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  Ausgabe 14/2026
Sonntag, der 05.04.2026
     

Alle Artikel der Kategorie "Niedersachsen"
Erhöhung Unterhaltsbeihilfe

Erfreulicherweise hat Niedersachsen nunmehr seine Unterhaltsbeihilfe für Referendare erhöht: Es gibt jetzt brutto 992,49 € pro Monat. Das entspricht 85 % des Anwärtergrundgehaltes von 1167,63 €. Netto macht das bei Steuerklasse eins gut 860 €. Dazu kommt eine Einmalzahlung von 120 € brutto.

Die monatliche Steuerbelastung liegt übrigens gerade mal bei knapp 20 €.  »»» 

Haus- und Werbeverbot am Landgericht für Repetitorien?
von

Wie Anfang des Jahres vom Verwaltungsgericht Göttingen (Az.: 4 B 10/10)  im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes beschlossen, kann ein Werbeverbot und damit verbunden ein Hausverbot für kommerzieller Repetitorien in Universitäten gerechtfertigt sein. Begründet wurde dies damit, dass das kommerzielle Repetitorium in Konkurrenz zum universitären Angebot trete sowie den Eindruck erwecke, dass das Angebot der Universität nicht ausreichend sei.  »»» 

Referendarseminar „Tatsachenfeststellung vor Gericht“

Als Referendar hat man zumindest in Niedersachsen und NRW die Gelegenheit, sich für die Teilnahme an Seminaren zu melden. Oftmals sind dies Veranstaltungen für Praktiker, für die sich zumindest auch Referendare anmelden dürfen. Da die Plätze dann aber beschränkt sind, braucht man etwas Glück, um tatsächlich teilnehmen zu können.

In Niedersachsen veranstaltet das Justizministerium Anfang Mai auf Norderney ein Seminar speziell für Referendare. Thema: „Tatsachenfeststellung vor Gericht“. Die Referendare sollen durch das Seminar einen Einblick in die examens- und praxisrelevanten Aspekte der Vernehmungs- und Glaubwürdigkeitslehre erhalten und damit ein Instrumentarium für den Umgang mit Partei- und Zeugenaussagen kennen lernen. Neben der Vermittlung theoretischer Grundlagen steht dabei auch die Umsetzung des Erlernten an Hand praktischer Übungen auf dem Programm.

Hier die wichtigsten Informationen:

Ort und Zeit

Das Seminar beginnt am 10.05.2010 um 17.00 Uhr und endet am 12.05.2010 mittags. Tagungsstätte ist das Jugendheim des Landkreis Lippe, Lippestr. 12-15, 26548 Norderney.

Teilnahmebedingungen

Es handelt sich um eine dienstliche Veranstaltung, für die kein Sonderurlaub beantragt werden muss. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Reisekosten werden nicht übernommen und müssen selbst getragen werden. Die Unterbringung erfolgt in Zwei- bis Vierbettzimmern und kostet inklusive Vollpension insgesamt 64,00 Euro. Die Bezahlung erfolgt im Voraus an das Jugendheim.

Kontakt und Anmeldung

Bitte melden Sie sich bis zum 26. März 2010 unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift und Ihrer derzeitigen Station möglichst per E-Mail unter folgender Anschrift an:

Nieders. Justizministerium, Ref. 106, Am Waterlooplatz 1, 30169 Hannover
E-Mail: beate.koehler@mj.niedersachsen.de

Die Anmeldung ist verbindlich. Eine spätere Absage kann Stornokosten verursachen, wenn der Teilnahmeplatz nicht mehr anderweitig besetzt werden kann.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Köhler, Tel: 0511/ 120-5136

