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  • RefNews - Der Blog von und für Rechtsreferendare


REFERENDARIATNEWS

REFNEWS
  Ausgabe 42/2026
Samstag, der 17.10.2026
     

Anforderungen an die Revisionsbegründung

Der BGH hat vor kurzem eine Entscheidung gefällt, die Gegenstand einer mündlichen Prüfung im 2. Examen im Strafrecht werden könnte. Inhaltlich geht es um die Anforderungen einer Revisionsbegründungsschrift. Ein Rechtsanwalt wählte in der Begründung Formulierungen wie „Herr G.“, „möchte vortragen“, „bleibt bei seiner Darstellung“, „ist der Überzeugung“. Der BGH hat daraufhin die Revision als unzulässig verworfen.  »»» 

Es könnte nicht besser laufen

von

! Warnung ! Der nachfolgende Beitrag wird in seinem Mitteilungsgehalt wohl einmalig sein, da ich wirklich NUR positives zu berichten habe. Die Überanzahl an positiven Meldungen könnte bei dem ein oder anderen Leser zu einem Mitgefühl der Freude führen!

Lesern mit aktuell schlechter Laune, die sich diese nicht „vermiesen“ lassen wollen, wird daher vom Lesen dieses Beitrages dringend abgeraten! 😉  »»» 

Feueralarm beim OLG Köln – Abbruch der Z1-Klausur

Diesen Monat war es mal wieder soweit und traf diesmal die Referendare im OLG-Bezirk Köln: Während der Z1-Klausur wurde offenbar der Feueralarm ausgelöst und die Klausur abgebrochen. Alle Referendare, die am OLG Köln derzeit schreiben, müssen nun „nachsitzen“ und die erste Zivilrechtsklausur zu einem späteren Zeitpunkt erneut schreiben.

Es ist nicht das erste Mal, dass Referendare wegen eines Feueralarms den Klausurraum verlassen mussten.  »»» 

Rechtsreferendariat Verwaltungs- oder Wahlstation im Servicebereich Recht

von Technische Universität Berlin
ZUV - Zentrale Universitätsverwaltung, Abteilung II Personal und Recht, Servicebereich Recht Der Servicebereich Recht der TU Berlin sucht fortlaufend engagierte Rechtsreferendar*innen für die Verwaltungs- oder Wahlstation. Wir bieten Ihnen praxisnahe Einblicke in die vielfältigen rechtlichen Fragestellungen einer renommierten technischen Universität und die Möglichkeit, an der Schnittstelle von Recht, Wissenschaft und Verwaltung mitzuwirken. Neben den Aufgaben eines allgemeinen Justiziariats gehören die rechtliche Beratung der Hochschulleitung und anderer Stellen der TU sowie die Begleitung von Gesetzgebungsverfahren zu unserem Tätigkeitsbereich. Der aktuelle tiefgreifende Transformationsprozess der Berliner Hochschulen wirft täglich spannende Rechtsfragen auf, die uns oft auf rechtliches Neuland führen.

Berliner Referendarparty am 15.06.2012

von

Die nächste Referendarsparty des Personalrats der Rechtsreferendare Berlin findet in wenigen Tagen am Freitag, den 15.06.2012 statt.

Wie die letzten Male auch, könnt Ihr Euch ab 23:00 Uhr im Salzclub, Salzufer 20, 10587 Berlin einfinden. Die Karten kosten im Vorverkauf sowie an der Abendkasse bis 24 Uhr nur 3 Euro, danach 5 Euro. Wir wünschen viel Spass!

Like ice in the sunshine…

von

…I’m melting away, on this sunny day. *sing* 😀 Gut gekühlt sitze ich in meinem “Bunker” und wollte euch mal wieder auf den neusten Stand der Dinge bringen. Was ist in den letzten 2 Wochen passiert?

