KOMMENTARE MIETEN STATT KAUFEN
  • RefNews - Der Blog von und für Rechtsreferendare


REFERENDARIATNEWS

REFNEWS
  Ausgabe 34/2026
Freitag, der 21.08.2026
     

Alle Artikel der Kategorie "Berlin"

Unzulässiger Inhalt im Examen!? – Die Antwort vom GJPA

In der S1-Klausur aus dem Juni-Durchgang gab es in Berlin und Brandenburg eine revisionsrechtliche Zusatzfrage. Die Personalräte hatten daraufhin an das GJPA eine Anfrage geschickt (vgl. dazu diesen RefBlog-Artikel), um zu klären, ob es sich dabei überhaupt um eine zulässige Prüfungsaufgabe handelt.

Sowohl der Personalrat der Berliner Referendare als auch der Personalrat Brandenburg haben nun Folgendes dazu veröffentlicht:

Auf unsere Nachfrage beim GJPA bzgl. der Zusatzfrage in der S1 – Klausur haben wir nun genauere Informationen zu deren Inhalt bekommen. Daraus ergibt sich für uns, dass es sich nicht um eine spezielle Frage aus dem Revisionsrecht handelt, vielmehr hätte man auch einfach fragen können, ob der Ablauf der Hauptverhandlung so korrekt war. Auch der Umfang entsprach dem einer üblichen prozessualen Zusatzfrage. Deshalb stimmen wir mit dem GJPA überein, dass es nach gegenwärtigem Sachstand, keine besonderen Maßnahmen hinsichtlich der Korrektur geben wird.

Für die zukünftigen Examensdurchgänge sind noch folgende Hinweise wichtig:

Allgemein ist anzumerken, dass die Prüfungsordnung Revisionsrecht nicht ausschließt. Lediglich für die Anwaltsklausur gibt es vom GJPA die (weiterhin gültige) Zusage, dass es keine Revisionsklausuren geben wird. Dies schließt revisionsrechtliche Zusatzfragen im Rahmen der Klausur aus staatlicher Sicht nicht aus. Es kann sogar als üblich angesehen werden, dass prozessuale Zusatzfragen in einem späteren Verfahrensstadium angesiedelt sind als die eigentliche Klausuraufgabe (Anklageschrift).

Berlin/Brandenburg: Möglicherweise unzulässiger Inhalt im Examen

Der Personalrat Berlin hat am 11.06. auf seiner Homepage bekannt gegeben, dass er sich mit der S1-Klausur aus dem Examensdurchgang Juni befassen will, die in Berlin und Brandenburg geschrieben wurde. Neben einer Aufgabe 1, in der die Kandidaten eine Anklage zu fertigen hatten, gab es noch eine 2. Zusatzaufgabe mit folgendem Inhalt:

„Man solle davon ausgehen, dass der Beschuldigte vor dem Amtsgericht – Strafrichter – angeklagt wird und ihm, nachdem sein Wahlverteidiger das Mandat niedergelegt hat, ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird (voraussichtliche Straferwartung > 1 Jahr). Nach Anklageerhebung und vor der Hauptverhandlung erhält der bisherige Wahlverteidiger erneut ein Mandat vom Angeklagten und bittet daraufhin unter Vollmachtsvorlage um Akteneinsicht beim Amtsgericht. Es erfolgt jedoch keinerlei Reaktion und die Hauptverhandlung findet ohne ihn, aber mit dem Pflichtverteidiger, statt. Der Mandant wundert sich zwar kurz, dass der Wahlverteidiger in der Hauptverhandlung nicht aufkreuzt, unternimmt aber nichts weiter. Kann der Angeklagte aufgrund dieser Geschehnisse erfolgreich (Sprung-)Revision einlegen?“

Laut Personalrat war aber Revisionsrecht bislang kein Prüfungsgebiet im 2. Examen in Berlin und Brandenburg. Möglicherweise hätte diese Zusatzaufgabe also überhaupt nicht gestellt werden dürfen.