Teilnehmerauswahl

Die Zahl der Teilnehmer ist auf 25 begrenzt. Die Erfahrung zeigt, dass die Zahl der Anmeldungen die Teilnehmerzahl um ein Vielfaches übersteigt. Die Teilnehmerauswahl erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • Bewerber, die bereits eine Absage erhalten haben und sich in der letzten Pflichtstation (Rechtsanwaltsstation) befinden.
  • Bewerber, die sich in der Rechtsanwaltsstation (letzte Pflichtstation) befinden.
  • Bewerber, die bereits eine Absage erhalten haben, wobei sich die Einordnung innerhalb dieser Gruppe danach richtet, in welcher Station die Bewerber sind, wobei diejenigen, die in der Stationsausbildung am weitesten fortgeschritten sind bevorzugt werden.
  • Eingangsdatum der Anmeldung.
von Covestro AG
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OLG Celle: Nur noch Online-Bewerbung möglich

Das Oberlandesgericht Celle hat sein Einstellungsverfahren geändert. Möchte man sich für das Referendariat in diesem OLG-Bezirk bewerben, muss man sich nun zwingend online bewerben. Damit ist Celle das einzige Gericht, das das Bewerbungsverfahren modernisiert hat und eine Online-Bewerbung zulässt. Eigentlich längst überfällig in den heutigen Zeiten.

Das Bewerbungsverfahren läuft jetzt zweistufig ab: Zunächst einmal muss man die Online-Bewerbung ausfüllen und absenden. Dazu wird auf der Seite des OLG Celle eine Eingabemaske zur Verfügung gestellt, mit der man Schritt für Schritt durch das Bewerbungsverfahren geführt wird.

Ganz ohne den klassischen Postweg kommt aber auch Celle nicht aus. Nachdem man eine Eingangsbestätigung erhalten hat, muss man ein weiteres Formular („Ergänzende Erklärungen/Anlagen nach Absenden der Online-Bewerbung“) offline ausfüllen und zusammen mit weiten Unterlagen an das Oberlandesgericht senden.

Aus dem Merkblatt zur Bewerbung in Niedersachsen geht im übrigen hervor, dass bei den anderen beiden Oberlandesgerichten Oldenburg und Braunschweig noch das alte Bewerbungsverfahren gilt. Nur beim OLG Celle ist somit ein Online-Bewerbungsverfahren möglich. Warum sich die 3 OLGs nicht auf ein einheitliches Verfahren verständigen können, was es insbesondere für Bewerber einfacher machen würde, die sich für alle 3 Bezirke bewerben möchten, bleibt ein Geheimnis…

Statistiken zum 2. Examen in NRW und Niedersachsen 2008

Auch wenn die Gesamtübersicht zu den Examensergebnissen 2008 vom Bundesministerium der Justiz erst in einem halben Jahr zu erwarten ist, haben inzwischen auch die Landesjustizprüfungsämter von NRW und Niedersachsen die Jahresberichte für das Jahr 2008 veröffentlicht.

Nordrhein-Westfalen

Von den geprüften Kandidaten haben immerhin gut 78 % das zweite Examen bestanden. Die Durchfallquote lag 2008 bei 21,94 %; sie stieg damit leicht um gut 1 % im Vergleich zum Vorjahr. Zwei der durchgefallenen Prüflinge haben das Examen wegen eines Täuschungsversuchs nicht bestanden.

Die Anzahl an Prädikatsexamina (volbefriedigend und besser) lag 2008 bei 20,06 %. Auch insofern gibt es in NRW einen (deutlichen) Anstieg, 2007 waren es nur 17,42 % aller Kandidaten, die ein solch gutes Ergebnis erzielten.

Interessant sind auch die Angaben zum Notenverbesserungsversuch: So haben immerhin knapp 50 % derjenigen, die einen solchen Verbesserungsversuch unternommen haben, einen „Notensprung“ geschafft. Dabei ist es 5 Leuten gelungen, sich von einem ausreichend auf ein vollbefriedigend zu steigern; 2 Leute  haben sich sogar von der Note befriedigend auf die Note gut verbessert!

Niedersachsen

In Niedersachsen lag 2008 die Durchfallquote bei 17,72 %. Sie sank damit im Vergleich zum Vorjahr um 1,6 %. Fast alle durchgefallenen Prüflinge waren bereits nach dem Ergebnis der Klausuren durchgefallen; nur 1 Kandidat wurde zur mündlichen Prüfung geladen und erreichte dann dennoch nicht die 4,0 Punkte im Gesamtergebnis.

