News: Ex-Flugbegleiter verdienen als Richter mehr
03.05.2013 - Beck-Aktuell hat über ein skurriles Urteil des VG Berlin berichtet: Ein Richter auf Probe hatte klageweise geltend gemacht, seine Berufserfahrung als Flugbegleiter sei besoldungsrechtlich anzurechnen. Dem folgte das Gericht. Die notwendige soziale Kompetenz eines Richters umfasse unter anderem die Fähigkeit zum Verhandeln und zum Ausgleich sowie die Konflikt- und Kooperationsfähigkeit. Die Tätigkeiten als Flugbegleiter seien geeignet, eine oder mehrere dieser Eigenschaften zu bestärken.
Aha, nun denn :-)


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