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  Ausgabe 37/2025
Dienstag, der 09.09.2025
     

Unzulässiger Inhalt im Examen!? – Die Antwort vom GJPA

In der S1-Klausur aus dem Juni-Durchgang gab es in Berlin und Brandenburg eine revisionsrechtliche Zusatzfrage. Die Personalräte hatten daraufhin an das GJPA eine Anfrage geschickt (vgl. dazu diesen RefBlog-Artikel), um zu klären, ob es sich dabei überhaupt um eine zulässige Prüfungsaufgabe handelt.

Sowohl der Personalrat der Berliner Referendare als auch der Personalrat Brandenburg haben nun Folgendes dazu veröffentlicht:

Auf unsere Nachfrage beim GJPA bzgl. der Zusatzfrage in der S1 – Klausur haben wir nun genauere Informationen zu deren Inhalt bekommen. Daraus ergibt sich für uns, dass es sich nicht um eine spezielle Frage aus dem Revisionsrecht handelt, vielmehr hätte man auch einfach fragen können, ob der Ablauf der Hauptverhandlung so korrekt war. Auch der Umfang entsprach dem einer üblichen prozessualen Zusatzfrage. Deshalb stimmen wir mit dem GJPA überein, dass es nach gegenwärtigem Sachstand, keine besonderen Maßnahmen hinsichtlich der Korrektur geben wird.

Für die zukünftigen Examensdurchgänge sind noch folgende Hinweise wichtig:

Allgemein ist anzumerken, dass die Prüfungsordnung Revisionsrecht nicht ausschließt. Lediglich für die Anwaltsklausur gibt es vom GJPA die (weiterhin gültige) Zusage, dass es keine Revisionsklausuren geben wird. Dies schließt revisionsrechtliche Zusatzfragen im Rahmen der Klausur aus staatlicher Sicht nicht aus. Es kann sogar als üblich angesehen werden, dass prozessuale Zusatzfragen in einem späteren Verfahrensstadium angesiedelt sind als die eigentliche Klausuraufgabe (Anklageschrift).

Bewerbung in der Großkanzlei

Viele Referendare nutzen die Anwaltsstation dazu, zumindest einen Teil dieser Station bei einer Großkanzlei zu verbringen, um mal Einblicke in die rechtsanwaltliche Tätigkeit dort zu gewinnen. Zwar ist die Tätigkeit als Rechtsreferendar in der Großkanzlei oftmals arbeitsintensiv. Der Vorteil ist jedoch, dass man möglicherweise mit spannenden Mandaten zu tun hat und für die Tätigkeit ein zusätzliches Gehalt bekommt.

Im Blog von „Statt Aller“ schreibt ein Großkanzleiler, der bei der Einstellung von Referendaren mitentscheiden darf, über Bewerbungen und Bewerbungsunterlagen, wie sie nicht sein sollen. Interessant jedenfalls die Meinung des Autors zum Inhalt der Bewerbungsunterlagen

Keine Illusionen – was interessiert und was im Lebenslauf auffindbar sein sollte, sind Noten. Beim Praktikanten das Abi und die Zwischenprüfung, beim Referendar das Abi und das 1. Examen, beim Associate das 1. und das 2. Examen. „Stationsnoten im Durchschnitt vollbefriedigend“ kommt in der Regel zustande, weil Rechtsanwalt Dosenkohl (Termine nach Vereinbarung) und die Stadtverwaltung Hildesheim 17-18 Punkte gegeben haben. Diesen verräterischen Satz sollte man daher weglassen.

… und zum Foto der Bewerber

Das Foto ist immens wichtig. Kann man gut oder schlecht finden („oh Mann, sind doch nur Äußerlichkeiten“), ist aber so. Die Damen sind meist stilsicher im Hosenanzug mit Bluse abgelichtet. Herren greifen öfter in den Eimer. Es gilt: Grauer Anzug, weißes Hemd, dezente Krawatte (gemustert oder gestreift). Jedes dunkle Hemd sieht nach Mafia aus, jede knallrote Krawatte nach Zuhälter. Motivkrawatten tragen Clowns. Ohne Krawatte ist man Gewerkschaftssekretär oder Frank Plasberg und den schwarzen Anzug trägt man nur, wenn man hinter Ommas Sarg herlatscht.

Und hier geht´s zu den weiteren „Bewerbungs-Tipps“ des Autors…

Examen im Juli

Heute sind Referendare aus NRW und Hessen ins schriftliche Examen gestartet. Diesen Monat werden die Klausuren in der „klassischen Reihenfolge“ geschrieben, das heißt es beginnt mit den vier zivilrechtlichen Klausuren, dann folgen die beiden Strafrechtsklausuren und zu guter letzt kommen die verwaltungsrechtlichen Aufgaben.

Sobald wir Hinweise auf die Sachverhalte der Klausuren im Netz finden, werden wir Zusammenfassungen davon während oder zum Abschluss des Examensdurchgangs in die Kategorie „Was lief in den Klausuren“ einstellen.

von Cronemeyer Haisch
Wir, eine renommierte Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkt im Presse- und Medienrecht, suchen zur Unterstützung unseres Teams ständig interessierte, engagierte und qualifizierte wissenschaftliche Mitarbeiter:innen und Referendar:innen (m/w/d) Weitere Informationen zu uns finden Sie unter: https://www.cronemeyer-haisch.de/