15,31 % der geprüften Kandidaten schlossen das Examen mit Prädikat ab, erreichten also im Ergebnis vollbefriedigend oder besser. Damit blieb die Anzahl an Prädikatsexamina auf dem Niveau vom Vorjahr.

Eine Besonderheit im Jahresbericht in Niedersachsen im Vergleich zu den Berichten der anderen Länder ist, dass die Ergebnisse der Einzelklausuren ausgewiesen ist. So kann jeder Referendar, der 2008 die Klausuren geschrieben hat, schauen, wie er bei den einzelnen Klausurtypen relativ abgeschnitten hat.

Geänderte Klausurtermine in Niedersachsen ab 2010

Dieses Jahr hat Niedersachsen die Staatsexamina etwas reformiert. Im ersten Examen wurde der vor kurzem erst eingeführte Themenvortrag wieder abgeschafft und im Rahmen des zweiten Examens endlich ein Verbesserungsversuch eingeführt.

Geänderte Klausurtermine

Zusätzlich dazu gibt es nun aber auch geänderte Examenstermine. War bislang Niedersachsen das nahezu einzige Bundesland, das die schriftlichen Klausuren über zwei Monate hinweg schrieb (Jan/Feb; Apr/Mai; Jul/Aug; Okt/Nov), werden die Klausurtermine ab 2010 zeitlich an die anderen Bundesländer angeglichen. Auch in Niedersachsen werden also zukünftig die Klausuren in der Regel in den ersten beiden Wochen eines Monats geschrieben, nämlich im Jan, Apr, Jul und Okt. Den offiziellen Terminplan kann man beim LJPA einsehen.

Teilnahme am „Ringtausch“ wahrscheinlich

Das hat dann auch inhaltlich höchstwahrscheinlich Konsequenzen: War es früher so, dass in Niedersachsen wegen des Beginns am Ende eines Monats zumindest teilweise gerade auf dieses Bundesland zugeschnittene Klausuren liefen, ist davon auszugehen, dass Niedersachsen zukünftig am sogenannten „Ringtausch“ teilnimmt, also wahrscheinlich hier dieselben Klasuren wie in den anderen Ländern geschrieben werden.

Niedersachsen: Verbesserungsversuch wird eingeführt!

Auch in Niedersachsen ist nun zum 01.09.2009 die Einführung eines Verbesserungsversuchs geplant. Dies geht zum einen aus einer entsprechenden Pressemitteilung des Niedersächsischen Justizministeriums und zum anderen aus dem Gesetzentwurf zur Änderung des niedersächsischen Justizausbildungsgesetzes hervor.

Voraussetzungen nach § 19 JAG n.F.

Nach dem neue § 19 des „Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen“ gilt für die Wiederholung zur Notenverbesserung Folgendes:

  • Der Antrag auf Zulassung zum Verbesserungsversuch ist innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Bekanntgabe des Bestehens des Erstversuchs zu stellen.
  • Die Prüfung ist vollständig zu wiederholen, eine Anrechnung von Teilleistungen des Erstversuchs ist nicht möglich.
  • Zudem wird klargestellt, dass der Verbesserungsversuch außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses stattfindet; man erhält also während dieser Zeit keine Unterhaltsbeihilfe.

Kosten des Verbesserungsversuchs

Auch Infos zu den Kosten finden sich in dem Gesetzentwurf. Die Kosten werden danach grundsätzlich 400 € betragen. Man erhält jedoch einen Teilbetrag der Gebühr zurück, wenn man vor Abschluss des Prüfungsverfahrens zurücktritt:

  • Tritt man noch vor Beginn der Klausuren zurück, werden 370 € der gezahlten Gebühr erstattet;
  • Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der ersten Klausur, aber noch vor der mündlichen Prüfung, erhält man immerhin noch eine Erstattung in Höhe von 150 Euro.

Übergangsregelung des § 23 JAG n.F.

