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REFERENDARIATNEWS

REFNEWS
  Ausgabe 35/2026
Donnerstag, der 27.08.2026
     

Alle Artikel der Kategorie "Nach dem Referendariat"

Werden bald wieder Richter für die Arbeitsgerichtsbarkeit gesucht!?

Momentan lässt sich die Bewerbungssituation als Richter als Probe in den Ländern nicht einheitlich beurteilen: Während NRW offenbar weiterhin und regelmäßig Einstellungen vornimmt, hat Niedersachsen eine Haushaltssperre erlassen, von der auch die Neueinstellung von Richtern erfasst ist. Brandenburg wiederum hatte lange Zeit auf der Homepage veröffentlicht, dass Einstellungen voraussichtlich bis zum Jahre 2018 (!) nicht mehr erfolgen werden; nunmehr findet sich nur noch der Hinweis, dass „auf Grund der Streichung von Planstellen im richterlichen Dienst der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg voraussichtlich in den nächsten Jahren nur wenige Einstellungen erfolgen können“.

Situation in der Arbeitsgerichtsbarkeit

Einig waren sich dagegen nahezu alle Bundesländer bei der Einstellungspraxis für die Arbeitsgerichtsbarkeit. Da die Anzahl der Verfahrenseingänge in den letzten Jahren stagnierte oder sogar rückläufig war, wurden für die Arbeitsgerichtsbarkeit gar keine Richter auf Probe mehr gesucht (wie zum Beispiel in NRW) oder aber man stellte zwar vereinzelt noch Richter auf Probe ein allerdings mit dem Hinweis, dass man später in die Verwaltungs- oder Sozialgerichtsbarkeit zu wechseln hat (so zum Beispiel momentan noch in Baden-Württemberg).

Neue Jobs in der Arbeitsgerichtsbarkeit?!

Wie die FAZ berichtet, scheint die Krise nun bei den Arbeitsgerichten angekommen zu sein. So sei die Zahl der Kündigungsschutzklagen in der letzten Zeit stark angestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Klagen zum Beispiel im Bezirk des LAG Hamm um 40 %; in anderen Bundesländern und Gerichtsbezirken sieht es ähnlich aus. Der stellvertretene Direktor des Arbeitsgerichts Hagen findet schon drastische Worte:

„Wir sind, auf Deutsch gesagt, am Absaufen“

Für demnächst fertig werdende Referendare steigen also durch die Krise eventuell die Chancen, als Richter auf Probe in der Arbeitsgerichtsbarkeit eingestellt zu werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass auch die Länder den Bedarf an zusätzlichen Richtern erkennen und dafür die erforderlichen Gelder bereit stellen. Bis das der Fall ist, dürfte dann aber doch leider noch etwas Zeit vergehen…

Traumberuf Diplomat!?

von

Heute mal – wenn auch kurzfristig – ein TV-Hinweis: Im Ersten läuft heute abend um 21.45 Uhr eine 45-minütige Reportage mit dem Titel „Traumberuf Diplomat!? – Alltag in Deutschlands Botschaften“.

Da ja auch viele Juristen darüber nachdenken, sich für den diplomatischen Dienst zu bewerben, sicherlich eine interessanter Film – gerade auch für diejenigen, die sich im Referendariat dagegen entschieden haben, in der Wahlstation (oder Verwaltungsstation) ins Ausland zu gehen, um einen Einblick in die Tätigkeit bei einer deutschen Botschaft zu bekommen.

Hier noch die Inhaltsbeschreibung zur Reportage:

Sie dürfen ungestraft falsch parken, genießen Immunität und bewegen sich im feinen Zwirn elegant im Glanz der High Society. Soweit das Vorurteil über Diplomaten. Doch die Wirklichkeit sieht anders aus. Diplomaten machen einen harten Job. Sie repräsentieren Deutschland in aller Welt, bauen Brücken zwischen den Kulturen und helfen Krisen vermeiden.

Für die ARD-Dokumentation „Traumjob Diplomat – Alltag in Deutschlands Botschaften“ gewähren zwei Botschafter seltene Einblicke in das Leben, das sich hinter den Toren ihrer Residenzen abspielt. Es sind Walter Lindner in Nairobi und Michael Schaefer in Peking.

Lindner und Schäfer haben das Karriereziel erreicht, das Susanne Voigt noch anstrebt. Die 32-jährige angehende Diplomatin lässt sich während ihrer Ausbildung in der Kaderschmiede des diplomatischen Dienstes in Berlin von der Kamera begleiten. Am Ende steht ihre Vereidigung.

