Im Sommer letzten Jahres haben wir hier schon einmal davon berichtet: Das Rechtsreferendariat soll künftig auch in Teilzeit möglich sein. Damals wurde eine entsprechende Bundesratsinitiative der Länder Niedersachsen und Brandenburg beschlossen.
Nun, knapp ein halbes Jahr später, stimmte der Bundesrat, laut eines juris-Berichts, einer Modifizierung des Deutschen Richtergesetzes zu und es wurde ein Gesetzesentwurf durch die Bundesregierung in den Bundestag gebracht. Das Richtergesetz soll dahingehend geändert werden, dass der Vorbereitungsdienst sich über einen längeren Zeitraum als die üblichen 2 Jahre erstrecken darf und somit eine Teilzeittätigkeit ermöglicht wird. Eine Länderöffnungsklausel wurde abgelehnt, da hiermit eine Einheitlichkeit der Prüfungsanforderungen gefährdet würde. Die Bundesregierung wird aber im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens einen eigenen Formulierungsvorschlag einbringen. »»»