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REFERENDARIATNEWS

REFNEWS
  Ausgabe 41/2026
Mittwoch, der 07.10.2026
     

Der beste Nachwuchs hart umkämpft

von

Was die Einstellungspläne der Wirtschaftskanzleien angeht, warten in diesem Jahr viele erst einmal ab. Denn geplanter Wachstum ist gar nicht mehr so einfach. Laut einer Statistik des Bundesjustizministeriums erzielen rund 1.600 Juraabsolventen das Prädikatsexamen. Dabei sind jedoch über 2.000 Stellen offen. Auch wenn die Zahl der geplanten Neueinstellungen im Vergleich zum letzten Jahr um ca. 2% gesunken ist, ist der Personalbedarf stets hoch.

Eine azur-Recherche betrachtete die geplanten und tatsächlichen Neueinstellungen bei 78 Wirtschaftskanzleien von 2011 bis 2017 in Deutschland. 2013 wurde das Maximum der geplanten Einstellungen mit ungefähr 1.600 Arbeitnehmern erreicht. Die tatsächlichen Einstellungen nahmen jedoch seit der Spitze im Jahre 2012 kontinuierlich ab, 2014 erreichten sie das Minimum mit rund 1.350 Neueinstellungen. 2015 stiegen beide Parameter wieder an, seit 2016 sanken die geplanten Einstellungen wieder etwas.  »»» 

Und die azur Awards 2017 gehen an…

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Zum 6. Mal wurden am 16. Februar 2017 die azur Awards für besonderes Engagement in der Förderung junger Juristen ausgezeichnet.

Bei einer festlichen Abendveranstaltung in Köln wurden vier Arbeitgeber ausgezeichnet, deren Mitarbeiterzufriedenheit und Dynamik bei der Verbesserung und Weiterentwicklung ihrer Angebote hinsichtlich der Nachwuchs- und Karriereförderung weit über dem Durchschnitt lagen.

Voraussetzung für eine Nominierung ist die Beschäftigung deutscher Juristen und dass diese einen Nutzen aus den gestellten Angeboten ziehen. Berücksichtigt werden hierbei Arbeitgeber aller Art, also Kanzleien, Rechtsabteilungen, Behörden oder Beratungsgesellschaften.  »»» 

Initiativstellungnahme des DAV

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In einer Initiativstellungnahme äußerte sich im Februar 2017 der Deutsche Anwaltverein (DAV) zum Thema Nebentätigkeiten und Stationsvergütung für Referendare.

Zum Hintergrund: die Ausbildungsentgelte im juristischen Vorbereitungsdienst dürfen sich am Sozialhilferecht orientieren, was heißt, dass Referendare praktisch auf zusätzliches Einkommen angewiesen sind. Doch das ist oft mit rechtlichen Problemen verbunden. Die Regelung handhaben die Bundesländer teils sehr unterschiedlich und intransparent. Und auch die zusätzliche Vergütung in Anwaltskanzleien ist für alle Beteiligten erschwert worden.  »»» 

Anwalts- oder Wahlstation im Datenschutz (m/w/d)

von Latham & Watkins LLP
Latham & Watkins zählt weltweit zu den führenden Kanzleien. In Deutschland beraten wir an den Standorten Düsseldorf, Hamburg, Frankfurt am Main und München deutsche und internationale Mandant*innen in der gesamten Bandbreite des Wirtschaftsrechts. Eingebettet in ein Netzwerk aus über 3.500 Anwält*innen in zahlreichen Büros weltweit bieten wir fach- und länderübergreifende Rechtsberatung aus einer Hand. Für unser Datenschutz-Team in Frankfurt suchen wir ab sofort Referendare (m/w/d). Das Datenschutzrecht ist ein dynamisches Rechtsgebiet, das sich ständig weiterentwickelt und Raum für innovative und kreative Ansätze und Lösungen schafft. Unser Team begleitet diese Entwicklung aktiv. Wir entwickeln für unsere Mandant*innen pragmatische und effektive Strategien, um die stetig steigenden Anforderungen beim Datenschutz umzusetzen.

