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Das Blog zum Rechtsreferendariat

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REFERENDARIATNEWS
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  Ausgabe 40/2025
Montag, der 29.09.2025
     

Interessante Termine für Referendare

Es gibt viele Möglichkeiten, Kontakte für zukünftige Stationen zu knüpfen und wichtige Informationen für das Referendariat zu erhalten. Und dies nicht nur über Mund-zu-Mund-Propoganda, sondern es gibt auch viele offizielle Verantsaltungen, die man dazu nutzen kann und sollte.

Zwei (kurzfristige) Hinweise auf solche Veranstaltungen, die beide bereits morgen stattfinden werden, möchten wir Euch hier geben. In Berlin kann man Kontakte zu Anwälten knüpfen; In Bayern gibt es Infos zum zweiten Staatsexamen aus erster Hand:

Berlin

Via jurabilis… sind wir auf den Jura-Praxis-Tag an der HU Berlin aufmerksam geworden. Und auch wenn diese Jobmesse in der Uni stattfindet, richtet sich die Veranstaltung ausdrücklich auch an Rechtsreferendare. Sicherlich eine gute Gelegenheit, mögliche Anwaltskanzleien für die Anwaltsstation kennen zu lernen.

Angesprochen sind natürlich auch die Referendar/innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen der Juristischen Fakultät. An diesem Tag besteht die Möglichkeit zu intensiven, gut vorbereiteten, persönlichen Gesprächen mit Vertretern in Berlin ansässiger Anwaltskanzleien.

Bayern

In Bayern laden die Münchener Juristische Gesellschaft e.V. und der Verein der Rechtsreferendare in Bayern e.V zu einer Sonderveranstaltung ein. Zum Thema „Erfahrungen aus der zweiten juristischen Staatsprüfung“ spricht unter anderem der Leiter des Bayer. Landesjustizprüfungsamts Herr Ministerialdirigent Dr. h.c. Heino Schöbel.

Die Referenten werden über ihre Erfahrungen aus der zweiten juristischen Staatsprüfung berichten. Sie werden dabei aus Sicht eines Prüfers und eines ehemaligen Prüflings über sie Vorbereitung und die Durchführung der schriftlichen und mündlichen informieren und aufzeugen, welche Anforderungen an die Teilnehmer gestellt werden. Im Anschluss an die Veranstaltung besteht bei einem gemeinsamen Imbiss noch Gelegenheit zu einem weiteren Gedankenaustausch.

Beide Veranstaltungen sind interessante Termine für Kurzentschlossene. Sie finden beide bereits morgen, Dienstag, den 13.10.2009 statt!

Viele weitere interessante Veranstaltungstipps für Referendare findest Du beim Stationsradar – dem Portal für Stationsangebote, Nebenjobs und Veranstaltungen für Referendare!

Juristen dominieren mal wieder im neuen Bundestag
von

Wie auch schon in den vorangegangenen Wahlperioden bietet sich ein einheitliches Bild: Die große Mehrheit der Abgeordnenten ist Jurist, in der letzten Legislaturperiode war sogar ein Rechtsreferendar dabei. Wirtschaftspolitiker sterben langsam aus, das zeichnete sich schon in der 16. Wahlperiode ab. Und schon ist die Rede von Kompetenzverlust des Bundestages…wir werden sehen.

Auf den Seiten des Bundestages findet sich ein pdf-Dokument (spannend wird es ab Seite 7) womit man sich ein sehr genaues Bild über die Verteilung der Berufsgruppen machen kann, was teilweise höchst interessant ist. Leider wird nur der Zeitraum bis zur 16. Legislaturperiode betrachtet, aber das wird sicher bald ein Praktikant aktualisieren 🙂

Nun aber zu meinem Ranking der unerwartetsten Abgeordnentenberufe:

Auf Platz 1: Hochofenwerker (1x in der 16.WP), dicht gefolgt von Platz 2: Lokomotivführer und -heizer und auf Platz 3: Friseur

Ich bin bereits jetzt höchst gespannt auf die Statistik des neu gewählten Bundestages!

