ja die Übungsklausuren in den Stationen entweder alt oder ganz alt! Aktuelle Sachverhalte gibts dann erst im Examen.

Zurzeit bieten wir im Shop beispielsweise noch ein paar Exemplare des Fischer und des Meyer-Goßner an – passend für die Übungsklausuren in der Strafrechtsstation bzw. Fortgeschrittenen-AG!

von Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V.
Der AKG wurde im November 2007 gegründet und ist die mitgliederstärkste Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Bereich der pharmazeutischen Industrie. Für den AKG hat die Einhaltung kodifizierter Wettbewerbs- und Verhaltensregeln nach dem praxisorientierten Grundsatz „Prävention vor Sanktion“ oberste Priorität. Als Einrichtung der Selbstkontrolle der pharmazeutischen Industrie unterstützt der AKG Ihre Mitglieder dabei, für ein transparentes und faires Unternehmensverhalten in der Zusammenarbeit der Pharmaindustrie mit den medizinischen Fachkreisen zu sorgen. Das Verfahren der internen Selbstkontrolle schließt insbesondere die Beratung und die Mediation, aber auch die Sanktion von vereinsinternen Verstößen gegen die AKG-Verhaltenskodizes ein.
Aufsichtsarbeiten mit rechtsgestaltendem Schwerpunkt

Eine Besonderheit im zweiten Examen sind Klausuren mit rechtsgestaltender Aufgabenstellung – die sogenannten Kautelarklausuren. Aufgabe einer solchen Klausur ist es regelmäßig, den Mandanten zu beraten und beispielsweise für diesen einen Vertragsentwurf zu fertigen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen zu erstellen.

Das einzige Bundesland, das regelmäßig seine Referendare mit Kautelarklausuren quält, ist Niedersachsen. Auch im April lief offenbar eine rechtsgestaltende Aufgabe, wie sich aus einem Beitrag im Forum von Juraexamen.com ergibt. Was genauer Gegenstand dieser Klausur war, kann man aber aus diesem Beitrag leider nicht erschließen.

Keine Kautelarklausuren im GPA-Bezirk

Schonfrist haben dieses Jahr die Referendare in Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein bekommen. Zwar waren dort zunächst Kautelarklausuren ab dem Durchgang April 2010 angekündigt worden. Ende letzten Jahres hat dann aber das Gemeinsame Prüfungsamt auf seiner Seite veröffentlicht, dass auf die Einführung von Arbeiten mit rechtsgestaltendem Schwerpunkt vorerst verzichtet werden soll.

Interessant in diesem Zusammenhang die Begründung des GPA: Zum einen sei es nicht ganz gelungen, in allen Vertragsländern für eine gleichmäßige Vorbereitung der Referendarinnen  und Referendare im Hinblick auf diesen neuen Klausurentyp zu sorgen. Zum anderen habe sich diese Form der Klausur  entgegen den Erwartungen des Gemeinsamen Prüfungsamtes im Bundesgebiet noch nicht  ausreichend  durchgesetzt; die überwiegende Zahl der Prüfungsämter Deutschlands wolle zurzeit von der Stellung derartige Aufgaben absehen.

Grundsätzliche Entscheidung der Länder im Mai 2010

Die Entscheidung des GPA gilt zunächst für das Jahr 2010. Referendare, die also bis Dezember dieses Jahres ins schriftliche Examen starten, brauchen sich nicht auf diesen Klausurtyp vorbereiten. Interessant ist auch der Hinweis des GPA, dass das weitere Vorgehen bezüglich der rechtsgestaltenden Klausuren von der Diskussion auf der Jahreskonferenz der Prüfungsamtspräsidenten im Mai 2010 abhänge. Auf dieser Konferenz könnte es zu einer einheitlichen Entscheidung aller Länder kommen, ob zukünftig Kautelarklausuren gestellt werden oder nicht.