Beihilfe zum Geheimnisverrat

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Wir haben schon einige Male hier in den RefNews davon berichtet – von dem Skandal um die gegen Geld oder Sex weitergegebenen Lösungen des zweiten Staatsexamens 2014 durch einen Richter des Landesprüfungsamtes. Mit einer Pistole bewaffnet und 30.000€ in der Tasche wurde Jörg L. in Mailand gefasst und zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt. „Er ist rechtskräftig verurteilt und mittlerweile im offenen Strafvollzug“, so die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz.

Doch nicht nur der Richter wurde wegen Korruption und Geheimnisverrates verurteilt. 14 angehenden Juristen wurde nachträglich das Examen aberkannt.

Das Interessante: Einer der beteiligten Prüflinge wurde wegen Beihilfe zur Verletzung des Dienstgeheimnisses zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.  »»» 

Prädikatsexamina im 2. Examen 2015 – Das Ranking

Nach dem Ranking zu den Durchfallquoten im Jahr 2015 gibt es heute das Ranking über die Anzahl derjeniger, die im vergangenen Jahr das zweite Staatsexamen mit einem Prädikat abgeschlossen haben.

Insgesamt wurden im Jahr 2015 ein paar Prädikate weniger vergeben als noch 2014. Der Bundesdurchschnitt sank auf 18,2 %. Die Entwicklung in der Übersicht:  »»» 

Durchfallquoten im 2. Examen 2015 – Das Ranking

Vor Kurzem wurden vom Bundesjustizamt die Zahlen zum Zweiten Staatsexamen 2015 veröffentlicht. Wir haben die aktuellen Zahlen aufbereitet und insbesondere bereits unsere Infoseiten zum Rechtsreferendariat aktualisiert. Dort findest Du zu jedem Bundesland auch einen Verlauf der Examensergebnisse in den letzten 10 Jahren.

Nun haben wir ein Ranking zu den Durchfallquoten aufgestellt und uns die Entwicklung zu 2014 angeschaut.  »»» 

Gehalt eines Juristen

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Juristen erlangen mit rund 65.200€ Bruttodurchschnittsgehalt den zweiten Platz der Top Verdiener in Deutschland, gefolgt von Ingenieuren mit 62.400€, so der Gehaltsreport 2017. An der absoluten Spitze befindet sich der Berufsstand der Ärzte mit 82.700€.

Rund 10.000 junge Volljuristen betreten jedes Jahr den Arbeitsmarkt. Doch nicht jeder erreicht so ein hohes Bruttogehhalt. Ganz entscheidend ist nämlich die Examensnote für die weitere berufliche Karriere. Laut Gehaltsreporter bleiben von den 10.000 Volljuristen am Ende nur ca. 500 übrig, die beide Staatsexamina mit Prädikatsnote abschließen und denen dann der Weg in große Kanzleien, Staat und Unternehmen offen steht.

Der Gehaltsdurchschnitt für Berufsanfänger beträgt 50.000€, hierbei treiben Juristen mit mindestens einem Prädikatsexamen den Schnitt nach oben.  »»» 

Referendariat und Studium – LL.M. Programm des DAV

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2009 rief der Deutsche Anwaltsverein (DAV) das LL.M. – Masterprogramm Anwaltsrecht und Anwaltspraxis ins Leben. Seit dem haben rund 370 Studierende das berufsbegleitende Fernstudium an der Fernuniversität Hagen abgeschlossen. Mit ca. 4000€ Studiengebühren ist zu rechnen. Zielgruppe sind Juristen, die mit dem Gedanken einer Kanzleigründung spielen und hierauf bestens vorbereitet sein möchten. Zugelassen sind Absolventen des Ersten Staatsexamens und Inhaber gleichwertiger ausländischer Abschlüsse.