Examenstermin Oktober: 2. Zivilrechtsklausur

Heute gab es mal eine Klausur aus dem Reisevertragsrecht:

So, Mandant kommt, hat Klage kassiert auf Ersatz von Stornokosten iHv. 558 € aus einer REise im Dezember 2007. Klage wurde ihm am 16.09.2009 zugestellt+früher erster Termin 3.11. und zwei Wochen Erwiderungsfrist, Bearbeitungszeitpunkt 9.10.2009.

Rücktritt am 3.12.07 erklärt,REise zum 27.12. nicht angetreten, da Frau Heuschreckenphobie hat und es Anfang 12/2007 schon ne Heuschreckenplage auf Fuerte gab, es war nicht 100% ausgeschlossenen, dass wieder welche kommen, aber zu 99% augeschlossen. (hübsche Bilder davon gabs auch, was die sollten – keine Ahnung…)

es gab AGB die § 651i II,III entsprachen mit der Möglichkeit niedrigere Stornokosten im Einzelfall nachzuweisen (bei mir wirksam und einbezogen).

fuerte war aber das absolute oberknaller Trendziel zum Jahreswechsel 07/08 für Deutsche laut Pressebericht in der Akte und völlig leergebucht…

dann gabs noch nen schlenker mit nem Schreiben in dem Stornogebühr gefordert wurde. da sollte der Empfang durch unterschriebene Rücksendung bestätigt werden.
Sollte angeblich nen Anerkenntnis sein.

Und nen Schreiben der Kläger mit der Rückerstattungsankündigung der Anzahlung gabs von 02/2008 in dem stand: „zunächst soll die Sache nicht mehr weiterverfolgt werden.“ (sollte wohl verwirkung geprüft werden, hab ich wegen Wortlaut abgelehnt)

[Quelle: Jurawelt-Forum]

von JT International Germany GmbH
JTI in Deutschland Als das am schnellsten wachsende internationale Tabakunternehmen in Deutschland stehen wir für Qualität und Innovation. An unseren beiden Standorten in Köln (Marktorganisation) und Trier (Produktion, Forschung und Entwicklung) arbeiten derzeit 2.200 Mitarbeiter*innen – das macht uns hierzulande zum größten Arbeitgeber der Branche. Unser Mutterkonzern ist das global agierende Unternehmen Japan Tobacco International mit Sitz in Genf. Zu unserem Unternehmen gehören einige der bekanntesten Marken der Welt, darunter Winston, die zweitgrößte Zigarettenmarke. Weitere wichtige Marken sind American Spirit und Camel. Darüber hinaus vereint unser Portfolio das reiche Erbe des traditionellen Tabaks mit den neuesten technischen und wissenschaftlichen Innovationen bei risikoreduzierten Produkten. Bei uns darfst Du sein, wie Du bist Unser Slogan: “The Freedom To Be Yourself!” ist keine leere Worthülse. Menschen und ihre Einzigartigkeit machen bei uns den Unterschied. Diversität, Gleichstellung und Inklusion sind die Schwerpunkte unserer Unternehmenskultur. Deshalb kannst Du bei uns unabhängig von Hintergrund, Religion, Alter, Geschlecht oder sexueller Orientierung Du selbst sein. Deine Einzigartigkeit und die Vielfältigkeit an Persönlichkeiten in unserem Unternehmen sind Teil unserer Kultur und lassen uns als Unternehmen stetig wachsen.
Examenstermin Oktober: 1. Zivilrechtsklausur

In der ersten Zivilrechtsklausur ging es um eine Räumungsklage mit folgendem Sachverhalt:

Es wurden zwei fristlose Kündigungen ausgesprochen, eine wegen Rückstands mit einem Teil der Miete, die zweite wegen Rückstands an zwei aufeinander folgenden Terminen. DIe klage war am 26.5.2009 rechtshängig, am 15.7. wurde Banküberweisung mit der Restmiete gemacht, aber erst am 28.7. gutgeschrieben. Bei der zweiten Kündigung wurde mit einem Aufwendungsersatzanspruch aufgerechnet, der aus der Selbstvornahme der Beseitigung einer Ameisenstr. resultierte, obwohl der Verm. schon den Kammerjäger für 2 tage nach mangelanzeige bestellt und dies den Mietern mitgeteilt hatte.

