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Das Blog zum Rechtsreferendariat

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REFERENDARIATNEWS
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  Ausgabe 14/2026
Samstag, der 04.04.2026
     

Angebot für die Anwaltsstation bzw. für freie Mitarbeit

Rechtsanwalt Michael H. Heng von der Kanzlei PJM Palaschinski Jacobi Möbius + Partner aus Hamburg stellt in seinem Blog die Frage, in welche Datenbank man ein Angebot für Referendare – sei es für eine Station im Rahmen der Referendarausbildung oder für eine Stelle als freier Mitarbeiter neben dem Referendariat – einstellen sollte, um so Referendare als Zielgruppe möglichst direkt anzusprechen.

Möglicherweise können wir ihm helfen, da das RefBlog sicherlich hauptsächlich von (werdenden) Referendaren gelesen wird:

Gesucht werden Referendare/Referendarinnen mit Vorliebe für Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Recht der neuen Medien und alle angrenzenden Rechtsgebiete.

Die Kontaktdaten von Rechtsanwalt Heng findest Du bei Interesse in dem oben verlinkten Artikel…

Wahlstation – alles, aber nicht langweilig!
von

Nachdem das Examen – zumindest der schriftliche Teil –  vorüber ist, steht einem wieder ein kurzes Zeitfenster zur Verfügung, in dem man die Welt sehen, das Leben genießen und das tun kann, was einem gefällt. Viele aus meiner AG haben sich, in Anbetracht der Tatsache, den eventuell zukünftigen Arbeitgeber zu beeindrucken, dafür entschieden, dort auch die Wahlstation zu verbringen, wo sie schon in der Anwaltstation gearbeitet hatten.

Sicherlich ist diese Erwägung schon sicher und zukunftsorientiert, aber man läßt sich jede Menge interessanter Angebote und Einblicke entgehen, die man so vielleicht nie wieder haben kann. Die Auslandstage ist bekanntlich durch den Wegfall des Trennungsgeldes schwieriger zu realisieren als früher, aber auch im Inland gibt es jede Menge Interessantes und Lohnenswertes. Beispielsweise bieten viele Bundesministerien Stellen für Referendare: BMJ , BMVBS  oder auch das Auswärtige Amt .

Zwar wird sich die Mehrzahl der Referendare für den Anwaltsberuf nach dem Examen entscheiden, jedoch hat man mit der 9-monatigen Anwaltsstation sicher nicht weniger zu bieten, als mit einer 12-monatigen! Zudem kann man die Fachrichtung und Inhalte auf den zukünftigen Berufswunsch abstimmen.

Ich habe meine Wahlstation in Kanada verbracht (zu dem Zeitpunkt gab es noch Trennungsentschädigung :-)) und kann nur jedem empfehlen, die Zeit zu nutzen und kreativ zu sein, was die Auswahl angeht. Alltägliche Anwaltstätigkeit oder Behördenwahnsinn gibt´s dann ja nach dem Examen "en mass"…

Nun, die Diskussion ist eröffnet! Was meint Ihr?

Ranking: Anzahl an Prädikatsexamina in den Ländern 2007

Nachdem wir Euch bereits die Rangliste hinsichtlich der Durchfallquote im 2. Examen 2007 zusammengestellt hatten, hier nun das Ranking, in welchem Bundesland die meisten Prädikatsexamina (VB und besser) im zweiten Examen vergeben werden:

  1. Hamburg: 34,1 % (Veränderung zu 2006: -2,0 %)
  2. Rheinland-Pfalz: 21,8 % (+ 1,9 %)
  3. Berlin: 20,1 % (+ 2,6 %)
  4. Hessen: 19,1 % (+ 1,3 %)
  5. Saarland: 17,7 % (+ 5,94 %)
  6. Nordrhein-Westfalen: 17,3 % (+ 1,13 %)
  7. Schleswig-Holstein: 16,8 % (+ 1,7 %)
  8. Bayern: 15,7 % (+ 0,4 %)
  9. Niedersachsen: 15,3 % (- 5,8 %)
  10. Bremen: 13,6 % (- 12,8 %)
  11. Brandenburg: 12,7 % (+ 3,8 %)
  12. Baden-Württemberg: 11,7 % (- 3,17 %)
  13. Thüringen: 10,2 % (+ 1,77 %)
  14. Sachsen: 8,0 % (- 0,2 %)
  15. Sachsen-Anhalt: 6,7 % (+ 1,96 %)
  16. Mecklenburg-Vorpommern: 6,0 % (- 3,9 %)

Hamburg ist in dieser Statistik – so wie in den vergangenen Jahren – mit weitem Abstand Spitzenreiter. Die deutlichste Veränderung gab es in Bremen, wo sich die Anzahl der Prädikatsexamina von 26,4 % auf 13,6 % fast halbierte.

