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Das Blog zum Rechtsreferendariat

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REFERENDARIATNEWS
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  Ausgabe 14/2026
Samstag, der 04.04.2026
     

Verfügungstechnik

Referendare bearbeiten in der Zivilrechtsstation nicht nur Akten, sondern beschäftigen sich in aller Regel auch mal mit der Dezernatsarbeit. Passend dazu gibt es hier eine Lerneinheit zur Verfügungstechnik. Was bedeutet denn wohl folgende Anweisung an die Geschäftsstelle:

Vfg.: 1. Ø an Kl-V 2. WV: z.T.

Die beste – wenn auch nicht ganz richtige – Deutung der Verfügung aus den Kommentaren zum Artikel von Richter Ballmann ist Folgende:

Durchmesser des neuen Abflussrohres wird bestimmt anhand des Klägervertreters zu 2.

Bewertung von AG-Klausuren
von

Ich habe gestern eine weitere meiner AG-Klausuren zurück bekommen. Im Ergebnis waren es immerhin 6 Punkte. Ich würde mich auch über eine solche Punktzahl freuen, wenn ich nicht überzeigt davon wäre, dass die Bewertung meiner Klausur mindest 4 Punkte zu hoch war!

Ich habe das Gefühl, dass bislang alle Richter, die in unserer AG eine Klausur gestellt haben, viel zu wohlwollend korrigiert haben. Dafür spricht auch, dass in der Regel einer, maximal zwei Leute aus der AG unterm Strich gelandet sind. Schaut man sich die Durchfallquote im 2. Examen an, ist unsere AG entweder überdurchschnittlich gut (eher unwahrscheinlich) oder aber wir werden uns dann alle wundern, wie viel man in der Klausur bringen muss, um tatsächlich überhaupt 4 Punkte zu erreichen (sehr wahrscheinlich)…

Zwischen Genie und Wahnsinn!

Der Vorteil an der Art und Weise der Notenbekanntgabe in Berlin und Brandenburg ist, dass man von den Referendaren nicht nur den Durchschnitt aus allen Klausuren erfährt, sondern auch erkennt, ob jemand in den Klausuren konstant immer im selben Notenbereich gelandet ist (langweilig), oder ob jemand heftige Ausschläge nach oben und unten hatte (interessant).

So ist zum Beispiel bei diesem Kandidaten aus dem Dezember-Termin zumindest nicht auf den ersten Blick vollkommen klar, ob er nun zur Kategorie „unerkanntes Genie“ oder zur Kategorie „Wahnsinn“ gehört:

Dagegen sind diese Ergebnisse eines Kandidaten eher (auf hohem Niveau!) langweilig:

von Iffland Wischnewski Rechtsanwälte PartG mbB
Als eine der größten Anwaltskanzleien in Darmstadt und Umgebung sind wir bundesweit tätig und in unserem Sektor führend. Wir bilden das gesamte Spektrum einer Wirtschaftskanzlei ab, bereichert um die besonderen Themen der Sozialwirtschaft – rund um Pflege, Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe sowie Krankenhäuser. Wir suchen regelmäßig Referendar:innen in der Anwalts- oder Wahlstation.
Gerichtskantinen-Führer
von

Ich habe mich heute wieder einmal mit einer Referendars-Kollegin in unserer Gerichtskantine zum Essen verabredet. Da kam mir gerade der Gedanke, dass es eigentlich mal sinnvoll wäre, einen „Gerichtskantinen-Führer“ herauszugeben!

Ein solcher Ratgeber hätte dann gleich zwei Vorteile: Nicht nur dass man dann auf einem Blick weiß, ob sich das Essen in der Kantine nach einer Verhandlung in einem bestimmten Gericht überhaupt lohnt. Im Gerichtskantinen-Führer müssten dann natürlich auch Schulnoten für das Essen selbst, den Kaffee nach dem Essen und natürlich auch für die Kantinenpreise vergeben werden!

