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Das Blog zum Rechtsreferendariat

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REFERENDARIATNEWS
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  Ausgabe 18/2025
Dienstag, der 29.04.2025
     

Kein Referendariat für vorbestrafte Jurastudenten
von

Drei Jurastudenten wurden vom Landgericht Göttingen im August diesen Jahres zu Freiheitsstrafen von 18 und 15 Monaten bzw. 6 Monaten auf Bewährung verurteilt, sowie zur Zahlung von 25.000 Euro an Opferhilfeeinrichtungen .

Dem liegt kurz gesagt folgendes zu Grunde: Mit Hilfe der sogenannten „Abofalle“ hatten die Jurastudenten im Internet Nutzungsverträge unter die Leute gebracht, wobei sich die „Kunden“ durch verschiedene Seiten klickten und sich unbemerkt verpflichteten, eine einmalige Nutzungsgebühr von 86 Euro zu zahlen.

Nun ist es jedoch so, dass man als angehender Volljurist nicht nur die Last der Strafe tragen muss, die das Gericht verhängt hat, nein, es kommt noch viel schlimmer: Wer zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, darf das Referendariat nicht absolvieren, so ein Sprecher des Justizprüfungsamtes in Niedersachsen. Da hat nur derjenige des Trios Glück gehabt, der mit 6 Monaten Freiheitsstrafe davon kam…

Die Regelungen über die Versagung des Referendariats sind aber auf Landesebene unterschiedlich ausgestaltet, ein Blick ins Juristenausbildungsgesetz hilft hier weiter.

Nicht alle Unternehmen googeln die Bewerber

Gerade erst hat das Verbraucherschutzministerium eine Studie veröffentlicht, wonach immerhin 28 % der befragten Unternehmen das Internet für Personalentscheidungen nutzen und Infos über Bewerber ergoogeln bzw. bei StudiVZ, Xing & Co. erstöbern. Ob auch Kanzleien solche Maßnahmen ergreifen, ist uns nicht bekannt. Für fertige Juristen, die sich für einen Job einer Rechtsabteilung in einem größeren Unternehmen interessieren, ist aber wichtig zu wissen, ob auch der favorisierte mögliche Arbeitgeber Infos über das Internet einholt.

Bereits im April 2009 erschien ein Artikel auf karriere.de, in dem Unternehmen auf die Frage antworteten, ob sie denn auch zu den Googlern gehören:

BASF

„Das Googeln von Bewerbern ist bei der BASF nicht Teil des Auswahlprozesses. Bei der Personalarbeit wird zwar immer mal wieder darüber nachgedacht, aber derzeit sind wir der Meinung, dass solche Recherchen nicht hilfreich sind.“

 Siemens

„Das Googeln von Bewerbern ist im Auswahlverfahren von Siemens nicht vorgesehen. Für uns ist entscheidend, was uns die Bewerber online zukommen lassen […].Partyfotos oder Ähnliches könnten mich nicht abschrecken; das sind ja eh Zusatzinformationen, die wir nie in ein Bewerbungsgespräch einfließen lassen könnten.“

VW

„Wir recherchieren im Bewerbungsprozess keinen Bewerber im Internet, gleichgültig für welche Position bei Volkswagen. Das liegt zum einen an der hohen Anzahl von Bewerbungen, die täglich eingehen, zum anderen wahren wir auch das Persönlichkeitsrecht des Bewerbers.“

Weitere Unternehmen

Infos zu den Aussagen weiterer Unternehmen findest Du in dem oben verlinkten Artikel!

Eine intensive Zivilrechtsstation

Die „normale“ praktische Ausbildung beim Richter in der Zivilrechtsstation läuft ziemlich entspannt ab. Je nach Absprache trifft man sich 1-2 Mal die Woche im Büro des Richters und bespricht die bearbeiteten Akten bzw. die Dezernatsarbeit. Anschließend bereitet man sich auf den wöchentlichen Sitzungstag vor und nimmt schließlich aktuelle Akten zur Bearbeitung wieder mit nach Hause.

