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REFERENDARIATNEWS
REFNEWS
  Ausgabe 42/2026
Mittwoch, der 14.10.2026
     

 / Allgemein

Der ehemals beschwerliche Weg zum Volljuristen in Polen

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Symbolbild zur Juristenausbildung in PolenEin Blick über den Tellerrand hat noch nie geschadet, daher behandelt dieser Artikel die Juristenausbildung in unserem Nachbarland Polen. Da die Juristenausbildung in Deutschland, insbesondere das Referendariat, immer wieder in der Kritik steht, können wir hier vielleicht etwas lernen…

In Polen schließt man das Jurastudium mit einer Magisterarbeit ab. Anschließend folgt das Referendariat, welches dort „Aplikacja“ genannt wird.

Hier finden wir schon den ersten Unterschied zu unserem Referendariat: Man wird speziell auf den zuvor gewählten Beruf vorbereitet und ausgebildet, also Richter oder Staatsanwalt (beide an der Landesschule für Richter und Staatsanwälte, KSSiP, in Krakau, die dafür getrennte Ausbildungsgänge anbietet), Rechtsanwalt (adwokat), Rechtsberater (radca prawny – hier bestehen Unterschiede zum klassischen Rechtsanwalt) oder Notar. Daneben gibt es weitere Aplikacje, etwa für Gerichtsvollzieher. Zudem muss man eine Aufnahmeprüfung (egzamin wstępny) bestehen, um überhaupt beginnen zu dürfen; für die Ausbildung zum Richter oder Staatsanwalt führt die KSSiP ein eigenes Auswahlverfahren (konkurs) durch. Früher waren die Durchfallquoten bei diesen Prüfungen enorm, inzwischen ist der Zugang deutlich offener.

Die Aplikacja dauert je nach Beruf in der Regel etwa drei Jahre: Die Anwaltsausbildung (Aplikacja adwokacka) dauert drei Jahre und beginnt jeweils am 1. Januar, die Richterausbildung (Aplikacja sędziowska) 36 Monate (Stand: Oktober 2026). Am Ende steht ein staatliches Berufsexamen, dessen Form und Inhalt je nach Beruf stark variieren – das Richterexamen (egzamin sędziowski) etwa besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Interessant ist auch, dass in Polen die Ausbildung der Rechtsanwälte und Rechtsberater von der jeweiligen Berufskammer organisiert wird; die Aufnahmeprüfung und das Abschlussexamen nimmt dagegen das Justizministerium ab. Früher kamen nur sehr wenige neue Anwälte pro Jahr auf den Markt, da die Anwaltskammern angeblich die Zulassungen so steuerten, dass keine Juristenschwemme eintrat. Das hat sich grundlegend geändert: Die Durchfallquoten sind längst nicht mehr so hoch, und es drängen viele neu Ausgebildete auf den Jobmarkt. Allein in der Anwaltsausbildung zählte die polnische Anwaltskammer im Jahr 2017 rund 4.189 Aplikanten.

Kontakte nach Polen

Wer sich für das polnische Recht interessiert, sollte sich die Deutsch-Polnische Juristen-Vereinigung (DPJV) ansehen. Sie vernetzt deutsche und polnische Juristen, unter anderem über Fachveranstaltungen, die Deutsch-Polnische Juristen-Zeitschrift (DPJZ) und eine Spezialistenkartei, und vermittelt allgemein Studien- und Arbeitsaufenthalte. Ein eigenes Austauschprogramm für Referendare mit Bewerbungsformular ist auf ihrer Website allerdings nicht (mehr) zu finden; Anfragen zu Stationen in Polen lassen sich aber über die Kontaktseite der DPJV stellen. Grundkenntnisse im polnischen Recht vermittelt die Deutsch-Polnische Rechtsschule, ein 2002 gegründetes Projekt der DPJV mit der Universität Wrocław und der Humboldt-Universität zu Berlin.

Für eine Wahl- oder Auslandsstation in Polen kommen zum Beispiel deutsch-polnisch tätige Kanzleien oder die Deutsch-Polnische Industrie- und Handelskammer (AHK Polen) in Warschau mit ihrem Bereich Recht und Steuern in Betracht. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Station im Ausland anerkannt wird, regelt das Juristenausbildungsrecht des jeweiligen Landes – am besten fragt man frühzeitig beim zuständigen Oberlandesgericht nach. [RefN]

Der Artikel wurde am 5. August 2025 von veröffentlicht. Alice ist eine ehemalige Referendarin aus Mecklenburg-Vorpommern.