So würde dann hoffentlich auch meine Gerichtskantine erkennen, dass noch einiges verbesserungsbedürftig ist. Vielleicht sollte ich aber auch einfach mal Herrn Rach, den Restaurant-Tester, auf diesen „speziellen Fall“ ansetzen… 🙂

Restplätze zum April und Mai 2009

Die Oberlandesgerichte Düsseldorf und Hamm haben auf ihren Seiten wieder einige Restplätze ausgeschrieben. Wer also die reguläre Wartezeit verkürzen und kurzfristig mit dem Referendariat beginnen möchte, kann sich einen dieser Restplätze sichern. Zur Auswahl stehen diesmal wirklich attraktive Ausbildungsgerichte!

Laut Info des OLG Düsseldorf sind zum 01. April noch folgende Referendarstellen zu besetzen:

LG Düsseldorf: 4

LG Mönchengladbach: 13

LG Wuppertal: 3

Sollten sie Interesse haben, melden Sie sich bitte bis zum 20.03.2009 – 11.00 Uhr – telefonisch unter 0211/4971-628 (Frau Samel).

Und das OLG Hamm bietet kurzfristig zu besetzende Plätze zum 01. Mai an:

Zum 01. Mai 2009 sind kurzfristig freie Restplätze beim Landgericht Detmold zu vergeben.

Bei Interesse kann man sich beim OLG Hamm an Justizamtfrau B. Lange unter der Telefonnummer 02381 272-4315 oder bei Justizamtsinspektorin Porath unter der Telefonnummer 02381 272-4311 melden.

Sollte man so vor Gericht auftreten?!
von

Ich war vergangene Woche mit meinem Rechtsanwalt bei einer Verhandlung vor einem Amtsgericht. Der Rechtsanwalt der Gegenseite hatte sich offenbar mit dem Fall als solchem und der Rechtsprechung zu zwei entscheidungserheblichen Fragen überhaupt nicht beschäftigt. Peinlich genug für ihn, da die Partei dabei war.

Allerdings ist mein Ausbildungs-RA etwas „in Rage geraten“ und hat dem gegnerischen Anwalt zwei, drei Mal deutlich zu verstehen gegeben, dass er von der Sache ja wohl überhaupt keine Ahnung hat. Die Wortwahl und der Tonfall waren dementsprechend. Großartig wehren konnte sich unser Gegner nicht, da er ja wirklich unvorbereitet in die Verhandlung gegangen ist.

Dennoch war mir das Auftreten meines Anwalts, der das ein oder andere Mal auch noch vom Richter gebremst werden musste, etwas zu heftig. Auf der einen Seite kann ich ihn verstehen, wenn man sich selbst auf eine Verhandlung vorbereitet, inhaltlich aber nicht wirklich voran kommt, weil der gegnerische Anwalt keine Ahnung hat. Auf der anderen Seite war klar, dass unsere Partei den Rechtsstreit gewinnen wird, da hätte er vielleicht nicht so emotional reagieren müssen.

Auf jeden Fall war er „so gut in Fahrt“, dass ich ihn nach der Verhandlung darauf mal lieber nicht angesprochen habe. Vielleicht hole ich das aber mal bei Gelegenheit nach…

Schriftliches Examen im März

Seit Montag schreiben Referendare aus Berlin, Brandenburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen die Klausuren für das zweite Examen. Was in den zivilrechtlichen Klausuren diese Woche dran kam, haben wir Euch in der Kategorie „Was lief in den Klausuren“ zusammengetragen.

Natürlich werden wir dort auch die Sachverhalte zu den Strafrechts- und Verwaltungsrechtsklausuren veröffentlichen, die dann in der kommenden Woche auf dem Programm stehen.