[Quelle: Jurawelt-Forum]

Examenstermin Oktober: 2. Verwaltungsrechtsklausur

Heute war ein Gutachten aus Anwaltssicht zu entwerfen. Zum Sachverhalt finden sich im Jurawelt-Forum heute nur diese kurzen Hinweise:

Widerspruchsbescheid in Bezug auf die Rücknahme einer Baugenehmigung, die von der sachlich unzuständigen Behörde erlassen und bauplanungsrechtlich unzulässig war. Der Widerspruch war auf portugiesisch eingelegt worden.

Nach der Prüfung ist vor der Prüfung…
von

Nein, ich glaube nicht, dass ich nochmals ins Schriftliche muss! 🙂 Auch wenn man natürlich nie genau einschätzen kann, was letztlich raus kommt und ob man bestanden hat, bin ich alles in allem ganz zufrieden mit den Klausuren. Wenn ich dann doch durchfalle und nicht zur Mündlichen geladen werde, stellt sich für mich das ganz große Problem, dass ich nicht weiß, wie ich mich für den nächsten Versuch besser vorbereiten sollte.

Nach den Klausuren war natürlich erst einmal Feiern angesagt. Und wie so oft, wenn der Stress abfällt, habe ich mir anschließend eine (kleine) Erkältung eingefangen und auskuriert. Urlaub gab es dann auch noch für 2 Wochen. Aber wie so viele Juristen habe ich nach gut zwei Wochen Abschalten schon ein schlechtes Gewissen bekommen und bin gestern wieder mit dem Lernen angefangen.

Zwar zeigt die Erfahrung aus dem ersten Examen, dass man sich auf eine mündliche Prüfung eh nicht wirklich vorbereiten kann. Es kommt halt viel auf die Prüfer und die Tagesform an, so dass die eigentliche Vorbereitung erst nach Erhalt der Prüfer-Protokolle beginnt. Aber zum einen möchte ich nicht aus dem Lernrhythmus kommen und zum anderen kann man sich ja wenigstens auf den Aktenvortrag schon jetzt vorbereiten. Ich habe mich jedenfalls mit einem Freund zusammengeschlossen. Wir wollen uns dann zunächst zwei Mal die Woche treffen und Aktenvorträge üben bzw. vor dem anderen halten. Ob wir die Frequenz dann zum Mündlichen hin noch steigern werden, müssen wir mal sehen.

In jedem Fall gilt, dass nach der Prüfung vor der Prüfung ist! Da hat man noch nicht mal Gewissheit, ob und wie das Schriftliche geklappt hat, und bereitet sich schon auf die Mündliche vor. Aber auf jeden Fall werde ich es in den nächsten Wochen bis zur Bekanntgabe der Klausurergebnisse eher locker angehen lassen und sicherlich wieder öfter dazu kommen, Artikel im RefBlog zu schreiben.

Examenstermin Oktober: 1. Verwaltungsrechtsklausur

In der ersten Verwaltungsrechtsklausur ging es heute um Klage gegen die negative Bescheidung eines Antrags auf einer uneingeschränkten Sondernutzungserlaubnis:

Wir hatten heute eine Eisdielen GbR, die auf Erteilung einer unbeschränkten Sondernutzungserlaubnis auch während eines nach § 69 GewO festgesetzten Volksfestes klagte. Dann nach dem Fest hat sie auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Nichtbescheidung umgestellt.