Das Studium ist der Nachfolger der DAV-Anwaltsausbildung, die „nur“ mit einem Zertifikat abgeschlossen wird. Das somit hochwertiger anzusehene Studium gliedert sich in vier Module, einer Präsenzveranstaltung und der Masterarbeit, es kann in Voll- oder Teilzeit durchlaufen werden.  »»» 

Rechtsreferendariat in Teilzeit rückt näher

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Im Sommer letzten Jahres haben wir hier schon einmal davon berichtet: Das Rechtsreferendariat soll künftig auch in Teilzeit möglich sein. Damals wurde eine entsprechende Bundesratsinitiative der Länder Niedersachsen und Brandenburg beschlossen.

Nun, knapp ein halbes Jahr später, stimmte der Bundesrat, laut eines juris-Berichts, einer Modifizierung des Deutschen Richtergesetzes zu und es wurde ein Gesetzesentwurf durch die Bundesregierung in den Bundestag gebracht. Das Richtergesetz soll dahingehend geändert werden, dass der Vorbereitungsdienst sich über einen längeren Zeitraum als die üblichen 2 Jahre erstrecken darf und somit eine Teilzeittätigkeit ermöglicht wird. Eine Länderöffnungsklausel wurde abgelehnt, da hiermit eine Einheitlichkeit der Prüfungsanforderungen gefährdet würde. Die Bundesregierung wird aber im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens einen eigenen Formulierungsvorschlag einbringen.  »»» 

Staatsexamen oder Bachelor/Master of Laws?

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Wenn man sich für Jura interessiert, stehen einem erst einmal zwei Möglichkeiten offen: Entweder man strebt das Staatsexamen oder den Bachelor/Master of Laws an. Doch welcher Abschluss ist der sinnvollere für das spätere Berufsleben?

Ein paar Zahlen liefert ein lto-Bericht. Laut dem Statistischen Bundesamt haben im Jahr 2014 über 8000 Jurastudenten mit dem Staatsexamen, rund 700 mit dem Bachelor of Laws und rund 900 mit dem Master of Laws abgeschlossen

Beide Wege haben ihre Vor- und Nachteile. Weniger Prüfungsdruck entsteht beim Bachelor-Abschluss, da hier die Leistungen des gesamten Studiums in die Endnote einfließen. Beim Staatsexamen ist alleine die Leistung in der Abschussprüfung ergebnisentscheidend.  »»» 

JURDAY 2017

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Am 05. Mai 2017 findet in Berlin im 5-Sterne-Hotel Schweizerhof zum neunten Mal der JURDAY statt. Diese etwas andere Bewerbermesse richtet sich an besonders qualifizierte Jurastudenten und Referendare, die sieben führende Wirtschaftskanzleien persönlich kennenlernen und mit ihnen in Kontakt treten möchten. Es handelt sich hierbei um deutsche Kanzleien, nicht um internationale Größen. Die Beratung und Mandate können sich aber mit denen von Großkanzleien messen. In elf verschiedenen Workshops und Einzelgesprächen können die Teilnehmer mehr über die tägliche Arbeit eines Wirtschaftsjuristen und das Umfeld der Kanzleien erfahren.  »»» 

NRW: Zusatzvergütung erhält der Referendar künftig vom Land

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Laut eines Berichts auf JUVE-Newsline haben sich ab Januar 2017 die Vorgaben zum Zusatzverdienst für Rechtsreferendare in NRW geändert. Denn nun müssen die Ausbildungsstellen den zusätzlichen Verdienst direkt an das LBV (Landesamt für Besoldung und Versorgung) zahlen. Dieses zieht pauschal 25% der zusätzlichen Vergütung für Sozialversicherungsbeiträge von der Unterhaltsbeihilfe ab. Die Summe – bestehend aus dem Zusatzverdienst und der verminderten Unterhaltsbeihilfe – wird nach Abzug der im Lohnsteuerabzugsverfahren anfallenden Beträge  vom LBV an den Referendar ausgezahlt. Wichtig ist, dass künftig Referendare nur einer Kanzlei oder Rechtsabteilung zugewiesen werden, wenn diese den Zuverdienst an das Land abführt. Der Vorteil für die auszubildenden Kanzleien ist, sich nicht mehr um die Lohnbuchhaltung für die Referendare kümmern zu müssen. Aber was ist der eigentliche Grund der Neuregelung?  »»»