Ein Thema, das immer wieder diskutiert wird: Sollten die Klausuren im 2. Examen nicht besser am Computer geschrieben werden? Die Zeiten von Sehnenscheidenentzündungen wäre vorbei; auch könnte so ausgeschlossen werden, dass Prüflinge aufgrund einer schlechten Handschrift (bewusst oder unbewusst) von den Korrektoren abgestraft werden. Zudem wäre es schlicht praxisnäher, wenn das zu erstellende Gutachten mit der praktischen Ausfertigung von zB Anklage oder Urteil am Computer geschrieben wird.
Zuletzt hatten wir Anfang 2017 über die Bestrebungen hier in den RefNews berichtet, das Nutzen eines PC im Examen zuzulassen. Laut zweier Berichte der LTO aus dieser Woche wird schon bald in Sachsen-Anhalt das Examen am Computer eingeführt; auch Hamburg treibt das Thema zumindest voran, ohne aber ein konkretes Datum zur Umsetzung zu nennen. »»»



Das 
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In den letzten Monaten wurde bereits oft und viel darüber berichtet, dass einige Bundesländer vor einer großen Pensionierungswelle von Richtern und Staatsanwälten stehen werden. Diese Länder stehen vor der großen Herausforderung, sich bereits jetzt darum zu kümmern, geeignete Nachwuchsjuristen auszubilden. Im besten Falle schaffen es die Länder das Rechtsreferendariat derart attraktiv zu gestalten, dass viele gute Juristen sich dazu entscheiden, in dem jeweiligen Bundesland ihren juristischen Vorbereitungsdienst abzuleisten. Zudem können während des Vorbereitungsdienstes Angebote geschaffen werden, die den angehenden Volljuristen den Beruf des Richters bzw. Staatsanwalts schmackhaft machen.
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