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  Ausgabe 14/2026
Freitag, der 03.04.2026
     

Alle Artikel der Kategorie "Berlin"
Fragen zum schriftlichen Examen

Je näher die Klausuren rücken, desto öfter tauchen Fragen auf, die man sich nicht wirklich beantworten kann. Mir ist zum Beispiel erst nach dem Examen aufgefallen, dass ich gar nicht gewusst hätte, wo eigentlich der Amtsarzt sitzt, bei dem man sich im Falle einer Krankheit melden muss. Zum Glück wurde ich nicht krank, und im RefBlog findest Du jetzt auch einen Artikel zum amtsärztlichen Attest.

Das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt Berlin und Brandenburg beantwortet regelmäßig in einer Informationsveranstaltung die Fragen der nächsten Kandidaten. Die nächste Veranstaltung findet Ende März statt, am

Mittwoch, dem 31. März 2010, ab 15.30 Uhr
im Gebäude der Senatsverwaltung für Justiz,
Salzburger Str. 21-25, 10825 Berlin-Schöneberg,
im Saal E.

Zur inhaltlichen Vorbereitung dieser Veranstaltung sollen Fragen bis zum 19. März 2010 als E-Mail an das GJPA (marianne.hueckel@senjust.berlin.de) gesendet werden. Sicherlich eine gute Möglichkeit, alle Unklarheiten vor dem schriftlichen Examen zu beseitigen!

Alles weitere zu dieser Veranstaltung sowie viele weitere interessante Veranstaltungstipps für Referendare findest Du beim Stationsradar – dem Portal für Stationsangebote, Nebenjobs und Veranstaltungen für Referendare!

Berlin März 2010: ÖR 1

Urteilsklausur

Leistungsklage auf Geldzahlung

ÖR-Vertrag über Baukostenzuschuss (4 Seiten lang! 117 Abs. 3 S. 2 VwGO war ausgeschlossen!)

wirksam? oder Regelung mittels VA nötig?

Pflichtverletzung durch beklagten Bürger durch Nichtbeantragung einer steuerlichen Zulage?

Zinsanspruch?

Verdammt, ich kann einfach kein Ö-Recht…

Examen Berlin: Zivilrecht 3

ACHTUNG: wieder Gedächtnisprotokoll, daher Fehler im SV möglich              

 Urteilsklausur – ZVS

 Zahlungsklage auf 20.000 Euro

VU gegen Kläger (Beklagter des früheren Rechtsstreits)

zulässiger Einspruch gegen VU und mündl. Verhandlung

Prozessvergleich über 15.000 Euro

– vor Abschluss des Vergleichs Zahlung des Klägers von 500 Euro

(Grund für die Zahlung ist streitig)

 – danach Abrede, dass nicht in den PKW des Klägers vollstreckt wird

(vom Beklagten = früheren Kläger bestritten)

 – dann aber ZVS aus VU in PKW des Klägers erfolgt!

Klage wg.

1. Unzulässigkeit der ZVS aus VU

2. HG der vollstr. Ausfertigung

3. Unzulässigkeit der ZVS aus Prozessvergleich, soweit mehr als 14.500 Euro

4. Unzulässigkeit der ZVS in PKW des Klägers

Beweisaufnahme zu Punkt 4:

Ehefrau des Klägers und RA bestätigen Abrede

Ehefrau des Beklagten und dessen RA schweigen

(Kosten und vorl. Vollstreckbarkeit waren erlassen)

von FORIS AG
Die FORIS AG ist ein börsennotiertes Unternehmen mit Sitz in Bonn und hat die gewerbliche Prozessfinanzierung seit 1998 im deutschsprachigen Rechtsmarkt etabliert. Mit der Initiierung des ersten deutschen Prozessfinanzierungsfonds sind wir in 2024 den nächsten Schritt gegangen und suchen kreative Köpfe, die uns auf unserem Wachstumskurs begleiten. Unser Finanzierungsportfolio umfasst nationale und internationale Rechtsstreitigkeiten, vornehmlich im Bereich des Wirtschaftsrechts. Wir bieten Ihnen eine enge persönliche Betreuung durch unsere Rechtsanwälte und fördern gleichzeitig eine selbstständige juristische Bearbeitung der Ihnen übertragenen Fälle. Spezialisiert auf ein Rechtsgebiet (z.B. Erbrecht) oder breit aufgestellt (Vertragsrecht, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, Kartellrecht) – wir bieten Ihnen die Gelegenheit, sich umfassend mit zivilrechtlichen und prozessualen Fragen zu beschäftigen und den rechtlichen Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit selbst mitzubestimmen.
Examen Berlin: Zivilrecht 2

