RefNews

Das Blog zum Rechtsreferendariat

KOMMENTARE MIETEN STATT KAUFEN
  • RefNews - Der Blog von und für Rechtsreferendare


REFERENDARIATNEWS
REFNEWS
  Ausgabe 33/2025
Mittwoch, der 13.08.2025
     

Sollte man so vor Gericht auftreten?!
von

Ich war vergangene Woche mit meinem Rechtsanwalt bei einer Verhandlung vor einem Amtsgericht. Der Rechtsanwalt der Gegenseite hatte sich offenbar mit dem Fall als solchem und der Rechtsprechung zu zwei entscheidungserheblichen Fragen überhaupt nicht beschäftigt. Peinlich genug für ihn, da die Partei dabei war.

Allerdings ist mein Ausbildungs-RA etwas „in Rage geraten“ und hat dem gegnerischen Anwalt zwei, drei Mal deutlich zu verstehen gegeben, dass er von der Sache ja wohl überhaupt keine Ahnung hat. Die Wortwahl und der Tonfall waren dementsprechend. Großartig wehren konnte sich unser Gegner nicht, da er ja wirklich unvorbereitet in die Verhandlung gegangen ist.

Dennoch war mir das Auftreten meines Anwalts, der das ein oder andere Mal auch noch vom Richter gebremst werden musste, etwas zu heftig. Auf der einen Seite kann ich ihn verstehen, wenn man sich selbst auf eine Verhandlung vorbereitet, inhaltlich aber nicht wirklich voran kommt, weil der gegnerische Anwalt keine Ahnung hat. Auf der anderen Seite war klar, dass unsere Partei den Rechtsstreit gewinnen wird, da hätte er vielleicht nicht so emotional reagieren müssen.

Auf jeden Fall war er „so gut in Fahrt“, dass ich ihn nach der Verhandlung darauf mal lieber nicht angesprochen habe. Vielleicht hole ich das aber mal bei Gelegenheit nach…

Schriftliches Examen im März

Seit Montag schreiben Referendare aus Berlin, Brandenburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen die Klausuren für das zweite Examen. Was in den zivilrechtlichen Klausuren diese Woche dran kam, haben wir Euch in der Kategorie „Was lief in den Klausuren“ zusammengetragen.

Natürlich werden wir dort auch die Sachverhalte zu den Strafrechts- und Verwaltungsrechtsklausuren veröffentlichen, die dann in der kommenden Woche auf dem Programm stehen.

Stipendium für die Wahlstation
von

Durch eine Anfrage der Robert Bosch Stiftung an juristenkoffer.de bezüglich Fristen und Dauer der Wahlstationen der verschiedenen Bundesländer wurden wir auf ein sehr interessantes Japanprogramm für Referendare aufmerksam, welches ich hier kurz vorstellen möchte:

Ab 2009 gibt es im Rahmen eines Pilotprojektes für den OLG Bezirk Stuttgart und die Landgerichte Freiburg und Heidelberg die Möglichkeit der Förderung von Wahlstationen, die in Japan verbracht werden. Die Förderung umfasst neben finanziellen Aspekten (Flugkosten nach Japan und zurück, monatliches Stipendium von 1.500 €) auch Kurse in japanischem Recht und Landeskunde sowie Sprachkurse.

Die Bewerbung für den Pilotdurchgang (Wahlstation ab Dezember 2009 bis März 2010) kann noch bis zum 03.04.2009 erfolgen. Es gibt bis zu 10 Plätze.

Das hört sich natürlich alles fantastisch an, ist aber leider auch an ein Prädikatsexamen und sehr gute Englischkenntnisse gebunden. Japanischkenntnisse werden nicht vorausgesetzt, nur die erfolgreiche Teilnahme an einem Test, der im Anschluss an ein Vorbereitungsseminar stattfindet.

Insgesamt halte ich dieses Projekt für sehr empfehlenswert.

von Cronemeyer Haisch
Wir, eine renommierte Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkt im Presse- und Medienrecht, suchen zur Unterstützung unseres Teams ständig interessierte, engagierte und qualifizierte wissenschaftliche Mitarbeiter:innen und Referendar:innen (m/w/d) Weitere Informationen zu uns finden Sie unter: https://www.cronemeyer-haisch.de/
Wartezeit in NRW

Bei der letzten Aktualisierung unserer Infoseiten zum Referendariat konnten wir feststellen, dass die Wartezeiten in NRW etwas gesunken sind. Insbesondere im OLG-Bezirk Düsseldorf muss man zurzeit nur ca. zwei bis drei Monate warten, bevor man eine Referendarstelle zugewiesen bekommt – vor einem Jahr betrug die Wartezeit in diesem Bezirk dagegen noch ca. sechs Monate.