Weitere Statistiken zu Durchfallquoten, Anzahl an Prädikatsexamina, Wartezeiten und Höhe der Unterhaltsbeihilfe findest Du auf unseren Übersichtsseiten zum Referendariat!

von KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Bei uns trifft Legal auf Tech! Technik, anwaltliches Know-How und Innovation sind fest in unserer Kanzlei-DNA verankert. Das macht uns zu einer der führenden Anwaltskanzleien für Inkasso und juristische Mengenprozesse. Das Geheimnis unseres Erfolges sind dabei unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Engagement und Herzblut unsere Arbeit prägen und sowohl KSP als auch sich selbst ständig weiterentwickeln. Flache Hierarchien, offene Türen und ein familiäres Miteinander gehören genauso dazu wie die Möglichkeit, eine praxisnahe Ausbildung mit der Bearbeitung examensrelevanter Verfahren zu erhalten. Sie können auf ein Team vertrauen, das Ihnen stets mit Rat und Tat zur Seite steht und Sie nicht ins kalte Wasser wirft – mit unserem Mentoring-Programm haben Sie darüber hinaus immer ein/e erfahrene/n Anwältin bzw. Anwalt als Ansprechpartner/in zur Verfügung. Mit der Übernahme eines Klausurenpaketes für Kaiserseminare und der individuellen Absprache Ihrer Arbeitszeiten unterstützen wir Sie gerne auf Ihrem Weg zum Examen - und nach dem Examen freuen wir uns, mit Ihnen gemeinsam zu schauen, ob ein Berufseinstieg bei KSP passen könnte. Viele unserer heutigen Anwältinnen und Anwälte haben uns bereits im Referendariat schätzen gelernt!
Erfahrungsberichte zum Speyer-Semester

Bevor man sich dafür entscheidet, an die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften zu gehen und das Ergänzungsstudium für Rechtsreferendare zu belegen, ist es sicherlich hilfreich, wenn man Erfahrungsberichte von Referendaren liest, die bereits in Speyer an der DHV waren. Auf unserer Infoseite zum Speyer-Semester findest Du unter anderem auch Links zu online abrufbaren Erfahrungsberichten und Quellenangaben zu solchen Berichten in Ausbildungszeitschriften.

Darüber hinaus bietet die Übersicht viele Hinweise und Infos zum Studium an der DHV, zu den angebotenen Fächern, zu der Möglichkeit der Examensvorbereitung an der DHV und natürlich zum „Drumherum“, also zur Stadt Speyer und zum Beispiel zur Wohnungssuche.

Und nach dem Examen zum TÜV…
von

Ein Tochterunternehmen der DEKRA wollte für Rechtsanwälte ein „TÜV-Siegel“ anbieten, mit dem Rechtsanwälte besondere Kenntnisse auf einem Rechtsgebiet hätten nachweisen können. Das LG Köln hat aber in einem Urteil vom 03.02.2009 die Werbung mit einer solchen Zertifizierung im wettbewerbsrechtlichen Sinne als irreführend und damit als unzulässig bewertet. Laut Pressemitteilung des LG Köln

„müsse die Werbung des „zertifizierten Rechtsanwalts“ so verstanden werden, dass diesem das Zertifikat auf der Grundlage neutraler, allgemein anerkannter Prüfungsbedingungen unter Beteiligung der betroffenen Fachkreise (hier: der Anwaltschaft) erteilt worden ist. […] Im vorliegenden Fall seien aber die Prüfungsbedingungen, die Rechtsanwälte für den Erwerb des Zertifikats erfüllen müssen, allein von den Beklagten unter fachlicher Beteiligung von Hochschullehrern nach eigenem Gutdünken  aufgestellt worden, was das von den geprüften Rechtsanwälten zu verwendende Zertifikat  in seiner konkreten Form nicht offenbare.“

Mein erster Weg nach dem zweiten Staatsexamen wird mich also nicht zum „Anwalts-TÜV“ führen, um mir meine Plakette abzuholen. Sollte es mit der von mir angedachten Promotion nach dem Referendariat nichts werden, dann werde ich wohl – ganz klassisch – einen Fachanwaltskurs besuchen!

