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Das Blog zum Rechtsreferendariat

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REFERENDARIATNEWS
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  Ausgabe 36/2025
Freitag, der 05.09.2025
     

Als Jurist zur Polizei

In der neuen „Legal Tribune Online„, einem Kooperationspartner von Spiegel Online, ist ein lesenswerter Artikel erschienen, der die Einstiegsmöglichkeit von Volljuristen bei der Polizei beschreibt. Denn auch bei der Polizei finden sich die klassischen Aufgaben von Verwaltungsjuristen – von der Bearbeitung von Dienstaufsichtsbeschwerden bis hin zu Fragen des Beamten- und Arbeitsrechts.

Erfüllt man die Einstellungsvoraussetzungen und hat man das Einstellungsverfahren erfolgreich absolviert, erfolgt eine mehrmonatige Unterweisung in die speziellen Aufgaben des Vollzugsdienstes vor Ort.

Der junge Jurist lernt dabei, Staatsbesuche zu organisieren, Demonstrationen zu begleiten und Großeinsätze zu planen. Er wird in die Ermittlungsarbeit der Kriminalpolizei ebenso eingewiesen wie in die polizeiliche Bewältigung von Verkehrslagen.

Zudem nimmt man an einem einjährigen Sonderkurs an der Hochschule der Deutschen Polizei in Münster-Hiltrup teil.

Hohe Einstellungsvoraussetzungen

Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung sind allerdings vielfältig. Zwar werden in den Ausschreibungen – wie zum Beispiel der Niedersächsischen Polizei – „nur“ befriedigende Examina verlangt. Die Bewerber müssen aber „polizeidiensttauglich“ sein. Erste Voraussetzung ist zum einen eine Mindestgröße bei Frauen von 1,63 m und bei Männern von 1,68 m. Zum anderen muss man wie jeder andere Bewerber auch einen Sporttest absolvieren (3000m-Lauf, Liegestützübung, Wendelauf, Kasten-Bumerang-Test) und in jeglicher Hinsicht gesund sein. Dazu zählt unter anderem auch eine entsprechende Sehstärke. Zudem muss der BMI zwischen 18 und 27,5 liegen.

Bewerbungsmöglichkeiten

Die Polizeien der Länder schreiben regelmäßig auf ihren Seiten Stellen explizit für Juristen aus. Die oben verlinkte Ausschreibung Niedersachsen ist am 10.05.2010 erschienen. Bewerbungen sind dort noch bis zum 10.06.2010 möglich.

Auch in NRW werden zurzeit 6 Volljuristen für den höheren Polizeivollzugsdienst gesucht.  Dort läuft jedoch die Bewerbungsfrist bereits am 21.05.2010 ab!

Referendariat in OWL (5) – Sitzungstag
von

Als Referendar in der Zivilstation hat man zumindest einen Tag pro Woche Sitzung. Sofern der jeweilige Ausbildungsrichter aber 2 Sitzungstage in der Woche hat, kann es auch sein, dass man dementsprechend 2-mal pro Woche Sitzung hat. Das hat dann den Vorteil, dass man viel erlebt, weil Sitzungen oft kurzweilig und unterhaltsam sind. Auch fällt es  leichter ein Urteil zu schreiben, wenn man bei der Beweisaufnahme  anwesend war. Leider geht aber auch viel Zeit zum Lernen verloren, während man z.B. den Nachmittag mit der Vernehmung von manchmal 4-5 Zeugen verbringt.  Ich selbst finde aus diesem Grund einen Sitzungstag in der Woche ausreichend.

Die Sitzung muss vorbereitet werden. Bei zu verhandelnden 4-5 Akten beträgt die Zeit für das Durchlesen allein ca. 2 Stunden. Eignet sich eine Akte für einen Vortrag oder soll noch etwas in der Bibliothek herausgefunden werden, gehen für die Vorbereitung der Sitzung auch maximal 4 Stunden Arbeitszeit drauf.

Der Sitzungsdienst selbst ist (noch) ruhig. Ich sitze zur rechten Seite des Ausbildungsrichters am Richtertisch. Das geht sämtlichen Referendarskollegen im LG-Bezirk genauso. Niemand muss mehr – wie in Studentenzeiten – im Publikum sitzen. Ansonsten ist man im ersten Monat der Ausbildung noch recht unbeteiligt an der Sitzung, weil der Richter mithilfe seines digitalen (sic!) Diktiergeräts durch den Prozess führt.

