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Das Blog zum Rechtsreferendariat

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  Ausgabe 17/2024
Samstag, der 27.04.2024
     

Das zweite und letzte LL.M.-Semester hat begonnen
von

…oder besser gesagt: es läuft mittlerweile schon auf Hochtouren und neigt sich (fast) schon wieder dem Ende zu. *Kinder, wie die Zeit vergeht*

Ende Januar starteten die Vorlesungen für mein zweites LL.M.-Semester. Die langen Semesterferien (November bis Ende Januar) habe ich u.a. genutzt, um mit der Masterarbeit zu beginnen und mit einer Freundin durch Südafrika zu reisen. Die Kurse für das Semester habe ich auch recht schnell und ohne großartige Überlegungen festgelegt. Von zwei Kommilitoninnen aus dem letzten Semester (für die das letzte Semester schon das zweite und somit letzte war, weil sie den LL.M. im Januar 2016 begonnen hatten) bekam ich einige Unterlagen (u.a. ein Buch) für die Kurse, die mich in diesem Semester vom Stundenplan her spontan am meisten angesprochen haben. Der Einfachheit (oder vielleicht auch Faulheit 😉 ) halber – und damit man nicht wieder Stunden damit verbringen muss sich die Unterlagen zusammenzusuchen und zu kopieren – bin ich dann auch einfach bei diesen Kursen geblieben (zu 90% passt es vom Material auch, nur ein paar Aufsätze wurden ausgetauscht).  »»» 

Urlaubsrecht – ehemaliger Referendar fordert Vergütung für nicht genommene Urlaubstage
von

Kann ein junger Jurist nach dem zweiten Staatsexamen eine Auszahlung seines nicht genommenen Urlaubs beanspruchen? Diese Frage sollte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg klären, welches dazu um die Hilfe des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bat.

Durch das Bestehen des Examen des klagenden Ex-Referendars wurde der Vorbereitungsdienst automatisch beendet. Doch den ihm zustehende Urlaub hatte dieser noch nicht vollständig aufgebraucht.  »»» 

Neuerscheinungen
von

In unserem Referendarbuchladen kannst du dich auch über noch kommende Neuerscheinungen der wichtigsten Referendarbücher, Kommentare und Gesetzestexte informieren.

Aktuell: in dieser und nächster Woche werden wieder neue Ergänzungslieferungen der Beck´schen Loseblattsammlungen erscheinen, die auch in der zweiten juristischen Staatsprüfung zugelassen sind.  »»» 

von Covestro
Wir sind Covestro. Wir sind neugierig. Wir sind mutig. Wir sind vielfältig. Wir haben chemische Materiallösungen mit bahnbrechenden Produkten verfeinert. Lassen Sie uns gemeinsam Grenzen überschreiten. Schließen Sie sich uns und unseren 17.200 Kolleginnen und Kollegen an und zusammen werden wir die Welt lebenswerter machen.
Der beste Nachwuchs hart umkämpft
von

Was die Einstellungspläne der Wirtschaftskanzleien angeht, warten in diesem Jahr viele erst einmal ab. Denn geplanter Wachstum ist gar nicht mehr so einfach. Laut einer Statistik des Bundesjustizministeriums erzielen rund 1.600 Juraabsolventen das Prädikatsexamen. Dabei sind jedoch über 2.000 Stellen offen. Auch wenn die Zahl der geplanten Neueinstellungen im Vergleich zum letzten Jahr um ca. 2% gesunken ist, ist der Personalbedarf stets hoch.

Eine azur-Recherche betrachtete die geplanten und tatsächlichen Neueinstellungen bei 78 Wirtschaftskanzleien von 2011 bis 2017 in Deutschland. 2013 wurde das Maximum der geplanten Einstellungen mit ungefähr 1.600 Arbeitnehmern erreicht. Die tatsächlichen Einstellungen nahmen jedoch seit der Spitze im Jahre 2012 kontinuierlich ab, 2014 erreichten sie das Minimum mit rund 1.350 Neueinstellungen. 2015 stiegen beide Parameter wieder an, seit 2016 sanken die geplanten Einstellungen wieder etwas.  »»» 

Und die azur Awards 2017 gehen an…
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Zum 6. Mal wurden am 16. Februar 2017 die azur Awards für besonderes Engagement in der Förderung junger Juristen ausgezeichnet.

Bei einer festlichen Abendveranstaltung in Köln wurden vier Arbeitgeber ausgezeichnet, deren Mitarbeiterzufriedenheit und Dynamik bei der Verbesserung und Weiterentwicklung ihrer Angebote hinsichtlich der Nachwuchs- und Karriereförderung weit über dem Durchschnitt lagen.

Voraussetzung für eine Nominierung ist die Beschäftigung deutscher Juristen und dass diese einen Nutzen aus den gestellten Angeboten ziehen. Berücksichtigt werden hierbei Arbeitgeber aller Art, also Kanzleien, Rechtsabteilungen, Behörden oder Beratungsgesellschaften.  »»» 

Initiativstellungnahme des DAV
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In einer Initiativstellungnahme äußerte sich im Februar 2017 der Deutsche Anwaltverein (DAV) zum Thema Nebentätigkeiten und Stationsvergütung für Referendare.

Zum Hintergrund: die Ausbildungsentgelte im juristischen Vorbereitungsdienst dürfen sich am Sozialhilferecht orientieren, was heißt, dass Referendare praktisch auf zusätzliches Einkommen angewiesen sind. Doch das ist oft mit rechtlichen Problemen verbunden. Die Regelung handhaben die Bundesländer teils sehr unterschiedlich und intransparent. Und auch die zusätzliche Vergütung in Anwaltskanzleien ist für alle Beteiligten erschwert worden.  »»»