Über eine ungewöhnlich intensive Referendarausbildung am Amtsgericht Melsungen berichtete dagegen Rechtsanwalt Brandau in seinem Blog:

Dem Referendar wurden jedenfalls alle Schritte während der Sitzung erklärt und er mußte zudem ein Versäumnisurteil vor der Verkündung vorbereiten, wobei noch einmal die diesbezügliche Vorgehensweise anhand der jeweiligen Paragraphen erklärt wurde.

Ich meine, wenn schon eine der Parteien nicht erscheint, hat man als Richter etwas Luft im Ablaufplan und kann sich dem Referendar und dessen Ausbildung widmen. Aber das ganze Prozedere – wie bei einer mündlichen Prüfung – vor Publikum im Gerichtssaal hätte ich nicht unbedingt haben wollen. Meine Sitzungstage verliefen zum Glück so wie die von RA Brandau:

Bei mir waren die Sitzungen eher ein Neben-dem-Richter-sitzen mit vorherigen Lesen der Akten.

von Universalschlichtungsstelle des Bundes
Branchenübergreifend Verbraucherstreitigkeiten mit Unternehmen neutral und unabhängig schlichten, auch grenzübergreifend: Das ist seit 2016 unsere Aufgabe. Ein Schlichtungsverfahren ist für Verbraucherinnen und Verbraucher eine Möglichkeit, den Streit schnell, unkompliziert und kostenlos beizulegen. Es gibt 29 Verbraucherschlichtungsstellen in Deutschland mit jährlich zehntausenden Anträgen. Viele sind auf bestimmte Branchen spezialisiert. Wir helfen dabei, die richtige Schlichtungsstelle zu finden. Aber auch bei einer relativ guten Abdeckung der Bereiche gibt es Lücken. Dort, wo es diese gibt, kommen wir als Auffangschlichtungsstelle ins Spiel. Grundlage ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).
Überbrückung bis zum Start des Referendariats

In vielen Bundesländern besteht eine gewisse Wartezeit, die man überbrücken muss, bis man dann ins Referendariat starten kann. Große Projekte wie LL.M. oder Promotion bieten sich nur dann zur Überbrückung an, wenn die Wartezeit besonders lang ist wie zum Beispiel in Hamburg oder Berlin.

Ansonsten stellt sich für jeden die Frage, wie man die Zeit nach bestandenem ersten Examen bis zum Beginn des Referendariats am Besten nutzen kann. Dabei ist durchaus interessant, dass es tatsächlich Stellenangebote gibt, die sich ausdrücklich an Juristen mit 1. Staatsexamen „zur Überbrückung von Wartezeiten zwischen Studium und Referendariat“ richten.

So zum Beispiel die Stellenausschreibung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):

[…] Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) bietet zum nächstmöglichen Termin an den Dienstsitzen Bonn und Berlin auf sechs Monate befristete Tätigkeiten für Juristinnen und Juristen mit 1. juristischem Staatsexamen an.

Wenn Sie Mitwirkungsmöglichkeiten an der Schnittstelle zwischen Politik und Verwaltung in den Bereichen Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als Herausforderung betrachten, wenn Sie das 1. juristische Staatsexamen mit mindestens der Note „befriedigend“ bestanden haben und über gute Kenntnisse der englischen oder französischen Sprache verfügen, freuen wir uns über Ihre Bewerbung.

Die Tätigkeit ist besonders zur Überbrückung von Wartezeiten zwischen Studium und Referendariat geeignet. Volljuristinnen und Volljuristen sind nicht bewerbungsfähig.

Die Tätigkeit erfolgt in einem Beschäftigungsverhältnis nach Entgeltgruppe 9 TVöD. Darüber hinaus wird eine Zulage für eine Tätigkeit bei obersten Bundesbehörden (Ministerialzulage) gezahlt. […]

Wer sich konkret für die hier genannte Stellenausschreibung interessiert: Die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 22.09.2009!

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit Lebenslauf, Zeugniskopien (Allg. Hochschulreife, 1. Staats-examen) unter Angabe der Kennziffer 915 spätestens bis zum 22. September 2009 an das

Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Personalreferat,
Rochusstr. 1, 53123 Bonn.