Der Film zeigt, wie wenig Zeit den Profis aber auch der Anfängerin für ihr Privatleben bleibt. Kaum haben sich Diplomaten irgendwo eingelebt, müssen sie weiterziehen. Er zeigt, welchen Gewinn, aber auch welchen Preis dieses abwechslungsreiche, spannende aber oft auch einsame Leben für Schäfer, Lindner und Voigt bedeutet.

 

Keine Chance als Proberichter in Niedersachsen

Aufgrund von Steuerausfällen hat Niedersachsens Finanzminister Hartmut Möllring neben einem radikalen Sparkurs auch einen Einstellungsstopp angekündigt. Dies betrifft zwar nicht die (angehenden) Referendare, die demnächst in Niedersachsen ins Referendariat starten wollen. Denn die Einstellung von Referendaren ist ausdrücklich von dieser Maßnahme ausgenommen:

„[…] Lehrkräfte werden von dem Einstellungsstopp ausgenommen. Ebenso dürfen Beamtenanwärter, Referendare und andere Auszubildende eingestellt werden.“

Allerdings umfasst der Einstellungsstopp auch die Richtereinstellung  in Niedersachsen. Momentan ist es also nicht sinnvoll, sich in Niedersachsen für den Staatsdienst zu bewerben.

Infos darüber, wie die Einstellungssituation in den Bundesländern grundsätzlich aussieht und welche Noten man in den Examina erreicht haben muss, um überhaupt eine Chance auf die Einstellung als Richter auf Probe zu haben, findest Du bei unseren Übersichtsseiten zur Richtereinstellung!

Unser Tipp für alle, die Richter oder Staatsanwalt werden wollen:

DAS „INSIDER-DOSSIER“ – RICHTER / STAATSANWALT WERDEN

Möchte man als Richter oder Staatsanwalt arbeiten, muss man sich auf die Bewerbung und das folgende Vorstellungsgespräch beim Gericht bzw. Justizministerium optimal vorbereiten.

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» Informationen zu den tatsächlichen Einstellungsvoraussetzungen vieler Bundesländer,
» nützliche Hinweise zum Bewerbungsverfahren sowie insbesondere
» detaillierte Protokolle von Juristen, die bereits ein solches Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.

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Referendar (Anwalts-/Wahlstation) (m/w/d) Düsseldorf

von Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Perspektiven und Orientierung sind Ihnen wichtig. Sie möchten Unterstützung, um Ihre Ziele zu erreichen und die passenden Signale, um die Richtung zu wählen. Bei Luther können Sie Ihre Ambitionen und Potentiale einbringen und verwirklichen. Gemeinsam gestalten wir die Zukunft – die unserer Mandanten und Ihre eigene. Bewerben Sie sich jetzt und nehmen Sie Kurs auf eine erfolgreiche Karriere. Mit über 420 Rechtsanwälten, Steürberatern und Notaren sind wir eine der führenden deutschen Wirtschaftskanzleien. In unseren zehn deutschen und elf internationalen Büros verstärken regelmäßig Referendare (m/w/d) und wissenschaftliche Mitarbeiter (m/w/d) unsere Teams. An unserem Standort in Düsseldorf bieten wir folgende Rechtsbereiche an: - Arbeitsrecht - Bau und Architektenrecht - Corporate/M&A - Energierecht - Kartellrecht - Immobilienrecht - Insolvenzrecht/Restrukturierung - Medizinrecht/Health Care - Umwelt, Planung und Regulierung - Vergaberecht Die Position ist als Teilzeitstelle in Düsseldorf ausgeschrieben.

Jobeinstieg Großkanzlei!?

Dass die Finanz- und Wirtschaftskrise auch die Großkanzleien treffen wird, war sicherlich absehbar. In einem interessanten Interview äußert sich Dr. Konstantin Mettenheimer, Main Senior Partner von Freshfields Bruckhaus Deringer, zu der aktuellen Situation, zu Neueinstellungen und der zukünftigen Gehaltsentwicklung.

Mettenheimer zu den Geschäftsfeldern:

Große Immobilienportfolio-Verkäufe finden heute fast gar nicht mehr statt. Bei Unternehmensbeteiligungen durch Private-Equity-Fonds gibt es bedeutend weniger Geschäft. Dafür gewinnt die Refinanzierung und Restrukturierung an Bedeutung: Die Unternehmen suchen neues Kapital, weil es schwieriger wird, an Kredite zu kommen. Auf die veränderte Nachfrage müssen sich unser Unternehmen und jeder Anwalt auch persönlich einstellen.