Unabhängig davon, wie sich in Zukunft die Wartezeiten in NRW entwickeln werden, kann man natürlich eine bestehende Wartezeit auch durch die Annahme eines Restplatzes verkürzen. Ob die Oberlandesgerichte kurzfristig zu besetzende Referendariatsplätze anbieten, kann man in der entsprechenden Rubrik auf den Seiten des OLG Köln, des OLG Düsseldorf und des OLG Hamm einsehen.

Infos zu den Wartezeiten in den anderen Bundesländern erhältst Du natürlich auch auf unseren Übersichtsseiten zum Referendariat!

Ausbildung am Amtsgericht vs. Ausbildung am Landgericht
von

Eine der ersten Entscheidungen, die man in der Zivilrechtsstation zu treffen hat, ist die Wahl die Äußerung des Wunsches, ob man einem Richter am Amtsgericht oder Landgericht zugewiesen werden möchte. In unserer AG konnten – soweit ich das überblicke – die Wünsche von uns Referendare komplett berücksichtigt werden, da es nur drei oder vier  Ausbildungsstellen am Landgericht gab und sich für diese Stellen AG-Kollegen gemeldet haben, die auch zum LG wollten.

Die meisten von uns wollten aber (so wie ich) zum Amtsgericht. Und ich bin sehr zufrieden mit den Fällen, die ich dort bislang bearbeiten durfte/musste. Auch wenn die Fälle „nur“ vor dem AG verhandelt werden und die Streitwerte meiner Fälle doch sehr überschaubar sind, sind ganz interessante Sachen dabei! Die „Aktendicke“ ist in der Regel auch sehr erträglich, so dass ich mich bereits in viele verschiedene Fälle einlesen konnte (insbesondere natürlich für die Vorbereitung der Verhandlungstage).

Und auch meine Arbeitsbelastung ist bislang mehr als in Ordnung. Anders als manche meiner AG-Kollegen (vor allem eines Freundes, der am Landgericht doch deutlich umfangreiche Fälle zu bearbeiten hat!) bekomme ich von meinem Richter nur ein bis zwei Akten pro Woche, die ich dann bis zur nächsten Woche bearbeiten muss und die dann besprochen werden. Darüber hinaus bin ich dann noch an einem Tag pro Woche bei den Verhandlungen meines Richters, so dass aber alles in allem noch genug Zeit für mich fürs Nacharbeiten des AG-Stoffs und natürlich Freizeit bleibt!

Angebot für die Anwaltsstation bzw. für freie Mitarbeit

Rechtsanwalt Michael H. Heng von der Kanzlei PJM Palaschinski Jacobi Möbius + Partner aus Hamburg stellt in seinem Blog die Frage, in welche Datenbank man ein Angebot für Referendare – sei es für eine Station im Rahmen der Referendarausbildung oder für eine Stelle als freier Mitarbeiter neben dem Referendariat – einstellen sollte, um so Referendare als Zielgruppe möglichst direkt anzusprechen.

Möglicherweise können wir ihm helfen, da das RefBlog sicherlich hauptsächlich von (werdenden) Referendaren gelesen wird:

Gesucht werden Referendare/Referendarinnen mit Vorliebe für Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Recht der neuen Medien und alle angrenzenden Rechtsgebiete.

Die Kontaktdaten von Rechtsanwalt Heng findest Du bei Interesse in dem oben verlinkten Artikel…

Wahlstation – alles, aber nicht langweilig!
von

Nachdem das Examen – zumindest der schriftliche Teil –  vorüber ist, steht einem wieder ein kurzes Zeitfenster zur Verfügung, in dem man die Welt sehen, das Leben genießen und das tun kann, was einem gefällt. Viele aus meiner AG haben sich, in Anbetracht der Tatsache, den eventuell zukünftigen Arbeitgeber zu beeindrucken, dafür entschieden, dort auch die Wahlstation zu verbringen, wo sie schon in der Anwaltstation gearbeitet hatten.

Sicherlich ist diese Erwägung schon sicher und zukunftsorientiert, aber man läßt sich jede Menge interessanter Angebote und Einblicke entgehen, die man so vielleicht nie wieder haben kann. Die Auslandstage ist bekanntlich durch den Wegfall des Trennungsgeldes schwieriger zu realisieren als früher, aber auch im Inland gibt es jede Menge Interessantes und Lohnenswertes. Beispielsweise bieten viele Bundesministerien Stellen für Referendare: BMJ , BMVBS  oder auch das Auswärtige Amt .

Zwar wird sich die Mehrzahl der Referendare für den Anwaltsberuf nach dem Examen entscheiden, jedoch hat man mit der 9-monatigen Anwaltsstation sicher nicht weniger zu bieten, als mit einer 12-monatigen! Zudem kann man die Fachrichtung und Inhalte auf den zukünftigen Berufswunsch abstimmen.

