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REFERENDARIATNEWS
REFNEWS
  Ausgabe 43/2026
Samstag, der 24.10.2026
     

 / Staatsexamen

Kostenlose Aktenvorträge zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung

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Für die mündliche Prüfung muss man sich insbesondere auf den Aktenvortrag vorbereiten. Denn die mündliche Prüfung beginnt in aller Regel mit diesem, und die Prüfer bekommen durch den Aktenvortrag den ersten Eindruck vom Kandidaten, der nicht selten bereits die Weichen für eine gute oder weniger erfolgreiche Prüfung stellt.

Manche Prüfungsämter veröffentlichen Original-Aktenvorträge zum Üben. Links zu diesen findest Du auf protokolle-assessorexamen.de – nach Rechtsgebieten sortiert und mit Prüfungsamt und Jahr gekennzeichnet.

Original-Examensvorträge nach Rechtsgebieten

Gerade wegen des ersten Eindrucks, den man bei den Prüfern hinterlässt, sollte man sich sehr gut auf den Vortrag vorbereiten. Dazu bietet es sich zunächst einmal an, sich bei seinem Ausbildungsgericht Aktenvorträge zu besorgen, die tatsächlich schon einmal im Examen liefen und zu Übungszwecken freigegeben wurden.

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Darüber hinaus findest Du in der oben verlinkten Sammlung auf protokolle-assessorexamen.de viele Original-Aktenvorträge, die die Justizprüfungsämter – vor allem das Landesjustizprüfungsamt NRW und das Justizprüfungsamt Hessen – zu Übungszwecken freigegeben haben. Die Vorträge sind nach Rechtsgebieten sortiert (Zivilrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht, Familienrecht, Steuern und Finanzen sowie Sozialrecht) und jeweils mit Prüfungsamt und Jahr gekennzeichnet. So kannst Du gezielt aktuelle Vorträge aus Deinem Rechtsgebiet auswählen.

Übrigens: In den meisten Ländern kann der Aktenvortrag grundsätzlich aus allen Rechtsgebieten stammen, die zum Pflichtstoff des 2. Examens zählen. Erst mit der Ladung zur mündlichen Prüfung erfährt man verbindlich, aus welchem Rechtsgebiet der Aktenvortrag stammen wird (so zum Beispiel in NRW und Mecklenburg-Vorpommern). In NRW wird das Rechtsgebiet nach dem Zufallsprinzip zugeteilt, Wünsche sind nicht möglich; die Ladung kommt dort in der Regel per E-Mail etwa drei Wochen vor dem Termin und nennt auch die Namen der Prüfer. Bis dahin solltest Du vor allem zivilrechtliche Vorträge üben, denn das Zivilrecht macht den größten Teil des Pflichtstoffs aus. Teilt Dir die Ladung mit, dass der Vortrag doch aus dem Strafrecht, dem Öffentlichen Recht oder dem Arbeitsrecht stammt, bleibt Dir noch Zeit, gezielt weitere Vorträge aus diesem Rechtsgebiet zur Probe zu halten.

Eine andere Regelung gilt beispielsweise in Niedersachsen, in Rheinland-Pfalz sowie in Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein, die ein Gemeinsames Prüfungsamt haben: Dort richtet sich das Rechtsgebiet des Aktenvortrags nach dem vom Referendar gewählten Wahl- bzw. Schwerpunktbereich. Ganz ohne Aktenvortrag kommt Bayern aus: Dort besteht die mündliche Prüfung im Zweiten Staatsexamen nur aus Prüfungsgesprächen in Zivilrecht, Strafrecht, Öffentlichem Recht und dem Berufsfeld.

Vorbereitungszeit und Rechtsgebiet im Ländervergleich

Einige Beispiele (Stand: Oktober 2026):

  • NRW: 60 Minuten Vorbereitung, Rechtsgebiet nach dem Zufallsprinzip, mitgeteilt mit der Ladung.
  • Mecklenburg-Vorpommern: 90 Minuten Vorbereitung, Rechtsgebiet wird mit der Ladung mitgeteilt.
  • Niedersachsen: 60 Minuten Vorbereitung und 10 Minuten Vortrag, Akte aus dem Wahlbereich, vorzutragen aus anwaltlicher Sicht.
  • Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein: 90 Minuten Vorbereitung, Akte aus dem Schwerpunktbereich.
  • Rheinland-Pfalz: 90 Minuten Vorbereitung, Akte aus dem Wahlfach.
  • Bayern: kein Aktenvortrag.

Die verbindlichen Einzelheiten regelt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung Deines Landes. Wer den Vortrag aus seinem Wahl- oder Schwerpunktbereich halten muss, findet passende Übungsakten auf der Seite zu den Aktenvorträgen im Wahlfach.

So übst Du am besten

Halte Deine Übungsvorträge unter Echtzeitbedingungen: Stoppe die Vorbereitungszeit, die in Deinem Land gilt, und trage anschließend möglichst frei vor – am besten vor Zuhörern in der AG oder in Deiner Lerngruppe, die auch auf die Redezeit achten. Sobald Du Deine Prüfer kennst, lohnt sich ein Blick in deren Prüfungsprotokolle: Dort siehst Du, ob sie bestimmte Vortragsthemen bevorzugen und wie sie mit dem Vortrag umgehen. [RefN]

Der Artikel wurde am 28. Oktober 2025 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.