Die zweite Station im juristischen Referendariat ist die beim Staatsanwalt. In Nordrhein-Westfalen ist geregelt, dass diese Station bei einem Mangel an vorhandenen Plätzen auch gegen eine Station beim Strafrichter getauscht werden kann. Normalfall bleibt aber die Ausbildung bei einem Staatsanwalt. Dies bietet sich in der Praxis natürlich auch an, da die strafrechtlichen Klausuren im zweiten Staatsexamen zumeist auch aus der Perspektive der Staatsanwaltschaft gestellt werden.
Das Buch „Sitzungsdienst des Staatsanwalts“ ist beim C.H.Beck-Verlag erschienen. Es handelt sich nach eigener Beschreibung um ein Kompaktwerk, das eine Einführung in den staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst geben will. Dieser selbst gestellten Anforderung wird das Buch durchaus gerecht. »»»



Für einige Bücher hat man nach den Klausuren keine Verwendung mehr, während viele Referendare auf der Suche nach bezahlbaren Skripten sind. Auf der Seite
Der DAV beschäftigte sich mit der Höhe der Investition der einzelnen Bundesländer in die Justiz. Das erschreckende dabei: kein einziges Bundesland gibt auch nur 5% seines Haushaltsbudgets für die Justiz aus! Gemeint sind hier Sach- und Personalkosten für Richter und Staatsanwälte, wie strafrechtliche Ermittlungen oder Gerichtsverhandlungen. Dabei ist diese Berufsgruppe für den Staat noch verhältnismäßig günstig.
Sie möchten Ihre Station nutzen, um wirklich examensrelevante Praxiserfahrung zu sammeln – mit eigenen Terminen, greifbaren Ergebnissen und engem Feedback? Dann willkommen bei Dr. Gerhards, Pragal, Reineke in Düsseldorf.
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