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Das Blog zum Rechtsreferendariat

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REFERENDARIATNEWS
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  Ausgabe 36/2025
Sonntag, der 07.09.2025
     

Rechtsreferendariat in Teilzeit rückt näher
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Im Sommer letzten Jahres haben wir hier schon einmal davon berichtet: Das Rechtsreferendariat soll künftig auch in Teilzeit möglich sein. Damals wurde eine entsprechende Bundesratsinitiative der Länder Niedersachsen und Brandenburg beschlossen.

Nun, knapp ein halbes Jahr später, stimmte der Bundesrat, laut eines juris-Berichts, einer Modifizierung des Deutschen Richtergesetzes zu und es wurde ein Gesetzesentwurf durch die Bundesregierung in den Bundestag gebracht. Das Richtergesetz soll dahingehend geändert werden, dass der Vorbereitungsdienst sich über einen längeren Zeitraum als die üblichen 2 Jahre erstrecken darf und somit eine Teilzeittätigkeit ermöglicht wird. Eine Länderöffnungsklausel wurde abgelehnt, da hiermit eine Einheitlichkeit der Prüfungsanforderungen gefährdet würde. Die Bundesregierung wird aber im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens einen eigenen Formulierungsvorschlag einbringen.  »»» 

Staatsexamen oder Bachelor/Master of Laws?
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Wenn man sich für Jura interessiert, stehen einem erst einmal zwei Möglichkeiten offen: Entweder man strebt das Staatsexamen oder den Bachelor/Master of Laws an. Doch welcher Abschluss ist der sinnvollere für das spätere Berufsleben?

Ein paar Zahlen liefert ein lto-Bericht. Laut dem Statistischen Bundesamt haben im Jahr 2014 über 8000 Jurastudenten mit dem Staatsexamen, rund 700 mit dem Bachelor of Laws und rund 900 mit dem Master of Laws abgeschlossen

Beide Wege haben ihre Vor- und Nachteile. Weniger Prüfungsdruck entsteht beim Bachelor-Abschluss, da hier die Leistungen des gesamten Studiums in die Endnote einfließen. Beim Staatsexamen ist alleine die Leistung in der Abschussprüfung ergebnisentscheidend.  »»» 

JURDAY 2017
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Am 05. Mai 2017 findet in Berlin im 5-Sterne-Hotel Schweizerhof zum neunten Mal der JURDAY statt. Diese etwas andere Bewerbermesse richtet sich an besonders qualifizierte Jurastudenten und Referendare, die sieben führende Wirtschaftskanzleien persönlich kennenlernen und mit ihnen in Kontakt treten möchten. Es handelt sich hierbei um deutsche Kanzleien, nicht um internationale Größen. Die Beratung und Mandate können sich aber mit denen von Großkanzleien messen. In elf verschiedenen Workshops und Einzelgesprächen können die Teilnehmer mehr über die tägliche Arbeit eines Wirtschaftsjuristen und das Umfeld der Kanzleien erfahren.  »»» 

von JT International Germany GmbH
JTI in Deutschland Als das am schnellsten wachsende internationale Tabakunternehmen in Deutschland stehen wir für Qualität und Innovation. An unseren beiden Standorten in Köln (Marktorganisation) und Trier (Produktion, Forschung und Entwicklung) arbeiten derzeit 2.200 Mitarbeiter*innen – das macht uns hierzulande zum größten Arbeitgeber der Branche. Unser Mutterkonzern ist das global agierende Unternehmen Japan Tobacco International mit Sitz in Genf. Zu unserem Unternehmen gehören einige der bekanntesten Marken der Welt, darunter Winston, die zweitgrößte Zigarettenmarke. Weitere wichtige Marken sind American Spirit und Camel. Darüber hinaus vereint unser Portfolio das reiche Erbe des traditionellen Tabaks mit den neuesten technischen und wissenschaftlichen Innovationen bei risikoreduzierten Produkten. Bei uns darfst Du sein, wie Du bist Unser Slogan: “The Freedom To Be Yourself!” ist keine leere Worthülse. Menschen und ihre Einzigartigkeit machen bei uns den Unterschied. Diversität, Gleichstellung und Inklusion sind die Schwerpunkte unserer Unternehmenskultur. Deshalb kannst Du bei uns unabhängig von Hintergrund, Religion, Alter, Geschlecht oder sexueller Orientierung Du selbst sein. Deine Einzigartigkeit und die Vielfältigkeit an Persönlichkeiten in unserem Unternehmen sind Teil unserer Kultur und lassen uns als Unternehmen stetig wachsen.
NRW: Zusatzvergütung erhält der Referendar künftig vom Land
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Laut eines Berichts auf JUVE-Newsline haben sich ab Januar 2017 die Vorgaben zum Zusatzverdienst für Rechtsreferendare in NRW geändert. Denn nun müssen die Ausbildungsstellen den zusätzlichen Verdienst direkt an das LBV (Landesamt für Besoldung und Versorgung) zahlen. Dieses zieht pauschal 25% der zusätzlichen Vergütung für Sozialversicherungsbeiträge von der Unterhaltsbeihilfe ab. Die Summe – bestehend aus dem Zusatzverdienst und der verminderten Unterhaltsbeihilfe – wird nach Abzug der im Lohnsteuerabzugsverfahren anfallenden Beträge  vom LBV an den Referendar ausgezahlt. Wichtig ist, dass künftig Referendare nur einer Kanzlei oder Rechtsabteilung zugewiesen werden, wenn diese den Zuverdienst an das Land abführt. Der Vorteil für die auszubildenden Kanzleien ist, sich nicht mehr um die Lohnbuchhaltung für die Referendare kümmern zu müssen. Aber was ist der eigentliche Grund der Neuregelung?  »»» 

Examensprüfungen zukünftig am PC?
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Examensklausuren am Computer zu schreiben, wäre zeitgemäß. Doch funktioniert das auch wirklich? Viele Probleme könnten hierdurch gelöst werden. Die oft sehr schwer leserlichen Handschriften, die vielen durchgestrichenen Formulierungen und mit Sternchen versehenen Ergänzungen, die Gelenkschmerzen nach einer langen Prüfung, um nur einige Beispiele zu nennen. Im September 2016 gab es tatsächlich ein Pilotprojekt an der Universität Siegen, indem Studierende aus den Fachbereichen Betriebswirtschaft, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsingenieurwesen eine Privatrechtsklausur am Computer schrieben. Und es funktionierte, was die Reaktion der teilnehmenden Studierenden bewies. Sie seien nach der Klausur weniger müde gewesen, könnten das Geschriebene einfacher korrigieren und ihren Text durch schnelle Formatierungen besser in Form bringen. Vorteile gibt es nicht nur für die Prüflinge.  »»» 

Aktuell – Einstellung von Richtern und Staatsanwälten in Berlin
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BerlinWie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung veröffentlicht wurde, werden aktuell Richter und Staatsanwälte für verschiedene Gerichtsbarkeiten in Berlin gesucht. Bewerben kann sich jeder, der einen öffentlich-rechtlichen Schwerpunkt hat und besonders an der Verwaltungsgerichtsbarkeit und Sozialgerichtsbarkeit interessiert ist. Auch sollten alle Bewerber bereit zu einem eventuellen Wechsel zwischen den Gerichtsbarkeiten sein, da zum jetzigen Zeitpunkt die Entwicklung der künftigen Verfahrenseingänge und der damit entstehende Personalbedarf noch nicht abzusehen ist. Alles weitere zu Einstellungsvoraussetzungen, Bewerbung, Auswahlverfahren und Fachgerichtsbarkeiten in Berlin findet ihr hier.