ACHTUNG: wieder Gedächtnisprotokoll, daher Fehler im SV und in der rechtlichen Bewertung möglich (und wahrscheinlich *lol*)

Beklagtenklausur

Aufgabe: vollständiges Gutachten (ohne Sachbericht) und Formulierung der zu stellenden Anträge (kein kompletter Schriftsatz oder Mandantenschreiben)

Klage auf Zahlung von vertraglich vereinbartem Schulgeld und RA-Kosten für außergerichtliche Vertretung durch e.V. gegen Ehepaar nach Mahnverfahren

Zulässigkeit:

richtiger Kläger? e.V. = Vertragspartner? Rechtsfähigkeit?

richtige Beklagte? Vertrag und Stundungsvereinbarung nur von Ehefrau unterzeichnet

zuständiges Gericht? Umzug der Beklagten nach Mahnverfahren, aber vor Abgabe an Prozessgericht

Begründetheit:

Anspruchsgrundlage für Schulgeld? Anspruch wegen RüT, 313, 119 erloschen? Gegenanspruch aus 280?

RA-Kosten bei späterer gerichtlicher Vertretung? Anrechnung? Höhe der Geschäftsgebühr?

Zinsproblematik bezüglich Beginn des Zinsanspruchs

Beweisprognose war zu erstellen

PS. Superviel Denk- und Schreibarbeit durch tausend kleine Miniprobleme, eher undankbar. Ärgere mich selbst, dass ich einige Dinge gesehen, aber nicht hingeschrieben habe aus Zeitnot. Das sind dann wohl verschenkte Punkte… Schade!

Examen Berlin: Zivilrecht 1

ACHTUNG: Gedächtnisprotokoll, daher Fehler im SV und in der rechtlichen Bewertung möglich (und wahrscheinlich *lol*)

Urteilsklausur (Kosten und vorl. Vollstr. erlassen)

unerlaubte Handlung: Sturz des Klägers auf nicht geräumtem Gehweg vor Geschäft der Beklagten

Klageforderung

1. SE für materielle Schäden (Uhr, Kleidung, Behandlungskosten, Taxi)

2. SG nach 287 ZPO (mind. 7.000 Euro)

außerdem Feststellungsantrag über die Haftung dem Grunde nach für Folgeschäden

Beklagte ist KG mit 2 Komplementären und 1 Kommanditist

in Klage alle im Rubrum genannt, dies war zu berichtigen bezüglich der Komplementäre (161, 128 HGB)

Klage ist zulässig

kleines Problem bei örtl. Zuständigkeit, aber Hinweis des LG erfolgt, daraufhin rügelos weiterverhandelt. außerdem 32 ZPO schlüssig dargelegt durch Kläger

Klage ist nur teilweise begründet

1. gegen Kommanditisten nicht, da Einlage bereits geleistet und keine eigene Handlung

(kleines Problem wegen Eintragung ins HR nach Unfall, aber Kenntnis des Klägers zum Zeitpunkt der mV, 176 HGB)

2. Feststellungsantrag ist begründet und nicht subsidiär (wie von Beklagter gerügt)

3. AS gegen die beklagte KG aus 823 / 831 BGB

hier noch Problem der Übertragung der Räumpflicht auf einen unzuverlässigen Gehilfen, diesbezüglich Beweisaufnahme mit mehreren Zeugen

siehe auch:

http://www.backhus-kg.de/gerichtsurteile-zur-kehrpflicht.html

Berlin: Referendarparty des Personalrats
von

Die feierfreudigen Berliner lassen es wieder krachen – die nächste Referendarparty steht vor der Tür!