Zu der Frage, ob Berufsanfänger überhaupt noch Chancen haben:

Unbedingt! Als Unternehmen können wir es uns nicht leisten, jetzt auf die guten Mitarbeiter von morgen zu verzichten. Wer heute anfängt, ist erst in drei oder fünf Jahren richtig sattelfest […].

Wenn jemand zu uns will, sollte er am besten Gesellschafts- oder Handelsrecht studieren und sich dann etwa im Bereich Steuer-, Finanz- oder Kartellrecht spezialisieren. Außerdem muss er zwei Prädikatsexamen mitbringen, sollte ein gutes Englisch sprechen und ein sympathischer und aufgeschlossener Mensch sein, der in unser Team passt.

Schließlich äußert sich Mettenheimer zu den Einstiegsgehältern, die zuletzt bei entsprechender Qualifikation bei mehr als 100.000 € lagen:

Gerade die Einstiegsgehälter sind in den letzten Jahren explodiert; das wird so nicht weitergehen. Auch die Gehälter und Boni der erfahreneren Anwälte werden wahrscheinlich eher sinken als steigen. Das Geld kommt für die meisten Bewerber aber ohnehin nur an dritter Stelle. Viele wollen zu uns, weil sie schnell in Mandate kommen wollen und weil wir eine exzellente Ausbildung und Betreuung bieten. Wer nur wegen des Geldes kommt, ist bei uns sowieso falsch.

Das vollständige Interview ist abrufbar bei der Zeit-Online.

Und nach dem Examen zum TÜV…

von

Ein Tochterunternehmen der DEKRA wollte für Rechtsanwälte ein „TÜV-Siegel“ anbieten, mit dem Rechtsanwälte besondere Kenntnisse auf einem Rechtsgebiet hätten nachweisen können. Das LG Köln hat aber in einem Urteil vom 03.02.2009 die Werbung mit einer solchen Zertifizierung im wettbewerbsrechtlichen Sinne als irreführend und damit als unzulässig bewertet. Laut Pressemitteilung des LG Köln

„müsse die Werbung des „zertifizierten Rechtsanwalts“ so verstanden werden, dass diesem das Zertifikat auf der Grundlage neutraler, allgemein anerkannter Prüfungsbedingungen unter Beteiligung der betroffenen Fachkreise (hier: der Anwaltschaft) erteilt worden ist. […] Im vorliegenden Fall seien aber die Prüfungsbedingungen, die Rechtsanwälte für den Erwerb des Zertifikats erfüllen müssen, allein von den Beklagten unter fachlicher Beteiligung von Hochschullehrern nach eigenem Gutdünken  aufgestellt worden, was das von den geprüften Rechtsanwälten zu verwendende Zertifikat  in seiner konkreten Form nicht offenbare.“

Mein erster Weg nach dem zweiten Staatsexamen wird mich also nicht zum „Anwalts-TÜV“ führen, um mir meine Plakette abzuholen. Sollte es mit der von mir angedachten Promotion nach dem Referendariat nichts werden, dann werde ich wohl – ganz klassisch – einen Fachanwaltskurs besuchen!

Promotion nach dem Referendariat

von

Ich gebe zu, ich hatte nach dem ersten Examen kurz darüber nachgedacht zu promovieren, bin dann aber doch ins Referendariat gestartet. Vielleicht ergibt sich aber ja dann nach dem 2. Examen für mich nochmal die Gelegenheit dazu zu promovieren. Immerhin ertappe ich mich in letzter Zeit desöfteren, dass ich beim Bearbeiten der Akten für meinen Anwalt darüber nachdenke, ob sich nicht das eine oder andere rechtliche Problem der Akte später für eine solche Arbeit eignen könnte (bislang aber leider ohne Erfolg).

In diesem Zusammenhang habe ich vor ein paar Tagen übrigens auch recherchiert, über welches Thema unser neuer Wirtschaftsminister seine Dissertation geschrieben hat. Auf seiner Seite findet sich nur der Hinweis, dass er mit summa cum laude abgeschlossen hat. Laut wikipedia wurde er 2007 an der Universität Bayreuth mit der Dissertation „Verfassung und Verfassungsvertrag: konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU“ promoviert.

Ob ich mich dann als Volljurist noch dazu aufraffen kann, wieder an die Uni zu gehen und wissenschaftlich zu arbeiten, oder ob ich nicht doch lieber anfange, Geld zu verdienen, muss sich erst zeigen! Ich bin mir aber ehrlich gesagt auch nicht sicher, ob nicht die Profs lieber Juristen mit (nur) dem ersten Examen nehmen, weil die noch in dem wissenschaftlichen Arbeiten drin sind, bzw. wie hoch der Anteil an wissenschaftlichen Mitarbeiter mit zwei Staatsexamina ist…