Im Referendariat was die Zivilstation angeht eigentlich nicht so viel. Ich hatte vor kurzem auch eine Urlaubswoche, so dass ich erstmal einige Tage nicht zum Gericht musste und auch keine Arbeit in Form von Akten zu Hause liegen hatte.  »»» 

Keine Urlaubsabgeltung für Rechtsreferendare

Nach dem Bestehen des 2. Staatsexamens ist man nach den Juristenausbildungsgesetzen der Länder aus dem Vorbereitungsdienst entlassen. So lautet zum Beispiel § 31 Abs. 1 JAG NRW: „Mit der Verkündung der Entscheidung über das Bestehen der Prüfung […] enden der Vorbereitungsdienst und das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis.“

Was passiert aber, wenn dem Referendar zu diesem Zeitpunkt noch Urlaub zusteht?  »»» 

Umbenennung der DHV Speyer in Universität Speyer

Nahezu jedem Referendar ist das „Speyer-Semester“ ein Begriff: So besteht die Möglichkeit, während des Referendariats ein Semester in Speyer zu verbringen und ein Ergänzungsstudium zu absolvieren.

Bislang fand dies an der „Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften“ (kurz: DHV) statt. Nun wurde diese in „Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften“ umbenannt.  »»» 

Informiere Dich über Ablauf und Gestaltung des Referendariats

Das Institut für Anwalts- und Notarrecht der Universität Bielefeld bietet auch in diesem Jahr eine interessante Veranstaltung für angehende Referendare an:

Am 13.06.2012 informiert die Ausbildungsleiterin am OLG Hamm, Frau RiOLG Kroll, im Hauptgebäude der Universität (Hörsaal 7) von 14 – 16 Uhr über den Ablauf, die Gestaltung und Planung des Rechtsreferendariats.  »»» 

Referendariat am LG Kaiserslautern Teil 11- Der Abschied

von

Alles hat ein Ende…

Nun ist es also überstanden. 2 Jahre Referendariatszeit gehen Ende dieses Monats zu Ende. Das heißt Abschied nehmen. Zum einen von meiner juristischen Ausbildung, zum anderen allerdings auch leider von meinen Arbeitskollegen mit denen ich die letzten beiden Jahre viel zu tun hatte. Auch bedeutet dies hier mein letzter Artikel über meine Referendariatszeit. Doch es bleibt noch ein kurzer Blick zurück.  »»» 

Halbzeit :-)

von

Letztes Wochenende war ja das DFB-Pokalfinalspiel und die Fußball-Saison 2011/12 ist nun zu Ende. Bis zum Referendariats-Finale dauert es bei mir zwar noch etwas, aber zur Halbzeitpause der ersten Pflichtstation kann diese Woche schon abgepfiffen werden. 🙂

Urlaubsanträge habe ich auch schon eingereicht und die Bestätigung, dass alles wie beantragt in Ordnung geht, 2 Tage später auch per E-mail erhalten.  »»» 

Referendartag beim Finanzgericht Köln

Heute im RefBlog ein Veranstaltungstipp für alle Referendare, die sich vorstellen können, später im Steuerrecht oder sogar als Finanzrichter zu arbeiten! Am Mittwoch, den 13.06.2012 (9.00 Uhr / Sitzungssaal 201), findet am Finanzgericht Köln ein Referendartag statt.

Mitarbeiter des Gerichts geben an diesem Tag den Referendaren Einblicke in das finanzgerichtliche Verfahren.  »»» 

Notwendigkeit einer Beweisaufnahme bei widersprüchlichem Vortrag

Heute mal ein Hinweis auf ein examensrelevantes Urteil, das der BGH am 13.03.2012 verkündet hat. Der Leitsatz lautet:

„Ein Gericht darf die Beweisaufnahme zu einem bestrittenen erheblichen Vorbringen einer Partei nicht deshalb ablehnen, weil es zu ihrem früheren Vortrag in Widerspruch stehe. Eine etwaige Widersprüchlichkeit des Parteivortrags ist vielmehr im Rahmen der Beweiswürdigung zu berücksichtigen.“  »»»