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  Ausgabe 17/2025
Freitag, der 25.04.2025
     

Theiß – Sitzungsdienst des Staatsanwalts

Die zweite Station im juristischen Referendariat ist die beim Staatsanwalt. In Nordrhein-Westfalen ist geregelt, dass diese Station bei einem Mangel an vorhandenen Plätzen auch gegen eine Station beim Strafrichter getauscht werden kann. Normalfall bleibt aber die Ausbildung bei einem Staatsanwalt. Dies bietet sich in der Praxis natürlich auch an, da die strafrechtlichen Klausuren im zweiten Staatsexamen zumeist auch aus der Perspektive der Staatsanwaltschaft gestellt werden.

Das Buch „Sitzungsdienst des Staatsanwalts“ ist beim C.H.Beck-Verlag erschienen. Es handelt sich nach eigener Beschreibung um ein Kompaktwerk, das eine Einführung in den staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst geben will. Dieser selbst gestellten Anforderung wird das Buch durchaus gerecht.  »»» 

Mache Deine gebrauchten Bücher zu Geld!

Für einige Bücher hat man nach den Klausuren keine Verwendung mehr, während viele Referendare auf der Suche nach bezahlbaren Skripten sind. Auf der Seite www.referendarbuchladen.de/ankauf.php kannst Du mit nur wenigen Klicks Deine Bücher aus dem Referendariat verkaufen, statt sie im Bücherregal verstauben zu lassen.

Viel Aufwand und hohe Gebühren wie bei ebay & Co. fallen auch nicht an! [RefN]

Wer war eigentlich… Dr. Heinrich Schönfelder
von

Jeder Jurist kennt seinen Namen, daher sorgen wir jetzt dafür, dass zumindest jeder RefNews-Leser weiß, wer Dr. Schönfelder war. Geboren wurde er im Jahre 1902 in Nossen (Sachsen). Er studierte Jura in Tübingen und Leipzig und legte dort auch sein erstes Staatsexamen im Jahre 1925 ab. Es folgte kurz darauf die Promotion und das zweite Staatsexamen 1930. Anschließend arbeitete er als Amtgerichtsrat. Aber der perfekte Lebenslauf hatte auch seine Schattenseiten…  »»» 

von Verbraucherzentrale Bayern e.V.
Verbraucher beraten, Verbraucher bilden, Verbraucherrechte stärken – dafür stehen wir als anbieterunabhängige Organisation. Bei der Verbraucherzentrale Bayern arbeiten wir motiviert, lösungsorientiert und mit einer großen Portion Leidenschaft in Fragen des privaten Konsums. Darüber hinaus sind wir eine qualifizierte Einrichtung im Sinne des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG).
Ländervergleich zu Ausgaben für Richter und Staatsanwälte
von

Der DAV beschäftigte sich mit der Höhe der Investition der einzelnen Bundesländer in die Justiz. Das erschreckende dabei: kein einziges Bundesland gibt auch nur 5% seines Haushaltsbudgets für die Justiz aus! Gemeint sind hier Sach- und Personalkosten für Richter und Staatsanwälte, wie strafrechtliche Ermittlungen oder Gerichtsverhandlungen. Dabei ist diese Berufsgruppe für den Staat noch verhältnismäßig günstig.

Die vom DAV veröffentlichte Statistik schlüsselt den Anteil am Gesamthaushalt 2016 der einzelnen Länder auf.  »»»