Karrieremessen für Referendare und Berufseinsteiger
von

Jährlich stattfindende Karrieremessen, mit dem Ziel, Kontakte zu künftigen Arbeitgebern zu knüpfen und Informationen bezüglich Weiterbildungsmöglichkeiten zu erhalten, sind mittlerweile gang und gebe in Deutschland. Auch individuelle Bewerbungsgespräche sind hier möglich, meist aber nur mit Voranmeldung.

Nun gibt es eine enorme Vielzahl an Messen in verschiedenen Städten, einige sollen hier genannt werden:

JURAcon in Köln, 22.10.2009

SUCCESS erst wieder im Jahr 2010

Jurstart in Münster, 27.05.2010

Career Venture in Frankfurt, 02.11.2009

Viele potentielle Arbeitgeber nutzen die Messen, um auch Referendare zu rekrutieren und aus dem Pool der Referendare gehen nicht selten die Volljuristen hervor, die die künftig zu besetzenden Stellen bekommen. Daher ist ein Besuch schon als Referendar ratsam. Die unterschiedlichen Juristenmessen haben sich in der vergangenen Zeit als wichtiger Bestandteil der Personalgewinnung von Kanzleien herausgestellt.

Und hier mal ein Bericht aus der anderen Sichtweise, nämlich die desjenigen, der die Nachwuchsjuristen auf Messen sucht. Hier werden Planung, Durchführung und Nachbearbeitung vorgestellt und auch Probleme aufgezeigt, die mit den Messen verbunden sind – ein durchaus hilfreicher Artikel, um die Seite des Gegenüber auf der Messe zu beleuchten.

Statistiken zum 2. Examen in NRW und Niedersachsen 2008

Auch wenn die Gesamtübersicht zu den Examensergebnissen 2008 vom Bundesministerium der Justiz erst in einem halben Jahr zu erwarten ist, haben inzwischen auch die Landesjustizprüfungsämter von NRW und Niedersachsen die Jahresberichte für das Jahr 2008 veröffentlicht.

Nordrhein-Westfalen

Von den geprüften Kandidaten haben immerhin gut 78 % das zweite Examen bestanden. Die Durchfallquote lag 2008 bei 21,94 %; sie stieg damit leicht um gut 1 % im Vergleich zum Vorjahr. Zwei der durchgefallenen Prüflinge haben das Examen wegen eines Täuschungsversuchs nicht bestanden.

Die Anzahl an Prädikatsexamina (volbefriedigend und besser) lag 2008 bei 20,06 %. Auch insofern gibt es in NRW einen (deutlichen) Anstieg, 2007 waren es nur 17,42 % aller Kandidaten, die ein solch gutes Ergebnis erzielten.

Interessant sind auch die Angaben zum Notenverbesserungsversuch: So haben immerhin knapp 50 % derjenigen, die einen solchen Verbesserungsversuch unternommen haben, einen „Notensprung“ geschafft. Dabei ist es 5 Leuten gelungen, sich von einem ausreichend auf ein vollbefriedigend zu steigern; 2 Leute  haben sich sogar von der Note befriedigend auf die Note gut verbessert!

Niedersachsen

In Niedersachsen lag 2008 die Durchfallquote bei 17,72 %. Sie sank damit im Vergleich zum Vorjahr um 1,6 %. Fast alle durchgefallenen Prüflinge waren bereits nach dem Ergebnis der Klausuren durchgefallen; nur 1 Kandidat wurde zur mündlichen Prüfung geladen und erreichte dann dennoch nicht die 4,0 Punkte im Gesamtergebnis.

15,31 % der geprüften Kandidaten schlossen das Examen mit Prädikat ab, erreichten also im Ergebnis vollbefriedigend oder besser. Damit blieb die Anzahl an Prädikatsexamina auf dem Niveau vom Vorjahr.

Eine Besonderheit im Jahresbericht in Niedersachsen im Vergleich zu den Berichten der anderen Länder ist, dass die Ergebnisse der Einzelklausuren ausgewiesen ist. So kann jeder Referendar, der 2008 die Klausuren geschrieben hat, schauen, wie er bei den einzelnen Klausurtypen relativ abgeschnitten hat.