Das GPA zeichnet aber auch einen Mittelweg auf, der gegangen werden könnte: Denkbar sei es, zwar auf reine Kautelarklausuren zu verzichten, dann aber gestaltende Zusatzfragen bei Klausuren zu stellen und/oder im Rahmen des Aktenvortrags vermehrt rechtsgestaltende Aufgaben auszugeben.

Sollte es Neuigkeiten zu dem Thema „Kautelarklausuren“ geben, werden wir Euch natürlich hier im RefBlog darüber informieren!

Reformmodell der Juristenausbildung vorgestellt
von

Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft stellte Ende März 2010 sein Reformmodell für die Juristenausbildung in Deutschland vor. Hierzu wurde bereits 2007 eine Expertenkommission damit beauftragt, die derzeitige Juristenausbildung im internationalen Vergleich zu analysieren und hieraus ein Reformmodell zu erarbeiten. Herausgekommen ist das Positionen-Heft „Neue Wege in der Juristenausbildung„.

Kern des Modells ist der dreijährige Bachelorstudiengang, welcher mit dem Bachelor of Law endet. Für die Berufsgruppen Richter und Staatsanwalt, Rechtsanwalt und Notar soll es aber weiterhin eine einheitliche staatliche Prüfung geben, welche gleichzeitig Eingangsprüfung für das Referendariat ist. Wer an dieser Prüfung teilnehmen möchte, soll aber zusätzliche Studienleistungen im Umfang von mindestens einem Studienjahr vorweisen. Diese sollen in einem speziellen einjährigen Masterprogramm erbracht werden oder innerhalb eines anderen Masterstudiums mit juristischem Bezug.

Ein gedrucktes Exemplar der 40-seitigen Publikation kann kostenlos bestellt werden per E-Mail: nicole.ruth@stifterverband.de

Nachdem sich alle das Gesamtwerk zu Gemüte geführt haben, kann an dieser Stelle über Sinnhaftig- und Sinnlosigkeit des Modells diskutiert werden.

Ausbildungsstatistik für das Jahr 2008 erschienen

Inzwischen wurde die Statistik über die Juristenausbildung des Jahres 2008 veröffentlicht. Die Durchfallquote lag 2008 bundesweit bei durchschnittlich 16,7 % (ein Jahr zuvor: 18,1 %). Die meisten Durchfaller gab es in Thüringen.

Wir werden Euch die Zahlen aufbereiten und in Kürze die Durchfallquoten und die Anzahl der Prädikatsexamina in den einzelnen Bundesländern hier im RefBlog vorstellen. Auch werden wir die aktuellen Zahlen in unsere Übersichtsseiten zum Rechtsreferendariat einarbeiten.

Examenstermin April 2010: Die 2 Verwaltungsrechtsklausuren

Im Verwaltungsrecht wurden als V1-Klausur offenbar in allen Ländern unterschiedliche Sachverhalte ausgegeben. Hier eine kleine Übersicht:

V1-Klausur im GPA-Bereich (HH, HB und Schleswig-Holstein):

pferde rennen von einer koppel davon. polizeieinsatz mit hubschrauber etc. pferde werden nach 3 tagen wieder eingefangen. dann kostenbescheid ihv 18T euro. eigentümer erhebt widerspruch und sagt, es seien nicht seine pferde, ferner habe nicht er sondern ein unbekannter dritter den zaun beschädigt. behörde stellt sich auf den standpunkt, dass die eigentümerstellung egal sei – ebenfalls ob der zaun von einem dritten beschädigt wurde. urteil des vg dann schreiben

V1-Klausur in Rheinland-Pfalz:

In RLP kam vorläufiger RS und Baurecht…

V1-Klausur in NRW:

In NRW lief diesen Monat wohl ein klassischer Abschleppfall.

Bei uns kam Gebührenbescheid nach Ersatzvornahme

Dem heutigen Abschleppfall liegen zwei Entscheidungen den VG Köln zu Grunde.

