Am 25. Juni 2011 findet in Berlin-Wilmersdorf die Veranstaltung „Juristen im Beruf“ statt, organisiert von der Financial Planners Group. Es werden gezielt Rechtsreferendar angesprochen, vielfältige Informationen im Rahmen von Vorträgen sowie Gesprächen geboten und Referenten aus den unterschiedlichen Bereichen stehen für Gespräche zur Verfügung. Mit Blick auf die Stations- und Berufswahl stellen sich vielen Referendaren schon heute Fragen wie: »»»
Schon in meinem Studium habe ich es so erlebt, dass es zwei Fraktionen gibt: Die eine Gruppe schwört auf die „roten Backsteine“ des Beck-Verlags (zu dieser Gruppe gehöre auch ich), während die andere Fraktion die drei Gesetzesbände des Nomos-Verlags favorisiert. Im zweiten Staatsexamen sind in nahezu allen Ländern jedenfalls ausschließlich die Gesetze des Beck-Verlags zugelassen. Das könnte sich zumindest in Berlin und Brandenburg nunmehr ändern. »»»
„Hallo, ich habe mich extra angemeldet, um dir vom Referendariat in Brandenburg abzuraten.“ – So beginnt ein Thread im Jurawelt-Forum!
Schon erstaunlich, wenn sich jemand auf die Frage eines anderen, ob er für das Referendariat nach Brandenburg gehen soll, im Forum anmeldet, um diesem davon abzuraten. 🙂 Natürlich ist man dann gespannt darauf, was denn so schlimm an der Ausbildung in dem Bundesland ist. »»»

Der Deutsche Anwaltverein veranstaltet bereits zum 13. Mal seine Stellenbörse. Im DAV-Haus kann man Kontakte zu Berliner Kanzleien knüpfen und so möglicherweise eine interessante Stelle für die Rechtsanwaltsstation oder sogar den ersten Job nach dem Referendariat finden! Los gehts am am Dienstag, den 5. April 2011 um 18.00 Uhr im DAV-Haus, Littenstraße 11 in 10179 Berlin. Eine Anmeldung ist per Email unter buchholz [at] anwaltverein.de möglich. »»»
Gute Nachrichten für alle Brandenburger Referendare: Die Unterhaltsbeihilfe wurde bereits zum zweiten Mal im Jahre 2010 erhöht! Nach unseren Informationen stieg das Referendarsgehalt von 960,80 € auf nunmehr 1046,25 €.
Brandenburger Referendare verdienen damit überdurchschnittlich gut im Vergleich zu den Kollegen aus anderen Ländern, wie man an der Grafik zu den aktuellen Unterhaltsbeihilfen der Rechtsreferendare ablesen kann.
RA Popke aus Berlin hat beim „strafrechtsblogger“ über sein Pfingstwochenende berichtet, das er mit der Korrektur von 25 Examensklausuren verbracht hat / verbringen musste. Interessant in diesem Zusammenhang seine Meinung, warum so viele der Klausuren schlecht ausfallen:
„[…] Aber wie kommt es dann, dass viele es trotzdem schaffen, eine brauchbare Leistung abzuliefern, während andere genau daran scheitern? Nach all den Klausuren, die ich mittlerweile korrigiert habe, bin ich davon überzeugt, dass es kaum etwas mit dem strafrechtlichen Wissen des Kandidaten zu tun hat, ob eine Klausur noch brauchbar ist oder eben nicht. In vielen 3-Punkte-Klausuren steckt genauso viel strafrechtliches Detailwissen wie in den 6-Punkte-Klausuren. Der Unterschied muss deshalb im handwerklichen liegen. Es ist ein Missverständnis, dass sich strafrechtliche Klausuren mit Definitionen und Schemata lösen lassen. Häufig hat man den Eindruck, dass der Kandidat keinen Gedanken darauf verwandt hat, wo überhaupt die Probleme des Falles sind und welches davon wichtig ist, welches weniger wichtig. Probleme übersehen ist sehr viel schwieriger, wenn man systematisch bei jeder Information im Sachverhalt überlegt, was der Ersteller der Klausur mit dieser Information bezweckt hat. […]“
Exakt das ist auch mein Eindruck, warum manche Klausuren daneben gehen. Man muss sich in diesem Zusammenhang vor Augen halten, dass (nahezu alle) Tatsachen und alle geäußerten Rechtsansichten in einem Aktenauszug bewusst vom JPA in die Klausur aufgenommen worden sind. Die Aufgabe besteht also darin, sich darüber Gedanken zu machen, welche rechtliche Relevanz eine Sachverhaltsangabe bzw. Rechtsansicht hat, und diese in seiner Lösung (Gutachten auf dem Zettel einerseits und praktische Umsetzung wie zB Entscheidungsgründe andererseits) zu verarbeiten. Und dass man konsequent alle im Sachverhalt angesprochenen Punkte auch in seiner Lösung anspricht, ist „Handwerkszeug“, das man durch das Schreiben vieler Klausuren erlernen kann, hat aber nichts mit dem rechtlichen Wissen der Kandidaten zu tun.