Thüringer Referendarverein feiert Jubiläum

Der Thüringer Rechtsreferendarverein e. V. feiert sein 10-jähriges Bestehen. Seit der Gründung im November 1999 ist Ziel des Vereins, die Interessen der Thüringer Referendare zu vertreten. Dazu war es erforderlich, einen gemeinnützigen Verein zu gründen, da in Thüringen – anders als in vielen anderen Bundesländern – eine Personalvertretung der Referendare nicht vorgesehen ist.

Thüringer Referendarverein

Der Rechtsreferendarverein wirkt zum einen beim Justizprüfungsamt auf die Verbesserung der Ausbildungs- und Prüfungssituation hin. Zum anderen führt der Verein Veranstaltungen durch (wie zum Beispiel das demnächst anstehende Seminar „Kommunikation und Rhetorik für Juristen„), um die Ausbildung der angehenden Juristen zu verbessern.

Anlässlich des Jubiläums wird nun gefeiert! Dazu lädt der Vorstand des Thüringer Referendarvereins laut Mitteilung auf der Homepage ein:

1999 bis 2009: 10 JAHRE THÜRREF

DAS SOLL GEFEIERT WERDEN

Aus diesem Grunde lädt der Vorstand zum großen Sommerfest ein!

Vereinsmitglieder und solche, die es werden wollen, ehemalige Mitglieder, Referendare und alle, die dem Verein in den vergangenen zehn Jahren hilfreich zur Seite standen und verbunden waren, sind herzlich willkommen, in entspannter Runde Juristisches und vor allem Nicht-Juristisches auszutauschen!

AM SAMSTAG, 5.SEPTEMBER 2009
AB 16.00 UHR
AUF DEM GRILLPLATZ DER EGA

Für kulinarische Untermalung ist selbstverständlich gesorgt!

Besonders gern begrüßen wir all die ambitionierten Referendare, die auch zukünftig an der Arbeit des Vereins interessiert sind! Geburtstagstorte und Sekt ergeben sicher den geeigneten Rahmen, um den Verein und seine abwechslungsreichen Tätigkeiten näher kennen zu lernen.

Wir freuen uns!

 

Referendarprogramm am Deutsch-Chinesischen Institut für Rechtswissenschaft
von

Das Deutsch-Chinesische Institut für Rechtswissenschaft ist ein Projekt der deutschen Georg-August-Universität Göttingen und der chinesischen  Universität Nanjing. Hier werden verschiedene Veranstaltungen und Seminare geboten, daneben aber insbesondere auch ein Programm für Rechtsreferendare, welche laufend gesucht werden:

„Rechtsreferendare können eine Ausbildungsstation nach Maßgabe der landesrechtlichen Vorschriften in Nanjing absolvieren. Die Justizverwaltungen der Länder erkennen diese Ausbildung grundsätzlich an. Voraussetzung für eine Auslandsstation am Institut sind: Prädikatsexamen, Interesse an wissenschaftlicher Arbeit und Belastbarkeit. Sehr gute Chinesischkenntnisse sind zwar keine zwingende Voraussetzung, werden aber erwünscht.

Referendare werden mit praktischen Tätigkeiten der Institutsverwaltung betraut. Sie arbeiten auch in der Redaktion der Zeitschrift für Chinesisches Recht und der Verwaltung der Institutsbibliothek mit. Ihnen kann auch die Verantwortlichkeit für ein Projekt, etwa die Organisation eines Symposiums oder Workshops übertragen werden. Referendare können ferner eine Arbeitsgemeinschaft zu einem Thema leiten, das ihrem Schwerpunktbereich entspricht und arbeiten ein Unterrichtsskript aus. Bei entsprechender Eignung werden den Referendaren auch Aufgaben in der Forschung zugewiesen.“

Die vollständige Stellenanzeige findet Ihr hier.

Ein sehr interessanter und witziger Erfahrungsbericht von Tina Goedeke ist hier nachzulesen.