Stipendium für die Wahlstation
von

Durch eine Anfrage der Robert Bosch Stiftung an juristenkoffer.de bezüglich Fristen und Dauer der Wahlstationen der verschiedenen Bundesländer wurden wir auf ein sehr interessantes Japanprogramm für Referendare aufmerksam, welches ich hier kurz vorstellen möchte:

Ab 2009 gibt es im Rahmen eines Pilotprojektes für den OLG Bezirk Stuttgart und die Landgerichte Freiburg und Heidelberg die Möglichkeit der Förderung von Wahlstationen, die in Japan verbracht werden. Die Förderung umfasst neben finanziellen Aspekten (Flugkosten nach Japan und zurück, monatliches Stipendium von 1.500 €) auch Kurse in japanischem Recht und Landeskunde sowie Sprachkurse.

Die Bewerbung für den Pilotdurchgang (Wahlstation ab Dezember 2009 bis März 2010) kann noch bis zum 03.04.2009 erfolgen. Es gibt bis zu 10 Plätze.

Das hört sich natürlich alles fantastisch an, ist aber leider auch an ein Prädikatsexamen und sehr gute Englischkenntnisse gebunden. Japanischkenntnisse werden nicht vorausgesetzt, nur die erfolgreiche Teilnahme an einem Test, der im Anschluss an ein Vorbereitungsseminar stattfindet.

Insgesamt halte ich dieses Projekt für sehr empfehlenswert.

Wartezeit in NRW

Bei der letzten Aktualisierung unserer Infoseiten zum Referendariat konnten wir feststellen, dass die Wartezeiten in NRW etwas gesunken sind. Insbesondere im OLG-Bezirk Düsseldorf muss man zurzeit nur ca. zwei bis drei Monate warten, bevor man eine Referendarstelle zugewiesen bekommt – vor einem Jahr betrug die Wartezeit in diesem Bezirk dagegen noch ca. sechs Monate.

Unabhängig davon, wie sich in Zukunft die Wartezeiten in NRW entwickeln werden, kann man natürlich eine bestehende Wartezeit auch durch die Annahme eines Restplatzes verkürzen. Ob die Oberlandesgerichte kurzfristig zu besetzende Referendariatsplätze anbieten, kann man in der entsprechenden Rubrik auf den Seiten des OLG Köln, des OLG Düsseldorf und des OLG Hamm einsehen.

Infos zu den Wartezeiten in den anderen Bundesländern erhältst Du natürlich auch auf unseren Übersichtsseiten zum Referendariat!

Ausbildung am Amtsgericht vs. Ausbildung am Landgericht
von

Eine der ersten Entscheidungen, die man in der Zivilrechtsstation zu treffen hat, ist die Wahl die Äußerung des Wunsches, ob man einem Richter am Amtsgericht oder Landgericht zugewiesen werden möchte. In unserer AG konnten – soweit ich das überblicke – die Wünsche von uns Referendare komplett berücksichtigt werden, da es nur drei oder vier  Ausbildungsstellen am Landgericht gab und sich für diese Stellen AG-Kollegen gemeldet haben, die auch zum LG wollten.

Die meisten von uns wollten aber (so wie ich) zum Amtsgericht. Und ich bin sehr zufrieden mit den Fällen, die ich dort bislang bearbeiten durfte/musste. Auch wenn die Fälle „nur“ vor dem AG verhandelt werden und die Streitwerte meiner Fälle doch sehr überschaubar sind, sind ganz interessante Sachen dabei! Die „Aktendicke“ ist in der Regel auch sehr erträglich, so dass ich mich bereits in viele verschiedene Fälle einlesen konnte (insbesondere natürlich für die Vorbereitung der Verhandlungstage).

Und auch meine Arbeitsbelastung ist bislang mehr als in Ordnung. Anders als manche meiner AG-Kollegen (vor allem eines Freundes, der am Landgericht doch deutlich umfangreiche Fälle zu bearbeiten hat!) bekomme ich von meinem Richter nur ein bis zwei Akten pro Woche, die ich dann bis zur nächsten Woche bearbeiten muss und die dann besprochen werden. Darüber hinaus bin ich dann noch an einem Tag pro Woche bei den Verhandlungen meines Richters, so dass aber alles in allem noch genug Zeit für mich fürs Nacharbeiten des AG-Stoffs und natürlich Freizeit bleibt!