Obduktion in der Strafrechtsstation
Ein älterer Erfahrungsbericht
Die Strafrechtsstation ist eine der abwechslungsreichsten Stationen von allen: Polizeifahrt, JVA-Besuch, Trinktest und eben auch die Möglichkeit, bei einer Obduktion dabei zu sein, womit sich dieser Artikel beschäftigt.
Wie auch die anderen Highlights der Strafrechtsstation ist die Teilnahme an der Obduktion natürlich freiwillig und keine Pflichtveranstaltung. Ob sie überhaupt möglich ist, hängt allerdings vom Bezirk und von der Zusammenarbeit mit dem örtlichen Institut für Rechtsmedizin ab – nicht überall wird sie angeboten. Zu Beginn der Station wird meist durch den AG-Leiter abgefragt, wer Interesse hat. Sofern keine Abfrage stattfindet, kann man sich auch direkt an den AG-Leiter wenden, der meist weiterhelfen kann. Die genauen Termine stehen natürlich erst kurzfristig fest (einige Tage vorher), je nachdem, ob eine Obduktion stattfindet, die für die Teilnahme zu Ausbildungszwecken geeignet ist.
Wenn dann die Formalien erledigt sind und man sich in der Rechtsmedizin eingefunden hat, beginnt das Ganze erst recht harmlos: Die Mediziner stellen sich vor, erläutern kurz, was passieren wird, und holen den Toten aus der Kühlkammer (dieser ist zunächst abgedeckt). Hier hat man nun erstmalig die Chance, sich doch wieder zu entfernen, falls man merkt, dass das doch zu viel ist. Anschließend wird eine sogenannte äußere Leichenschau durchgeführt, man schaut nach Merkmalen von Gewalteinwirkung o. Ä. Auch die Kleidung wird ausführlich begutachtet, ebenso die Körperöffnungen.
Wenn man als Referendar dies ohne größere Probleme überstanden hat, wird es nun ernst: Es beginnt die innere Leichenschau. Hier wird der gesamte Körper geöffnet, inklusive Rücken, Brust- und Bauchbereich, Schädel und Hals. Dies erfordert teilweise sehr rabiates Vorgehen, da schließlich Knochen im Weg sind. Insbesondere die Schädelöffnung ist schon ziemlich krass, ebenso die Geruchsentwicklung, wenn es in den Darmbereich geht. Das alles ist aber auf jeden Fall höchst interessant, da die Mediziner auch alles genau erläutern und schon erste Vermutungen anstellen, was die Todesursache angeht (hierum geht es schließlich, deshalb sind häufig auch Vertreter der Polizei und der Staatsanwaltschaft anwesend). Erstaunlich ist, nachdem dem Toten viele Organe und insbesondere das Gehirn entnommen worden sind, dass nach dem Ende der Obduktion der Tote genauso aussieht wie zuvor.
Der rechtliche Rahmen: §§ 87 bis 89 StPO
Wer die Obduktion miterlebt, kann gleich den passenden Prüfungsstoff wiederholen: Die Leichenschau nimmt die Staatsanwaltschaft unter Zuziehung eines Arztes vor (§ 87 Abs. 1 StPO). Die Leichenöffnung ordnet grundsätzlich der Richter an, bei Gefahr im Verzug die Staatsanwaltschaft; durchgeführt wird sie von zwei Ärzten (§ 87 Abs. 2 und 4 StPO). Die Staatsanwaltschaft kann an der Leichenöffnung teilnehmen. Den Mindestumfang schreibt § 89 StPO vor: Die Öffnung muss sich, soweit der Zustand der Leiche dies gestattet, stets auf Kopf-, Brust- und Bauchhöhle erstrecken. Rücken und Hals werden je nach Fall zusätzlich untersucht – das ist dann medizinische Praxis und nicht gesetzlich vorgeschrieben.
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Im Ergebnis kann man also sagen: Ob dies für die Ausbildung tatsächlich relevant ist, darüber lässt sich sicherlich streiten. Ich glaube nicht, dass sich vor Ort als Staatsanwalt oder in welcher Funktion auch immer, mehr in Erfahrung bringen lässt, als das, was man im anschließenden Obduktionsgutachten zu lesen bekommt, wir sind schließlich Juristen und keine Mediziner. Man kann das allerdings auch anders sehen: Wer als Staatsanwalt dabei ist, kann gezielt nachfragen und Ermittlungsansätze früh klären. Auf der anderen Seite ist die Obduktion etwas, was einem ewig in Erinnerung bleibt und vielleicht auch eine andere Sicht auf die Dinge ermöglicht.
Falls Du teilnimmst: Stimme am besten vorher mit den Medizinern ab, dass Du jederzeit hinausgehen darfst, und behandle alles, was Du siehst, vertraulich – Fotos oder Details zu Verstorbenen gehören nicht in soziale Medien.
Weitere Highlights der Strafrechtsstation
Viel Erfolg und spannende Einblicke in Deiner Strafrechtsstation!
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