Aus einem Antwort-Kommentar des RA Popken kann man übrigens noch schließen, wie Korrektoren im GPA Berlin/Brandenburg – Bereich entlohnt werden: Pro Klausur bekommt man dort offensichtlich 16 Euro! Richter Ballmann hatte damals aus seinem Bundesland von 15,50 Euro pro Klausur berichtet. Das scheint in allen Ländern ungefähr gleich zu sein.
Nach der Stellenbörse im November letzten Jahres, auf die wir ebenfalls an dieser Stelle hingewiesen hatten, findet die nächste Stellenbörse am 20. April im DAV-Haus in Berlin (Littenstraße 11, 10179 Berlin) statt. Die Stellenbörse wird jeweils zwei Mal im Jahr vom Deutschen Anwaltverein gemeinsam mit u.a. dem Berliner Anwaltsverein und dem Personalrat der Referendare Berlin veranstaltet.
Die Veranstaltung bietet Studierenden, Referendaren und Assessoren die Gelegenheit, mit Kanzleien aus Berlin und Umgebung ins Gespräch zu kommen und sich insbesondere auch über die angebotenen Anwaltsstationen zu informieren. Interessierte werden gebeten, sich telefonisch unter 030 7 26 15 21 88 oder per Mail „buchholz[at]anwaltverein.de“ anzumelden, damit für sie Namensschilder vorbereitet werden können. Wer bei seinen Gesprächspartnern einen bleibenden Eindruck hinterlassen möchte, wird gebeten, Bewerbungsunterlagen mitzubringen.
Auf der Seite www.anwaltausbildung.de werden unter „Aktuelles“ ab dem 12. April 2010 eine Liste der Kanzleien online gestellt, die an der 11. Stellenbörse teilgenehmen werden. Einen Eindruck von der letzten Stellenbörse im November 2009 gibt ein kurzes Video auf der Seite des Berliner Anwaltsvereins.
Alles weitere zu dieser Veranstaltung sowie viele weitere interessante Veranstaltungstipps für Referendare findest Du beim Stationsradar – dem Portal für Stationsangebote, Nebenjobs und Veranstaltungen für Referendare!
Je näher die Klausuren rücken, desto öfter tauchen Fragen auf, die man sich nicht wirklich beantworten kann. Mir ist zum Beispiel erst nach dem Examen aufgefallen, dass ich gar nicht gewusst hätte, wo eigentlich der Amtsarzt sitzt, bei dem man sich im Falle einer Krankheit melden muss. Zum Glück wurde ich nicht krank, und im RefBlog findest Du jetzt auch einen Artikel zum amtsärztlichen Attest.
Das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt Berlin und Brandenburg beantwortet regelmäßig in einer Informationsveranstaltung die Fragen der nächsten Kandidaten. Die nächste Veranstaltung findet Ende März statt, am
Mittwoch, dem 31. März 2010, ab 15.30 Uhr
im Gebäude der Senatsverwaltung für Justiz,
Salzburger Str. 21-25, 10825 Berlin-Schöneberg,
im Saal E.
Zur inhaltlichen Vorbereitung dieser Veranstaltung sollen Fragen bis zum 19. März 2010 als E-Mail an das GJPA (marianne.hueckel@senjust.berlin.de) gesendet werden. Sicherlich eine gute Möglichkeit, alle Unklarheiten vor dem schriftlichen Examen zu beseitigen!
Alles weitere zu dieser Veranstaltung sowie viele weitere interessante Veranstaltungstipps für Referendare findest Du beim Stationsradar – dem Portal für Stationsangebote, Nebenjobs und Veranstaltungen für Referendare!
Urteilsklausur
Leistungsklage auf Geldzahlung
ÖR-Vertrag über Baukostenzuschuss (4 Seiten lang! 117 Abs. 3 S. 2 VwGO war ausgeschlossen!)
wirksam? oder Regelung mittels VA nötig?
Pflichtverletzung durch beklagten Bürger durch Nichtbeantragung einer steuerlichen Zulage?
Zinsanspruch?
Verdammt, ich kann einfach kein Ö-Recht…
ACHTUNG: wieder Gedächtnisprotokoll, daher Fehler im SV möglich
Urteilsklausur – ZVS
Zahlungsklage auf 20.000 Euro
VU gegen Kläger (Beklagter des früheren Rechtsstreits)
zulässiger Einspruch gegen VU und mündl. Verhandlung
Prozessvergleich über 15.000 Euro
– vor Abschluss des Vergleichs Zahlung des Klägers von 500 Euro
(Grund für die Zahlung ist streitig)
– danach Abrede, dass nicht in den PKW des Klägers vollstreckt wird
(vom Beklagten = früheren Kläger bestritten)
– dann aber ZVS aus VU in PKW des Klägers erfolgt!
Klage wg.
1. Unzulässigkeit der ZVS aus VU
2. HG der vollstr. Ausfertigung
3. Unzulässigkeit der ZVS aus Prozessvergleich, soweit mehr als 14.500 Euro
4. Unzulässigkeit der ZVS in PKW des Klägers
Beweisaufnahme zu Punkt 4:
Ehefrau des Klägers und RA bestätigen Abrede
Ehefrau des Beklagten und dessen RA schweigen
(Kosten und vorl. Vollstreckbarkeit waren erlassen)