Die Horrorvorstellung für jeden Prüfling: Man wird während der Prüfung bzw. kurz davor krank, sodass die Prüfung erst gar nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss. Um dann nicht die Prüfung als „nicht bestanden“ abhaken zu müssen, braucht man in der Regel – so etwa in NRW – eine Bescheinigung vom Amtsarzt. Welche Nachweise genau verlangt werden, regelt das jeweilige Landesrecht; ein Blick in die Hinweise Deines Prüfungsamts lohnt sich.
Nach den Vorgaben des Landesjustizprüfungsamts NRW müssen aus dem Attest Art und Dauer der Erkrankung sowie eine Beschreibung der Symptomatik hervorgehen, außerdem eine Stellungnahme dazu, ob es sich um eine (allein) prüfungsbedingte Erkrankung handelt – also etwa nur um Prüfungsnervosität, die keinen Rücktritt rechtfertigt. Diese Details unterliegen eigentlich der Schweigepflicht des Arztes, daher solltest Du den Amtsarzt im eigenen Interesse davon entbinden – dann kann er auch Nachfragen des Prüfungsamts beantworten. Die Entscheidung, ob tatsächlich Prüfungsunfähigkeit vorlag, trifft das jeweilige Prüfungsamt auf der Grundlage des Attests, nicht der Arzt.
Prüfungsstress oder Examensangst berechtigen nach ständiger prüfungsrechtlicher Linie nicht zum Rücktritt von einer angesetzten Prüfung, selbst wenn das amtsärztliche Attest sie ausweist – so entschied etwa der VGH Baden-Württemberg mit Beschluss vom 02.04.2009. Auch das LJPA NRW weist darauf hin, dass prüfungsbedingte Beeinträchtigungen wie Nervosität oder Konzentrationsstörungen nicht berücksichtigt werden.
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Den Amtsarzt findest Du im jeweiligen Gesundheitsamt. In der Gesundheitsamt-Suche des Robert Koch-Instituts brauchst Du nur Deine Postleitzahl oder Deinen Ort einzugeben, und schon wird das zuständige Amt angezeigt.
Wichtig ist auch, dass Du das Attest unverzüglich beim Prüfungsamt einreichst – in NRW direkt beim Landesjustizprüfungsamt (nicht auf dem Dienstweg), vorab per E-Mail und das Original per Post. Die Kosten trägt, wie sollte es anders sein, der Prüfling. Die Höhe der Gebühr legt das jeweilige Gesundheitsamt fest; am besten fragst Du vorher nach.
Checkliste: Krank am Prüfungstag
So beschreibt das LJPA NRW den Ablauf; in anderen Ländern können die Einzelheiten abweichen:
- Prüfungsfähigkeit vor Beginn selbst prüfen: Wer trotz einer bekannten Erkrankung antritt, kann sich später meist nicht mehr darauf berufen.
- Sofort das Prüfungsamt informieren.
- Noch am selben Tag das Gesundheitsamt aufsuchen.
- Das amtsärztliche Attest unverzüglich vorab per E-Mail und im Original per Post an das Prüfungsamt schicken.
Chronische Erkrankungen: Nachteilsausgleich statt Rücktritt
Bei chronischen Erkrankungen oder Behinderungen geht es nicht um den Rücktritt, sondern um einen Nachteilsausgleich, zum Beispiel eine Verlängerung der Bearbeitungszeit. Diesen musst Du rechtzeitig vor der Prüfung beantragen; die Voraussetzungen regelt das JAG bzw. die JAPO Deines Landes. [RefN]







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