RefFlyer 5-B

Der Personalrat der Referendare am KG Berlin veranstaltet diese am Freitag, den 26.02.2010 ab 21 Uhr. Alle   ReferendarInnen aus Berlin und Brandenburg sind dazu ganz herzlich eingeladen. Freundinnen und Freunde, die gerne und ausgiebig feiern, dürfen auch mitgebracht werden.

Location: NBI Club, Kulturbrauerei, Schönhauser Allee 36, gut erreichbar mit der U2, Haltestelle Eberswalder Straße. Die Karten können vorab im Personalratsbüro in der Salzburger Str. 21-25 für 3 € erworben werden oder für die kurz Entschlossenen an der Abendkasse für 5 €.

Gerichtskantinen-Test
von

Nachdem ich mich ja schon dafür ausgesprochen hatte, einen „Gerichtskantinen-Führer“ als Ratgeber herauszugeben, bin ich bei justament online über einen Test der Gerichtskantine vom Landgericht Berlin am Tegeler Weg gestolpert!

Getestet wurden aber nicht nur die Speisen und Getränke sowie deren Preise, sondern auch das Ambiente. Und das schein im Landgericht Berlin zu stimmen: Man sitzt im obersten Stockwerk und hat dank großer Fenster einen herrlichen Blick auf die vorbei fließende Spree und den Schlosspark Charlottenburg. Zudem gibt es zwei Dachterrassen, wo man bei gutem Wetter draußen sitzen kann. Das hört sich doch gleich deutlich besser an, als die Keller-Kantine in meinem Landgericht!

Eher durchwachsen fällt das Fazit zu den Gerichten aus, die in der Gerichtskantine am LG Berlin serviert werden:

Heute gibt es gebratene Scholle mit Speckkartoffeln und Ofentomate für 4,80 €, Bratwurst mit Sauerkraut und Salzkartoffeln für 3,50 € sowie Eierkuchen mit Apfelmus für 2,50 €.

Dafür kostet der Kaffee nur 75 Cent! Es lohnt sich jedenfalls, den kompletten Gerichtskantinen-Test bei justament online zu lesen.

Und wie ist Deine Gerichtskantine? Schreib´ einfach einen Kommentar oder melde Dich an und veröffentliche einen Artikel!

Vorgespräch mit dem Prüfungsvorsitzenden

petronella hat inzwischen auch ihre mündliche Prüfung bestanden. Dazu erst einmal herzlichen Glückwunsch! Die mündliche Prüfung beginnt ja regelmäßig mit einem Gespräch mit dem Vorsitzenden der Prüfungskommission. So lernt man sich kennen, die Nervosität wird etwas abgebaut und meist wird auch darüber gesprochen, welches Endergebnis noch im Bereich des Möglichen ist.

Interessant ist jedenfalls, was petronella in ihrem Blog zu dem Vorgespräch geschrieben hat. Da zeigt sich, dass selbst bei diesem Teil des Examens von Bundesland zu Bundesland Unterschiede bestehen. So läuft das in Berlin folgendermaßen ab:

In Berlin bekommt man mit der Ladung die Namen und Telefonnummern der Mitprüflinge. Dann heißt es erstmal rumtelefonieren, weil die Protokolle nur einmal pro Prüfungsgruppe rausgegeben werden. Das Gespräch mit dem Vorsitzenden findet mindestens einen Tag vor der Prüfung als Gruppentermin statt. Mit den anderen Prüfern kann man je nach Gusto auch Termine machen. Allerdings gibt es eigentlich nur Gruppentermine, da sonst irgendwer sich benachteiligt fühlen könnte. Und dann kann man total unvoreingenommen in die Prüfung gehen… Oder so 🙂

In NRW ist das dagegen ganz anders: Da erhält man mit der Ladung nur die Namen der Prüfungskommission, nicht aber die der Mitprüflinge. Dann besorgt sich jeder die Protokolle. Die Kosten teilen kann man nur dann, wenn man zufällig jemanden kennt, der in der selben Prüfungsgruppe sitzt.