Dies wird sich bald ändern, wenn man als Referendar Teile des Prozesses, z.B. eine Zeugenvernehmung oder Güteverhandlung, selbst durchführen darf. Das wird auch demnächst auf mich zukommen. Jedenfalls habe ich mir im „Theimer/Theimer“ den Mustertext für das Sitzungsprotokoll bereits kopiert. Ich bin sehr gespannt, ob mir das Arbeiten mit dem Diktiergerät liegen wird. Bisher kam mir das schriftreife Sprechen auf Band immer unglaublich schwierig vor. Wie mir eine etwaige Beweisaufnahme gelungen ist, werde ich später dann berichten…

Zunahme der RA-Zahlen verlangsamt sich

Die Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin hat die aktuelle Mitgliederstatistik veröffentlicht. Nach den Zahlen der BRAK waren zum 01.01.2010 zwar mit 153.251 Rechtsanwälten insgesamt 1,91 % Anwälte mehr als das Jahr zuvor zugelassen. Der Zuwachs verlangsamte sich aber wie bereits in den vergangenen Jahren.

Die Mitgliederstatistik zeigt, dass auch zukünftig fertig werdene Referendare mit Zusatzqualifikationen und zielgerichteter Stationenwahl ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt der Rechtsanwälte verbessern müssen. Auch dies schlägt sich bereits in den Zahlen nieder: So wurden für alle 20 bestehenden Fachanwaltschaften bis zum 1.1.2010 insgesamt 38.745 Fachanwaltstitel verliehen. Das sind 7,87 % mehr als ein Jahr zuvor.

Stärkste Fachanwaltschaft ist die Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht (8.368), gefolgt von der Fachanwaltschaft für Familienrecht (8.098), der Fachanwaltschaft für Steuerrecht (4.463), der Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht (2.420) und der Fachanwaltschaft für Strafrecht (2.414).

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Hamburg: Direkteinstieg ab 12,50 Punkte!

Es war bereits absehbar, dass die Anforderungen an das erste Staatsexamen in Hamburg zukünftig deutlich steigen werden, damit man sich berechtigte Hoffnungen machen kann, über die Leistungsliste sofort ins Referendariat starten zu können. Denn wie wir bereits im RefBlog berichteten, hatte die Stadt Hamburg entschieden, jährlich nur noch 600 statt der bislang 700 Referendare einzustellen.

So stieg dann auch bereits zum Einstellungstermin Februar 2010 die erforderliche Punktzahl für einen Direkteinstieg um 1 Punkt auf 11,44 Punkte. Nun hat die Referendarstelle die aktuellen Zahlen für den April-Termin veröffentlicht. Danach gab es einen weiteren Anstieg dieser Mindest-Gesamtpunktzahl um gut 1 Punkt auf nunmehr 12,50 Punkte. Für ein verbindliches Angebot für einen Referendarplatz brauchte man beim letzten Termin sogar 14,08 Punkte!

Referendariat am LG Kaiserslautern Teil 1
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Auf vielen Seiten im Internet kann man sich über den Ablauf der ersten Zeit im Referendariat informieren. Daher dachte ich, dass ich über meine Referendarzeit auch mal etwas schreiben könnte. Zum 1.5. hab ich also am LG Kaiserslautern angefangen und vorher stellte sich schon mein 1. Problem: Was soll ich am 1. Tag anziehen. Von angemessener Kleidung war in der Ladung zu lesen. Was bedeutet das? Überall kann man lesen, dass man am 1.Tag auf Anzug und Krawatte verzichten sollte. Ich entschied mich trotzdem für den konservativen Anzug samt Krawatte und damit lag ich richtig. Von meinen männlichen Kollegen trug jeder einen Anzug mit Krawatte. Auch wurd uns gleich nach der Vereidigung im Einführungslehrgang gesagt, dass man unbedingt auf seine Kleidung achten sollte, da der Präsident darauf sehr viel wert legen würde. Also heißt es zumindest bei allen Terminen mit der Öffentlichkeit: Hinein in den Anzug. 