20 K 848/09 v. 3.12.09
20 K 6900/08 v. 21.1.10

V1-Klausur in Sachsen-Anhalt:

Da können wir es uns wieder leicht machen und auf die guten Ausführungen im Blog „Kopfgedanken“ verweisen!

V2-Klausur:

Zur letzten Klausur des Monats findet man im Netz fast nichts – die Schreiber sind (zurecht!) gleich feiern gegangen! Nur bei „Kopfgedanken“ findet man eine Zusammenfassung der V2-Klausur. Ob dieser Sachverhalt auch in den anderen Bundesländern lief, können wir aber nicht sagen…

Referendariat in OWL (3) – Erste Praxisluft
von

Nun ist es also soweit – die erste „eigene“ Zivilakte liegt zum Bearbeiten bereit. Es geht  um einen Fall aus dem Kaufrecht. Angefertigt werden soll ein relatonsmäßiges Gutachten und ein PKH-Beschluss.

Aber erst einmal der Reihe nach: Ungefähr am Montag der dritten Woche wurde einem im Einführungslehrgang mitgeteilt, welchem Zivilrichter man zugewiesen worden ist. Ich wurde einer Amtsrichterin zugewiesen. Auch wenn man „sich unverzüglich zum Dienstantritt melden sollte“, habe ich dann noch 3 Tage mit dem Anruf gewartet. Das war auch nicht verkehrt, weil die Richterin meine Ausbildungsakte erst am Mittwoch bekommen hatte. Es wurde also telefonisch ein Termin am Ende des Ausbildungslehrgangs vereinbart…

Das erste Gespräch mit dem Ausbilder dauerte ca. 20 Minuten. Neben einiger Formalien und Tipps wurde kurz besprochen, was mich in den nächsten 4 Monaten erwarten wird:

– Meine Amtsrichterin hat freitags Sitzungstag, d.h. Donnerstag in die Akten einlesen und Freitag dann den Sitzungen beiwohnen. Großzügigerweise darf ich vorne am Richtertisch sitzen; ein Fortschritt gegenüber den zahlreichen Praktika als Jurastudent. Auch wurde einem in Aussicht gestellt, einige Teile des Verfahrens selbst leiten zu dürfen (z.B. Beweisaufnahme).

– Von Donnerstag bis Donnerstag gibt es jeweils eine Akte mit nach Hause, deren Bearbeitung benotet wird. Ich glaube, man muss innerhalb von 4 Monaten 8 Arbeiten abgeben. Ich bin mal gespannt, was die erste Akte mir für ein Ergebnis einbringt. Habe nämlich in der Relation 16 Seiten geschrieben, weil ich es besonders gründlich machen wollte.

Alles in allem ist die Arbeitsbelastung noch nicht zu hoch. Abzüglich des obligatorischen AG-Tags bleiben noch 3 Tage (inkl. Samstag) zum Lernen. Das ist alles gut machbar. Jedenfalls ist der Weg mit einer eigenen Akte nach Hause schon ein tolles Gefühl: Man ist gleichwertiger Mitarbeiter in einem Dezernat! Ein gutes Gefühl nach 5 Jahren Schikane durch „sog. Korrekturassistenten“.

Großkanzleianwälte als „unheimliche Elite“

Vor ungefähr einem Monat erschien der Focus mit dem Titel „Die unheimliche Elite“ – ein Bericht über Großkanzleianwälte als heimliche Strippenzieher der Wirtschaft und Berater in Regierungsangelegenheiten.

Inzwischen ist dieser Artikel auch online abrufbar. Der Bericht beginnt mit der Darstellung eines Bewerbungsgesprächs eines 27-jährigen Referendars mit 1000 Euro brutto, der schließlich ein Angebot der Großkanzlei in Höhe von 110.000 Euro plus Boni erhält. Beeindruckende Zahlen – gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise, in der die meisten Großkanzleien bekanntermaßen nicht nur bei den Einstellungen, sondern auch bei den Einstiegsgehältern deutlich restriktiver waren als in den vergangenen Jahren.