Ich habe meine Wahlstation in Kanada verbracht (zu dem Zeitpunkt gab es noch Trennungsentschädigung :-)) und kann nur jedem empfehlen, die Zeit zu nutzen und kreativ zu sein, was die Auswahl angeht. Alltägliche Anwaltstätigkeit oder Behördenwahnsinn gibt´s dann ja nach dem Examen "en mass"…

Nun, die Diskussion ist eröffnet! Was meint Ihr?

Ranking: Anzahl an Prädikatsexamina in den Ländern 2007

Nachdem wir Euch bereits die Rangliste hinsichtlich der Durchfallquote im 2. Examen 2007 zusammengestellt hatten, hier nun das Ranking, in welchem Bundesland die meisten Prädikatsexamina (VB und besser) im zweiten Examen vergeben werden:

  1. Hamburg: 34,1 % (Veränderung zu 2006: -2,0 %)
  2. Rheinland-Pfalz: 21,8 % (+ 1,9 %)
  3. Berlin: 20,1 % (+ 2,6 %)
  4. Hessen: 19,1 % (+ 1,3 %)
  5. Saarland: 17,7 % (+ 5,94 %)
  6. Nordrhein-Westfalen: 17,3 % (+ 1,13 %)
  7. Schleswig-Holstein: 16,8 % (+ 1,7 %)
  8. Bayern: 15,7 % (+ 0,4 %)
  9. Niedersachsen: 15,3 % (- 5,8 %)
  10. Bremen: 13,6 % (- 12,8 %)
  11. Brandenburg: 12,7 % (+ 3,8 %)
  12. Baden-Württemberg: 11,7 % (- 3,17 %)
  13. Thüringen: 10,2 % (+ 1,77 %)
  14. Sachsen: 8,0 % (- 0,2 %)
  15. Sachsen-Anhalt: 6,7 % (+ 1,96 %)
  16. Mecklenburg-Vorpommern: 6,0 % (- 3,9 %)

Hamburg ist in dieser Statistik – so wie in den vergangenen Jahren – mit weitem Abstand Spitzenreiter. Die deutlichste Veränderung gab es in Bremen, wo sich die Anzahl der Prädikatsexamina von 26,4 % auf 13,6 % fast halbierte.

Weitere Statistiken zu Durchfallquoten, Anzahl an Prädikatsexamina, Wartezeiten und Höhe der Unterhaltsbeihilfe findest Du auf unseren Übersichtsseiten zum Referendariat!

Erfahrungsberichte zum Speyer-Semester

Bevor man sich dafür entscheidet, an die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften zu gehen und das Ergänzungsstudium für Rechtsreferendare zu belegen, ist es sicherlich hilfreich, wenn man Erfahrungsberichte von Referendaren liest, die bereits in Speyer an der DHV waren. Auf unserer Infoseite zum Speyer-Semester findest Du unter anderem auch Links zu online abrufbaren Erfahrungsberichten und Quellenangaben zu solchen Berichten in Ausbildungszeitschriften.

Darüber hinaus bietet die Übersicht viele Hinweise und Infos zum Studium an der DHV, zu den angebotenen Fächern, zu der Möglichkeit der Examensvorbereitung an der DHV und natürlich zum „Drumherum“, also zur Stadt Speyer und zum Beispiel zur Wohnungssuche.

Und nach dem Examen zum TÜV…
von

Ein Tochterunternehmen der DEKRA wollte für Rechtsanwälte ein „TÜV-Siegel“ anbieten, mit dem Rechtsanwälte besondere Kenntnisse auf einem Rechtsgebiet hätten nachweisen können. Das LG Köln hat aber in einem Urteil vom 03.02.2009 die Werbung mit einer solchen Zertifizierung im wettbewerbsrechtlichen Sinne als irreführend und damit als unzulässig bewertet. Laut Pressemitteilung des LG Köln

„müsse die Werbung des „zertifizierten Rechtsanwalts“ so verstanden werden, dass diesem das Zertifikat auf der Grundlage neutraler, allgemein anerkannter Prüfungsbedingungen unter Beteiligung der betroffenen Fachkreise (hier: der Anwaltschaft) erteilt worden ist. […] Im vorliegenden Fall seien aber die Prüfungsbedingungen, die Rechtsanwälte für den Erwerb des Zertifikats erfüllen müssen, allein von den Beklagten unter fachlicher Beteiligung von Hochschullehrern nach eigenem Gutdünken  aufgestellt worden, was das von den geprüften Rechtsanwälten zu verwendende Zertifikat  in seiner konkreten Form nicht offenbare.“

Mein erster Weg nach dem zweiten Staatsexamen wird mich also nicht zum „Anwalts-TÜV“ führen, um mir meine Plakette abzuholen. Sollte es mit der von mir angedachten Promotion nach dem Referendariat nichts werden, dann werde ich wohl – ganz klassisch – einen Fachanwaltskurs besuchen!