Der Einführungslehrgang hab ich nun zur Hälfe hinter mich gebracht und es ist schon ganz schön viel, was uns beigebracht wurde. Angefangen von der Relationstechnik und dem Aufbau eines Urteils bis hin zum Mahnverfahren, PKH und Klageschrift. Die beiden lehrenden Richter sind sehr nett und auch bemüht uns den Stoff anschaulich darzustellen. Trotzdem freu ich mich dadrauf, wenn ich endlich die theoretische Phase hinter mir habe und einem Richter zugeteilt werde. Wem genau werde ich wohl in der nächsten Zeit erfahren.

Keine Einstellungen beim LG Dortmund

Das Oberlandesgericht Hamm gibt auf seiner Internetseite bekannt, dass zum 01. August 2010 beim LG Dortmund „aus organisatorischen Gründen“ keine Einstellungen erfolgen werden. Was genau diese organisatorische Gründe sind, ist uns nicht bekannt.

Für Kurzentschlossene gibt es aber zum 01. Juli 2010 noch Restplätze. Beim Landgericht Hagen sind zu diesem Termin noch Ausbildungsplätze zu vergeben…

Ausgezeichnete Rechtsreferendare

Die Berliner Rechtsreferendare Matthias Frohn und Peter Reineke wurden für ihr Projekt „Tele-Jura“ auf der Bildungsmesse didacta in Köln mit dem „digita-Preis 2010“ ausgezeichnet! Sie erhielten die Auszeichnung in der Kategorie „Förderpreis“. 

Honoriert werden mit dem digita Lehr- und Lernangebote, die digitale Medien in vorbildhafter Weise einsetzen und sowohl inhaltlich als auch formal als hervorragend gelten. Schirmherrin des digita 2010 ist die Nordrhein-Westfälische Ministerin für Schule und Weiterbildung Barbara Sommer.

Aus der Würdigung der Jury: „Telejura zeigt überzeugende Alternativen für die juristische Kompetenzentwicklung, indem Streitfragen in unterhaltsamen Kurzfilmen fachlich fundiert dargestellt werden. Die Produzenten erheben mit ihrem Angebot keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch wird niemand allein mit Telejura zum Juristen. Aber das Verständnis von Sachverhalten und die Motivation zum Lernen zu befördern – dies gelingt mit den Internetfilmen hervorragend. Sie überzeugen durch ihren Witz und den Charme der Low-Budget-Produktion – auch wenn bisweilen der Witz dem Inhalt den Rang abzulaufen droht.“

Wir gratulieren!

FAZ-Hochschulanzeiger: „Juristen im Porträt“

Für diejenigen, die noch unschlüssig sind, was denn nach Abschluss des Referendariats kommen und wohin beruflich die Reise hingehen soll, ist möglicherweise der im FAZ-Hochschulanzeiger erschienen Beitrag „Juristen im Porträt“ interessant. Vorgestellt werden in diesem Artikel die Tätigkeit dreier Juristen, die unterschiedliche berufliche Wege eingeschlagen haben.

Pauline Groß beispielsweise ist Unternehmensjuristin bei Hochtief und berät die Niederlassungen der Projektentwicklungsgesellschaft des Unternehmens „in allen Phasen eines Immobilienprojekts – vom Grundstücksankauf über die Vermarktung bis hin zum Investorenkaufvertrag“. Dr. Dirk Pehl berichtet von seiner Tätigkeit als Insolvenzverwalter in der Kanzlei Schultze & Braun. Und Gabriele Janlewing schließlich ist Partnerin in einer Kanzlei und Fachanwältin für Familien- und Insolvenzrecht.

Ein sicherlich lesenswerter Artikel. Als Volljurist hat man tatsächlich viele Möglichkeiten, was man anschließend beruflich macht. Und sich letztlich zu entscheiden, ob man Unternehmensjurist, Rechtsanwalt oder Insolvenzverwalter wird, ist wirklich eine weitreichende und schwierige Entscheidung!

Wer später im Bereich der Insolvenzverwaltung arbeiten möchte, sollte sich auch den Artikel „Insolvenzen schaffen Jobs“ aus dem FAZ-Hochschulanzeiger durchlesen…

Ranking: Anzahl an Prädikatsexamina im 2. Examen 2008

Nachdem wir Euch letzte Woche das Ranking zu den Durchfallquoten im zweiten Staatsexamen 2008 präsentiert hatten, gibts heute nun die Liste, in welchem Bundesland die meisten Prädikatsexamina (VB und besser) im zweiten Examen vergeben wurden bzw. werden.