Dementsprechend wirkt der Artikel doch an manchen Stellen überzeichnet, um so die richtige Wirkung beim Leser zu erreichen. Zudem werden natürlich viele Aspekte der Arbeit in einer Großkanzlei herausgestellt, die einen Juristen nicht wirklich beeindrucken können (zB das Thema „billable hours“). Kritisch eingegangen wird aber nicht nur auf die langen Arbeitszeiten der jungen Anwälte, die so zu „modernen Lohnknechten“ bzw. „Sklaven“ der Großkanzleien würden.

Seine Freundin, mit der er vier Jahre zusammen war, hat ihn verlassen. Im Herbst hatte er sie in ein luxuriöses Hotel nach Mallorca eingeladen – eine Wiedergutmachung für die Monate, in denen er sich kaum um sie kümmern konnte. Als er mit ihr am zweiten Tag am Pool lag, klingelte das Telefon. Die Kanzlei verlangte seine Rückkehr. Sofort.

Auch das Verhältnis des Gewinnstrebens der großen „Anwaltskonzerne“ zum Ständerecht der Anwälte wird thematisiert.

„Besonders in den großen, internationalen Sozietäten untergräbt das Streben nach Profit unsere standesethischen Grundsätze“, kritisiert Ulrich Hartel, Seniorpartner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, einer mittelständischen deutschen Kanzlei.

Ein insgesamt lesenswerter Artikel. Insbesondere zu empfehlen ist das Interview mit Ralph Wollburg, Partner bei Linklaters in Düsseldorf.

Sitzungsvertretung mit Schulklasse!

Als ob die ersten Auftritte als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft nicht bereits aufregend genug wären, schreibt Murphys Gesetz vor, dass regelmäßig eine Schulklasse im Saal sitzt und sich mal „so einen richtigen Staatsanwalt“ anschauen möchte. Nicht unbedingt förderlich für die sowieso schon vorhandene Nervosität eines Referendars – wie ja auch bereits Ela in ihrem RefBlog-Bericht ausgeführt hat!

Über eine solche Verhandlung eines Referendars als Sitzungsvertreter mit Schulklasse berichtet nun auch RAin Rueber in ihrem Blog. Der Auftritt begann schon mal mit einer Verspätung des Referendars zur Verhandlung – das muss man sich erst einmal trauen! Das Plädoyer verlief dann offenbar etwas holprig. Nach der Verhandlung berichtete nämlich die Referendarin der Rechtsanwältin, die ebenfalls im Publikum saß, über folgenden Dialog zweier Schüler:

S 1: „Ist das der Staatsanwalt?“
S 2: „Ja, glaub schon, der hat ja auch die Anklage vorgelesen.“
S 1: „Und warum stottert der sich dann so einen zurecht?“
S 2: „Weiß nicht. Ist aber echt uncool.“

Damit ist dann bei dem Referendar als Sitzungsvertreter wohl genau die Situation eingetreten, vor der man am meisten Angst hat! Ich möchte Euch aber trotz dieser Geschichte beruhigen: Wenn man sich einigermaßen auf die anstehenden Verhandlungen vorbereitet hat, dann muss man sich eigentlich keine Sorgen machen. Der Richter lässt einem ausreichend Zeit, wenn man bei einem etwas komplizierteren Fall (zB nach einer längeren Beweisaufnahme) sein Plädoyer stichpunktartig vorbereiten möchte. Und auch bei der Formulierung der Anträge gibt es im Zweifel entsprechende Hinweise. Schließlich weiß man zum Glück nicht, was das Publikum von dem eigenen Auftritt als Staatsanwalt hält – es sei denn, es wird anschließend in irgendeinem Blog veröffentlicht… 😉