Tipp für die Mündliche: Verständigungen im Strafverfahren

Wer in der nächsten Zeit seine mündliche Prüfung hat, sollte sich unbedingt mit dem Thema „Deal im Strafprozess“ beschäftigen. Zwar war die Möglichkeit der Verständigung im Strafverfahren ja auch bereits in den letzten Wochen in allen (Fach-)Zeitungen ein großes Thema. Nach Inkrafttreten des Gesetzes am 04.08.2009 ist der Deal aber auch der zentrale Gegenstand der aktuellen Ausgabe der NJW 36/2009. Und dass sich Prüfer gerne von Aufsätzen und Beiträgen der großen Zeitschriften inspirieren lassen, was sie in der mündlichen Prüfung thematisieren könnten, ist hinlänglich bekannt!

In der NJW finden sich gleich drei Beiträge, die sich mit den neuen Vorschriften der Strafprozessordnung beschäftigen: Im Editorial geht Prof. Dr. Schünemann mit der Neuregelung hart ins Gericht …

Dass das Verständigungsgesetz mit wenigen Paragrafen die Vefahrensbalance der StPO zu Makulatur stempelt, ist ein „Wetterzeichen vom Untergang der deutschen Rechtskultur“ […], deren Bewahrung jetzt nur noch in den Händen des BVerfG liegt.

… in einem Interview äußert sich Prof. Dr. Meyer-Goßner zum Deal im Strafprozess …

Die Regelung ist in der Tat in einer befremdlichen Eile getroffen worden. […] Dass dabei eine wenig durchdachte Regelung herausgekommen ist, verwundert daher nicht.

… und schließlich setzen sich Jahn/Müller in einem Aufsatz mit den einzelnen neu eingefügten Paragraphen ausführlich auseinander …

Das Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren ist ein großer Schritt in die richtige Richtung.

Also auf in die Gerichtsbibliothek: Die aktuelle NJW ist Pflichtlektüre zur Vorbereitung auf die anstehende mündliche Prüfung!

Ende der Anwaltsstation
von

Meine Anwaltsstation geht diesen Monat leider auch schon wieder zu Ende. „Leider“ nicht unbedingt deswegen, weil ich mir nun sicher bin, später als Anwalt arbeiten zu wollen. Vielmehr bedeutet das Ende der Anwaltsstation zugleich, dass es bereits nächsten Monat ins schriftliche Examen geht!

Mit meinem Ausbilder hatte ich auch in dieser Station Glück. Wie schon den Richtern, Staatsanwälten und Leitern der Rechtsämter kann man zwar auch den Rechtsanwälten nicht vorab in den Kopf schauen. Allerdings waren wir uns zu Beginn der Station einig, dass ich zu Anfang ordentlich mitarbeite (und auch frühzeitig genug die Pflichtarbeiten mache) und zum Ende hin etwas mehr Zeit bleibt für die Examensvorbereitung.

Die Zeit dafür habe ich dann auch wirklich gebraucht, auch wenn ich mich nun gut eine Woche vor Beginn der Klausuren nicht hundertprozentig vorbereitet fühle. Allerdings haben mit Freunde, die diese Sache schon hinter sich gebracht haben, bestätigt, dass das ganz normal ist. Und irgendwie hat Jura dann auch was Schönes: man kann gerade die letzten Tage vor der Prüfung recht entspannt sein, da die Stoffmenge so groß ist, dass kurzfristiges „darauflos“ Pauken eh nicht möglich ist. Ich werde die nächsten Tage vermehrt materielles Zivilrecht wiederholen und die ein oder andere Rechtsprechungsübersicht lesen. Vielleicht habe ich dann insofern einen Zufallstreffer in der Klausur!

Um auf die Anwaltsstation zurückzukommen: Alles in allem war es sehr interessant. Von der Bandbreite der Fälle, die man zu bearbeiten hatte, und den praktischen Erfahrungen, die man sammeln konnte, sicherlich eine der spannensten Stationen! Aber ob ich schließlich Anwalt werde oder nicht doch woanders lande, ich weiß es (noch) nicht.

Dann werde ich mich nach den Klausuren mal wieder melden!