Nach dem ersten Examen ist vor dem Referendariat. Dies ist zwar keine Weisheit von Sepp Herberger, aber dennoch wahr.
Kaum hat man das Staatsexamen mit der mündlichen Prüfung abgeschlossen – und natürlich gefeiert –, muss man sich Gedanken dazu machen, in welchem Bundesland bzw. bei welchem Oberlandesgericht man sich für das Referendariat bewirbt. »»»



Ich habe das Gefühl die Unterhaltsbeihilfe wird nach und nach überall erhöht (kürzlich ja in Hessen und Saarland) – nur Niedersachsen zieht da bisher nicht mit. 🙁 Dabei wäre es so langsam mal an der Zeit. Es ist nun schon eine gute Weile her, seit es hier eine Erhöhung gab… und billiger wird das Leben ja nun auch nicht. Wie ich meiner Januar-Abrechnung aber entnehmen musste, habe ich stattdessen ab diesen Monat sogar ein paar Cent weniger auf dem Konto.
Bekanntlich ist die Unterhaltsbeihilfe für Referendare nicht gerade hoch. Viele Referendare sind daher auf der Suche nach einem interessanten Nebenjob in einer Kanzlei oder Unternehmen, um so Geld hinzuzuverdienen und natürlich auch Erfahrungen zu sammeln.
Wir sind eine Fachanwaltskanzlei im Frankfurter Westend und suchen regelmäßig engagierte, talentierte Verstärkung. Nina Schlottke-Wegner und Magdalena Reinarz verfügen über langjährige Erfahrung als Fachanwältinnen für Familienrecht, beraten im Erbrecht vor Gericht und außerhalb gerichtlicher Verfahren und sind ausgebildete, aktive Mediatorinnen. Unser Team umfasst außerdem eine Rechtsanwaltsfachangestellte, zwei studentische Mitarbeiterinnen und unsere Kanzleihunde Lelli und Enzo.
Nicht nur die
Immer wieder im Gespräch und – weil noch ein neuer Klausurtyp – bei den Referendaren in vielen Ländern ein Schreckgespenst sind Kautelarklausuren! In der Vergangenheit wurde durch die Präsidenten der Justizprüfungsämter über die Einführung dieses Klausurtyps diskutiert (
Sie hat wieder begonnen – die Zeit der Rückmeldung für das kommende Semester an den Universitäten… jetzt fragt ihr euch vielleicht „Wieso Studium? Ich dachte, hier geht es ums Referendariat??“ aber eine persönliche Umfrage unter den Teilnehmern meiner AG, der Parallel-AGs, sowie einiger bekannter Referendare, die uns eine Station voraus sind, hat ergeben, dass deutlich mehr als die Hälfte dieser Referendare neben dem juristischen Vorbereitungsdienst noch für ein Zweitstudium eingeschrieben ist. 
Die Verwaltungsstation ist nun auch schon fast zu Ende. In weniger als 2 Wochen befinde ich mich schon in der letzten Station vor den Examensklausuren: der Anwaltsstation. Vor einem Jahr befand ich mich noch nicht einmal im Referendariat und habe gerademal die Zusage dafür erhalten…und in einem Jahr habe ich das schriftliche Examen schon längst hinter mir.
Juristen, die im Ausland ihren Abschluss gemacht haben und nun das deutsche Referendariat absolvieren möchten, müssen sich vor Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst einer sogenannten Gleichwertigkeitsprüfung unterziehen. Darüber hatten wir bereits in den RefNews
Ein Leser unserer Seiten hat uns darauf aufmerksam gemacht (vielen Dank!), dass in Brandenburg bei der letzten Zuteilung von Referendarplätzen nicht alle Bewerber berücksichtigt werden konnten. Es besteht nun also auch hier eine geringe Wartezeit von 2-4 Monaten. Bislang war es stets so, dass allen Bewerbern ein Referendarplatz angeboten werden konnte.
Auf den Seiten der drei OLGs in NRW werden regelmäßig Plätze ausgeschrieben, die bei der Vergabe nicht weggingen bzw. mangels Interesse voraussichtlich nicht weggehen werden. Da aber kleine Gerichte durchaus attraktiv für das Referendariat sein können, eine gute Gelegenheit, den Vorbereitungsdienst ohne lange Wartezeit antreten zu können.
5 Tage Dienstbefreiung, das kann man sich doch nicht entgehen lassen! Schon in der Einführungs-AG wurden wir auf die Möglichkeit hingewiesen, zum besseren Kennenlernen der AG Teilnehmer untereinander, sowie juristischer Institutionen im Ausland, doch unbedingt die Chance einer AG Fahrt zu nutzen.
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