Es war allseits ein mehr oder weniger lustiges Ratespiel auf der Suche nach Anspruchsgrundlagen. Bei mir gepaart mit dem völligen Unkenntnis über Volksfest-Festsetzungen nach GewO und insbesondere deren Zusammenspiel mit StrWG NRW.

[Quelle: Jurawelt-Forum]

Mehr Geld für Referendare aus Schleswig-Holstein!

Bei der Überarbeitung unserer Infoseiten zum Referendariat haben wir festgestellt, dass zumindest die Referendare aus Schleswig-Holstein sich seit August über mehr Geld freuen dürfen. Dort stieg die Unterhaltsbeihilfe von zuletzt 911,57 Euro auf nun 971,57 Euro.

In den anderen Bundesländern gab es seit der letzten Auktualisierung keine Erhöhung der Unterlatsbeihilfe. Eine Übersicht über die Höhe der Referendarsgehälter in den Ländern findest Du hier (Stand: September 2009).

Examenstermin Oktober: 2. Strafrechtsklausur

In der 2. Strafrechtsklausur (Anklageschrift war zu entwerfen) ging es um ein illegales Autorennen. Der Sachverhalt ist dabei offenbar diesem BGH-Urteil entnommen, so dass Themen der Klausur folgende waren:

Fahrlässige Tötung durch illegale Autorennen und Beschleunigungstests; Abgrenzung zwischen Selbst- und einverständlicher Fremdgefährdung bei Fahrlässigkeitsdelikten (Tatherrschaft; restriktiver Täterbegriff; Sorgfaltspflichtverletzung: Verstoß gegen Sondernormen; Schutzzweckzusammenhang; Vorhersehbarkeit bzw. Erkennbarkeit); rechtfertigende Wirkung einer Einwilligung bei gefährlichem Handeln im Straßenverkehr; Beihilfe zur Gefährdung des Straßenverkehrs (Vorsatz; Hilfeleisten).

Blog über die Verwaltungsstation in Hong Kong

Das Referendariat bietet sich dazu an, eine gewisse Zeit im Ausland zu verbringen. Möglich ist dies aber nicht nur in der Wahlstation. In den meisten Bundesländern ist ein solcher Auslandsaufenthalt auch in der Verwaltungsstation zulässig. So haben beispielsweise zwei meiner AG-Kollegen ihre Verwaltungsstation bei der Deutschen Botschaft im Jemen bzw. in der Türkei verbracht.

Flagge von Hong Kong

Im Netz schreibt zurzeit eine Referendarin aus Köln ein Blog über die Verwaltungsstation in Hong Kong. Sabine hat zunächst mit ihrer Schwester eine Rundreise durch Asien gemacht und ist nun bei der Außenhandelskammer in Hong Kong als Referendarin. Wer sich fragt, mit was man sich bei der AHK beschäftigt, hier die Antwort:

Hauptsächlich habe ich drei Aufgaben:

1. Zwischen deutschen und hongkonger Unternehmen zu vermitteln, wenn einer z.B. nicht zahlen will, die Ware aber schon geliefert wurde

2. wenn die Vermittlung nicht klappt, ein Inkassounternehmen zu beauftragen und

3. fuer Unternehmen, die Geschaeftsbeziehungen mit hongkonger Unternehmen eingehen oder sich an einem hongkonger Unternehmen beteiligen wollen, einen sog. Unternehmensreport zu erstellen, damit man die Kreditwuerdigkeit u.ae. besser beurteilen kann.

Ausserdem bekomme ich noch andere kleinere juristischen Anfragen, letzte Woche z.B. die Frage, wie Gesellschafter und Geschaeftsfuher von verschiedenen Gesellschaftsformen haften.

Neben langen und sehr interessanten Berichten gibt es viele eindrucksvolle Bilder aus Shanghai, Peking, von den Philippinen und aus Hong Kong. Allein diese Fotos sind Grund genug, sich das Tagebuch von Sabine anzuschauen! In jedem Fall haben wir das Blog in die Linkliste unter „Verwaltungs- & Wahlstations-Blogs“ aufgenommen.