Auch dieses Jahr ganz oben: Hamburg mit insgesamt 36,0 % der Kandidaten, die ein VB oder eine noch bessere Note schafften. Auffällig ist wieder einmal das Verhältnis der West- und der Ost-Länder: In Ostdeutschland ist es deutlich schwieriger, ein Prädikatsexamen zu schaffen. Die 5 neuen Länder belegen die fünf letzten Plätze in diesem Ranking. Im Einzelnen:

  1. Hamburg: 36,0 % (Veränderung zu 2007: + 1,9 %)
  2. Rheinland-Pfalz: 23,0 % (+ 1,2 %)
  3. Bremen: 21,6 % (+ 8,0 %)
  4. Berlin: 21,2 % (+ 1,1 %)
  5. Nordrhein-Westfalen: 19,6 % (+ 2,3 %)
  6. Hessen: 16,1 % (- 3,0 %)
  7. Bayern: 15,9 % (+ 0,2 %)
  8. Niedersachsen: 15,4 % (+ 0,1 %)
  9. Baden-Württemberg: 14,8 % (+ 3,1 %)
  10. Saarland: 14,7 % (- 3,0 %)
  11. Schleswig-Holstein: 12,7 % (- 4,1 %)
  12. Sachsen-Anhalt: 12,1 % (+ 5,4 %)
  13. Thüringen: 11,8 % (+ 1,6 %)
  14. Brandenburg: 10,6 % (- 2,1 %)
  15. Sachsen: 9,4 % (+ 1,4 %)
  16. Mecklenburg-Vorpommern: 9,2 % (+ 3,2 %)
Referendariat in OWL (4) – Aktenvortrag in der AG
von

Der Vortrag stellt im mündlichen Assessorexamen die „Visitenkarte“ des Rechtsreferendars dar. Neben dem Ausbildungsrichter und der privaten AG spielt der Vortrag deshalb auch in der wöchentlichen Zivilrechts-AG eine bedeutsame Rolle (er wird benotet und fließt damit in die „B-Note“ der dienstlichen Beurteilung ein):

Jeder AG-Teilnehmer muss mindestens einen Vortrag halten; auf Wunsch können auch weitere Vorträge gehalten werden, sofern der AG-Stoff insgesamt besprochen werden kann. An einem AG-Termin sind immer 2 Kollegen an der Reihe. Sie kommen 30 Minuten vor Beginn der AG und bereiten dasselbe Aktenstück in der Bibliothek des Landgerichts innerhalb von einer Stunde vor. Dabei handelt es sich um Originalexamensvorträge. In der Zwischenzeit hat sich der restliche Kurs das Aktenstück durchgelesen und es wurden erste Lösungsvorschläge im Kurs diskutiert. Nach beiden Vorträgen wird dann im Plenum herausgestellt, was am jeweiligen Vortrag gut oder verbesserungsbedürftig gewesen ist. Schließlich wird die Lösungsskizze des Prüfers ausgeteilt (!!).

Sicher geht durch das Halten der Vorträge die Hälfte der wöchentlichen Zeit verloren, in der einem der AG-Leiter auch schlicht Wissen hätte eintrichtern können . Der Gewinn des Haltens von Vorträgen zeigt sich aber daran, dass man die praktische Bedeutung des Gelernten aufgezeigt (bzw. wiederholt) bekommt und auch frühzeitig mit dem Stress des Aktenvortrags vertraut wird. Letztlich führt das regelmäßige Halten von Vorträgen auch dazu, dass sich über die Zeit ein Fundus an Examensvorträgen ansammelt. Durch das Austeilen der Lösungsskizze werden auch die Erwartungen abgesteckt, die an den Kandidaten gestellt werden. Außerdem wird man Anfängerfehler vor der versammelten AG (bei mir z.B. das Verknüpfen von Zweckmäßigkeit und rechtlicher Würdigung beim Vortrag aus Anwaltssicht) hoffentlich im Ernstfall des Examens nicht mehr begehen.