Trinkversuch
Ein Erfahrungsbericht aus dem Jahr 2013: Ein ganz besonderes Highlight der Strafstation durften wir direkt zu Beginn der Station schon erleben - den legendären Trinkversuch! Unsere Vorgänger hatten dieses Event organisiert und uns eingeladen, uns anzuschließen. Das ließen wir uns natürlich nicht zweimal sagen!
Am Freitagnachmittag gegen 17 Uhr fanden sich dann alle Wagemutigen in den Räumen der DEKRA ein. Der Tisch stand voll mit Weinflaschen - zum Teil gesponsert, zum Teil aber auch von den Teilnehmern selbst mitgebracht - sowie Messbechern. Außerdem lagen diverse Zettel mit Tabellen auf dem Tisch.
Zu Beginn der Veranstaltung gab es eine kurze Einführung zum „wissenschaftlichen Trinken“. Sinn der Sache war es, protokolliert zu trinken, um zu bestimmten Zeitpunkten den Promillefortschritt zu schätzen, zu berechnen und dann durch Atemalkoholkontrolle mittels Testgerät zu überprüfen.
Hierzu bekam jeder ein Trinkprotokoll. Es wurde genau eingetragen, zu welcher Uhrzeit mit dem Glas begonnen wurde, wie voll das Glas mit welchem Tropfen (Alkoholgehalt in Volumenprozent) gemacht wurde und später, wann exakt es leer war. Also z. B. 18.00-18.30 Uhr - 0,1 l Weißwein mit 12 % Vol.
Wisst ihr, warum Bier normalerweise in 0,2-l-Gläsern, Wein und Sekt dagegen in 0,1-l-Gläsern und Schnaps standardmäßig in 0,02-l-Einheiten ausgeschenkt wird?
Bei diesen Einheiten handelt es sich um Standardgläser, die ungefähr die gleiche Menge reinen Alkohol enthalten, nämlich rund 0,01 l, also etwa 8 g. Das ist natürlich nur ein Richtwert, denn es wird davon ausgegangen, dass Bier ca. 5 %, Sekt/Wein ca. 10 % und Schnaps ca. 40 % Vol. hat. Beim Schnaps stimmt die Rechnung ohnehin nur annähernd: 2 cl enthalten danach gut 6 g Alkohol.
Bevor es richtig losging, wurde uns noch die „Widmark-Formel“ erklärt, nach welcher sich die Blutalkoholkonzentration (BAK) anhand des Körpergewichts (zumindest grob annähernd) berechnen lässt: BAK in Promille = aufgenommene Alkoholmenge in Gramm geteilt durch (Körpergewicht in Kilogramm × Reduktionsfaktor). Der Reduktionsfaktor liegt bei Männern bei etwa 0,7 und bei Frauen bei etwa 0,6.
Ausgestattet mit diesen wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem augenzwinkernden Hinweis, dass derjenige, der immer genau so viel trinkt, wie der Körper gleichzeitig abbauen kann, nüchtern bleibt (der Körper baut allerdings nur etwa 0,1 bis 0,2 Promille pro Stunde ab), legte jeder sein individuelles Ziel für den Abend fest, bevor wir die Korken knallen ließen. Es war ein langer gemütlicher Abend, mit angeregten Gesprächen, Musik, viel Knabberkram... und einigen besonderen Schmankerln, die sich die DEKRA-Mitarbeiter für uns überlegt hatten.
Zum Beispiel hatten sie uns einen Rauschbrillen-Parcours aufgebaut. Ein auf einem Teppich aufgezeigter Weg, der je nach Streckenabschnitt vorwärts oder rückwärts entlang gegangen, gelaufen, balanciert oder ein- bzw. zweibeinig gehüpft werden sollte... mit einer Brille, die einem ein Sichtfeld entsprechend 0,3 oder 1,3 Promille vorgab. Bei letzterer wurde mir schon allein vom Aufsetzen der Brille noch vor dem allerersten alkoholischen Getränk total schummrig, sodass es mir absolut nicht gelang, den Weg entsprechend zu beschreiten... insgesamt war es aber eine sehr witzige Aktion, nicht nur für einen selbst, sondern insbesondere auch für die Zuschauer. ;)
Ein weiteres Highlight war das Absolvieren einiger Reaktionstests am PC, die auch im Rahmen von MPUs gemacht werden müssen. Auch hier durften wir uns anfangs nüchtern und zu späterer Stunde angeheitert versuchen... der Unterschied in der Reaktionsgeschwindigkeit nach einigen Gläsern Alkohol war schon deutlich spürbar... wobei mancher Mitarbeiter doch so manches Mal etwas grinsend meinte, dass wir Referendare selbst angetrunken deutlich besser seien als deren normale Klientel nüchtern...
Die Trinkprotokolle füllten sich, wir rechneten in etwa alle Stunde den Zwischenstand aus, kontrollierten die Werte auch mit Online-BAK-Rechnern und überprüften sie dann durch Atemalkoholkontrolle. So schritt die Zeit voran, die Flaschen wurden leerer, die Ergebnisse in den Reaktionstests ließen immer mehr nach, die vorgezeichneten Wege auf dem Teppich wurden immer weniger exakt getroffen... aber die Stimmung war wirklich gut, wir hatten viel Spaß und so die Gelegenheit, die Kollegen auch außerhalb der AG mal zu treffen und uns besser kennenzulernen.
Alles in allem war es ein sehr lustiger und gelungener Abend und ich kann jedem nur empfehlen, an einem Trinkversuch teilzunehmen oder selbst einen für die AG zu organisieren!
Die wichtigsten Grenzwerte für die Strafstation
Damit der Trinkversuch auch fachlich etwas bringt, hier die examensrelevanten Werte im Überblick:
- Relative Fahruntüchtigkeit: schon ab 0,3 Promille, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen.
- Absolute Fahruntüchtigkeit von Kraftfahrern: ab 1,1 Promille (BGH, Beschluss vom 28.06.1990).
- Absolute Fahruntüchtigkeit von Radfahrern: ab 1,6 Promille.
- Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG: ab 0,5 Promille bzw. 0,25 mg/l Atemalkohol.
Atemalkohol ist nicht gleich Blutalkohol
Atemalkoholwerte (in mg/l) sind nur für die Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG beweiskräftig. Für eine Strafbarkeit nach §§ 316, 315c StGB braucht es dagegen eine Blutprobe, aus der die BAK bestimmt wird. Handgeräte, wie wir sie beim Trinkversuch genutzt haben, liefern ohnehin nur Orientierungswerte. Diese Unterscheidung wird in Klausuren und im Sitzungsdienst gern übersehen.
Cannabis im Straßenverkehr
Seit August 2024 enthält § 24a StVG außerdem einen THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum. Wer Cannabis und Alkohol mischt, für den gilt ein absolutes Alkoholverbot. Auch das sollte man für die Strafstation auf dem Schirm haben.
Und natürlich gilt für jeden Trinkversuch: Das Auto bleibt stehen, der Heimweg wird mit Bus, Bahn oder Taxi angetreten!
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