Da bisher davon auszugehen war, Revisionsrecht sei nicht Prüfungsstoff, läuft diesbezüglich eine Anfrage beim GJPA. Wir informieren euch, sobald wir konkrete Informationen bekommen haben.

Wie petronella in ihrem Blog richtig anmerkt, stellt sich die Frage, ob mit dem Hinweis des GPA zum Revisionsrecht tatsächlich gemeint ist, dass gar keine Aufgaben, also auch keine Zusatzaufgaben, aus dem Revisionsrecht gestellt werden, oder ob der Hinweis so gemeint ist, dass lediglich keine reinen Revisionsklausuren – so wie zum Beispiel in NRW – zu Klausuraufgaben im 2. Examen gemacht werden.

Sollte sich die Aufgabenstellung tatsächlich als unzulässig heraus stellen, ist fraglich, welche Konsequenzen das hat. Im schlimmsten Fall wird das GPA die Klausur wiederholen lassen. Am besten dürfte es aber sein, die Aufgabe grundsätzlich aus der Bewertung auszunehmen und nur dann zugunsten des Bearbeiters zu werten, wenn es sich auf die Gesamtwertung der Klausur positiv auswirkt.

Examenstermin Juni: Die Klausuren in Berlin und Brandenburg

petronella schreibt gerade ihr Examen in Berlin und stellt Zusammenfassungen der Sachverhalte in ihr Blog ein. Wer sich speziell für die Klausuren interessiert, die gerade in Berlin und Brandenburg geschrieben werden, können sich daher bei petronella aus erster Hand informieren!

Sie sind Rechtsreferendar (m/w/d) und sprechen Spanisch?

von Oppermann & Engels Rechtsanwälte PartG mbB
Wir sind Oppermann & Engels Rechtsanwälte, eine Anfang 2025 gegründete und wachsende Kanzlei. Vom Chilehaus in Hamburg aus beraten wir deutsche Mandanten bei Käufen, Verkäufen und Erbschaften von Immobilien in Spanien. Juristisch anspruchsvolle Arbeit im deutsch-spanischen Internationalen Privatrecht, vor allem im Bereich der EuErbVO, gehört bei uns ebenso zum Alltag wie das Überwinden kultureller und behördlicher Hürden zwischen zwei Staaten und Rechtsordnungen. Wir arbeiten modern und digital mit berufskonformen KI- und Projektmanagement-Tools sowie papierlosen Abläufen.

Probeexamen Berlin

Der Ablauf des Probeexamens in Berlin in Kurzform:

Probeexamen sind zwei “vollständige Kampagnen”, heißt also 6 Klausuren in 2 Wochen (die Wahlklausur bleibt außen vor) mit anschließend 2 Wochen Auswertung. Dann nochmal das Spielchen. Dabei sind ZR staatliche Sicht (st) und anwaltliche Sicht (aw), StR st und aw und ÖR st und aw.

Im Examen ist definitiv je eine Klausur st und eine aw. Nur bei der Wahlklausur ist alles offen, zumal man da ja nur das Rechtsgebiet wählen kann.

So, alle Unklarheiten beseitigt?

Ja, alle Unklarheiten beseitigt – vielen Dank petronella! 🙂

In NRW wird übrigens kein Probeexamen in dieser Form angeboten. Vielmehr gibt es während der Fortgeschrittenen-AG insgesamt 4 „Klausuren-Wochen“, in denen jeweils 4 Klausuren (2 x ZR, je 1 x SR und VerwR) geschrieben werden.

Das Referendariat in Berlin im Überblick!

Wie läuft das Bewerbungsverfahren für einen Referendariatsplatz in Berlin ab? Muss ich mit einer Wartezeit rechnen? Und wie hoch ist eigentlich die Unterhaltsbeihilfe?

Antworten auf diese Fragen und noch viele weitere Informationen findest Du auf unserer Info-Seite zum Rechtsreferendariat in Berlin!