Wichtig für alle, die bereits Referendare in Niedersachsen sind, ist natürlich noch die Übergangsregelung in § 23 Abs. 3 des Gesetzes: Danach besteht die Möglichkeit zur Notenverbesserung im zweiten Examen für diejenige nicht, die vor dem 01.09.2007 in den Vorbereitungsdienst eingetreten ist.

Ausnahmefall: Mecklenburg-Vorpommern

Wenn in Niedersachsen der Notenverbesserungsversuch wie geplant zum 01. September eingeführt wird, dann ist fast überall der Wiederholungsversuch im zweiten Examen möglich. Unserer Kenntnis nach hat dann nur noch MV keine dementsprechende Regelung.

Keine Chance als Proberichter in Niedersachsen

Aufgrund von Steuerausfällen hat Niedersachsens Finanzminister Hartmut Möllring neben einem radikalen Sparkurs auch einen Einstellungsstopp angekündigt. Dies betrifft zwar nicht die (angehenden) Referendare, die demnächst in Niedersachsen ins Referendariat starten wollen. Denn die Einstellung von Referendaren ist ausdrücklich von dieser Maßnahme ausgenommen:

„[…] Lehrkräfte werden von dem Einstellungsstopp ausgenommen. Ebenso dürfen Beamtenanwärter, Referendare und andere Auszubildende eingestellt werden.“

Allerdings umfasst der Einstellungsstopp auch die Richtereinstellung  in Niedersachsen. Momentan ist es also nicht sinnvoll, sich in Niedersachsen für den Staatsdienst zu bewerben.

Infos darüber, wie die Einstellungssituation in den Bundesländern grundsätzlich aussieht und welche Noten man in den Examina erreicht haben muss, um überhaupt eine Chance auf die Einstellung als Richter auf Probe zu haben, findest Du bei unseren Übersichtsseiten zur Richtereinstellung!

Unser Tipp für alle, die Richter oder Staatsanwalt werden wollen:

DAS „INSIDER-DOSSIER“ – RICHTER / STAATSANWALT WERDEN

Möchte man als Richter oder Staatsanwalt arbeiten, muss man sich auf die Bewerbung und das folgende Vorstellungsgespräch beim Gericht bzw. Justizministerium optimal vorbereiten.

EXKLUSIV NUR AUF JURISTENKOFFER.DE!

» Informationen zu den tatsächlichen Einstellungsvoraussetzungen vieler Bundesländer,
» nützliche Hinweise zum Bewerbungsverfahren sowie insbesondere
» detaillierte Protokolle von Juristen, die bereits ein solches Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.

Sichere Dir jetzt das Insider-Dossier und erreiche so das Ziel, Richter bzw. Staatsanwalt zu werden! Alle Infos zum Insider-Dossier findest Du auf dieser Seite.

Panne im 2. Examen in Niedersachsen

Seit gestern schreiben die Referendare aus Niedersachsen die Klausuren zum zweiten Examen. Dabei gab es gleich bei der ersten Klausur eine Panne:

Seite 5 hat in der Akte gefehlt. Wir haben eine Schreibzeitverlängerung von einer halben Stunde bekommen, weil die uns erst gefaxt werden mußte.

Ob davon alle Klausurorte betroffen waren oder der Fehler nur an einem einzigen Klausurort auftrat, ist uns nicht bekannt.

Sofern wir Hinweise auf die Sachverhalte der Klausuren aus Niedersachsen oder aus den anderen Bundesländern, die dann ab nächster Woche starten, im Netz finden, werden wir diese dann wie immer in der Kategorie Was lief in den Klausuren veröffentlichen.

Das Referendariat in Niedersachsen im Überblick!

Wie läuft das Bewerbungsverfahren für einen Referendariatsplatz in Niedersachsen ab? Muss ich mit einer Wartezeit rechnen? Und wie hoch ist eigentlich die Unterhaltsbeihilfe?

Antworten auf diese Fragen und noch viele weitere Informationen findest Du auf unserer Info-Seite zum Rechtsreferendariat in Niedersachsen!