Das Vorgespräch mit dem Vorsitzenden findet in NRW am Tag der mündlichen Prüfung als erstes am Morgen statt. Jeder der 5-6 Prüflinge geht kurz in den Raum und lernt den Vorsitzenden kennen (die anderen beiden kommen dann erst später dazu). Anschließend erhält man den Aktenvortrag und bereitet diesen vor. Das Vorgespräch für den Tag vor der eigentlichen Mündlichen anzusetzen, dürfte in NRW allein deshalb nicht möglich sein, weil alle NRW´ler – egal an welchem Gericht sie ausgebildet wurden – in Düsseldorf die Prüfung haben. Die Anreisewege sind da zum Teil schon recht weit.

Wie ist das denn in anderen Bundesländern? Gibt es noch andere Länder, in denen es ähnlich abläuft wie in Berlin, oder ist der NRW-Ablauf Standard?! Vielleicht weiß ja jemand etwas darüber…

Referendarparty in Berlin am 27.11.2009
von

An dieser Stelle möchte ich auf die nächste Referendarparty, organisiert vom Personalrat der Referendare am KG Berlin und dem Referendarrat Brandenburg, hinweisen.

20091127_RefParty

Sie findet statt am Freitag, den 27.11.2009 um 21 Uhr im Salz Club Berlin (Salzufer 20) unter dem Motto „Snowy+Salty“. Karten kosten im Vorverkauf 3 Euro, an der Abendkasse 5 Euro. Weitere Infos findet Ihr hier.

Stellenbörse am 24. November 2009 im DAV-Haus in Berlin

Nachdem unsere letzten Veranstaltungshinweise doch recht kurzfristig waren, möchten wir Euch schon heute auf eine Stellenbörse im DAV-Haus in Berlin hinweisen. Diese Verantsaltung ist die ideale Möglichkeit, Anwälte für die Anwalts- oder Wahlstation kennenzulernen oder Kontakte zu Kanzleien aus Berlin und Umgebung für den späteren Jobeinstieg zu knüpfen!

Die Praktikums- und Stellenbörse wird bereits zum 10. Mal vom DAV, dem Berliner Anwaltsverein, dem Forum Junge Anwaltschaft Berlin, den rechtswissenschaftlichen Fakultäten der beiden Berliner Universitäten sowie dem Personalrat der Referendare Berlin ausgerichtet. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist sowohl für die ausstellenden Kanzleien als auch für die Besucher kostenlos.

Auf der Seite des Anwaltvereins gibt es die offizielle Ankündigung der Stellenbörse:

10. Praktikums- und Stationsstellenbörse im DAV-Haus Berlin

Am Dienstag, dem 24. November 2009, 18.00 Uhr wird die 10. Praktikums- und Stationsstellenbörse im DAV-Haus, Littenstraße 11, 10179 Berlin stattfinden.

Der DAV bietet Ihnen gemeinsam mit dem Berliner Anwaltsverein, dem Forum Junge Anwaltschaft Berlin, den rechtswissenschaftlichen Fakultäten der beiden Berliner Universitäten sowie dem Personalrat der Referendare Berlin die Gelegenheit, mit Kanzleien aus Berlin und Umgebung ins Gespräch zu kommen und sich den Anwältinnen und Anwälten vorzustellen.

Studierende und Referendare werden gebeten, sich telefonisch unter +49 30 7 26 15 21 88 oder per Mail buchholz [at] anwaltverein.de anzumelden, damit für sie entsprechende Namensschilder vorbereitet werden können. Wer bei seinen anwaltlichen Gesprächspartnern einen bleibenden Eindruck hinterlassen möchte, wird gebeten, Bewerbungsunterlagen mitzubringen.

Weitere Infos kannst Du diesem Flyer entnehmen. Eine Liste der Kanzleien, die an der vorigen 9. Stellenbörse im April 2009 teilgenommen haben, kann hier als PDF-Dokument eingesehen werden.

Alles weitere zu dieser Veranstaltung sowie viele weitere interessante Veranstaltungstipps für Referendare findest Du beim Stationsradar – dem Portal für Stationsangebote, Nebenjobs und Veranstaltungen für Referendare!