Nubbelverbrennung – Akt juristischer Gewalt
von

Es ist Aschermittwoch, alles vorüber, alles verziehen – und wem haben wir das zu Verdanken?!? Dem Nubbel, dem Hoppeditz, dem Paias!!! Wer sich in der rheinischen Karnevalskultur eher weniger auskennt: bitte hier klicken.

Ich hatte das große Vergnügen, gestern  der Nubbelverbrennung im Kölner Agnesviertel beizuwohnen und was ich dort sah, sollte der juristischen Welt nicht verborgen bleiben :  Der Nubbel – Sündenbock der in der Karnevalszeit begangenen „Verfehlungen“ – wird in der Nacht zum Aschermittwoch, begleitet vom johlenden Volke mit Fackeln und Kerzen zu einem zentralen Platz getragen, wo ihm der Prozess gemacht wird. Erschienen sind der Ankläger, der Henker und zu meiner vollkommenen Überraschung: der Verteidiger des Nubbels! Nachdem die Anklageschrift vorgelesen (u.A. sündhaftes Treiben und Bützen, unbändiger Kölschkonsum)  und durch das Volk nach jeder begangenen Sünde mit „Schande-Schande-Schande“ begleitet wurde, kam der Verteidiger zu Worte. Nach den ersten zur Verteidigung vorgebrachten Sätzen sah er sich dem Feuertod so nah wie nie und wurde entfernt.

karneval

Zur Zufriedenstellung aller wurde nun „En uns´remVeedel“ angestimmt und alle sangen in Frieden und Eintracht. Alle? Nein, nicht alle! Der Nubbel nicht!!! Und das brachte das Fass zum Überlaufen: Der Sünder musste brennen. Henker und Ankläger übergossen ihn mit Alkohol und das Volk warf seine Fackeln auf den Sündenbock und schon war es um den armen Nubbel geschehen.

Und was lernen wir daraus?

Es ist in jedem Fall zu vermeiden, in Köln vor dem Strafgericht zu stehen – als Angeklagter 🙂

Das Beziehungsverhalten der Juristen!
von

Gerade beim (ziellosen) Surfen im Blog Juristisches Gedankenkonvolut entdeckt:

„Zum gesellschaftlichen, freilich ungeprüften Allgemeinwissen dürfte auch die Weisheit gehören, dass Juristen entweder mit Juristen oder mit Lehrern verheiratet oder anderweit verbandelt sind. Dafür mag so manches sprechen. So ist der Beliebtheitsgrad von jungen Juristen bei Nichtjuristen vielleicht eingeschränkt oder Studium, Referendariat und Berufsstart nehmen einen so in Anspruch, dass man keine Zeit hat, in anderen Fachrichtungen nach potentiellen Partnern Ausschau zu halten. Der Hang zur Besserwisserei sorgt für Kompatibilität mit Lehrern und gleich und gleich gesellt sich gern.“

Erschreckend wenn man sieht, dass das auf deutlich mehr als die Hälfte aller Personen in meiner AG zutrifft! Spontan fallen mir vier ein, die mit einem Lehrer bzw. einer Lehrerin zusammen sind. Die meisten „Vergebenen“ sind in einer Beziehung mit einem Juristen bzw. einer Juristin. Und von einem AG-Kollegen weiß ich, dass er beim Kennenlernen einer Frau schon gar nicht erst erzählt, dass er Jurist ist, sondern sich als Arzt ausgibt!

Ein AG-Pärchen gibt es übrigens bei uns (noch) nicht. Aber die AG-Fahrt kommt ja erst noch 🙂

Update: Durchfallquoten im 2. Staatsexamen 2007

Nachdem das Bundesministerium der Justiz heute die Ausbildungsstatistik zu den juristischen Staatsexamina 2007 veröffentlicht hat, ergibt sich für die Durchfallquote im 2. Examen 2007 nunmehr folgende Rangliste:

  1. Brandenburg: 29,5 % (Veränderung zu 2006: + 2,9 %)
  2. Sachsen-Anhalt: 24,8 % (- 3,4 %)
  3. Sachsen: 20,9 % (- 2,89 %)
  4. Schleswig-Holstein: 20,9 % (+ 2, 9)
  5. Nordrhein-Westfalen: 20,9 % (- 0,82 %)
  6. Mecklenburg-Vorpommern: 20,7 % (+ 7,15 %)
  7. Niedersachsen: 19,3 % (+ 1,6 %)
  8. Berlin: 18,9 % (- 5,4 %)
  9. Saarland: 18,5 % (+ 5,26 %)
  10. Bayern: 17,1 % (+ 4,45 %)
  11. Hessen: 14,3 % (+ 0,5 %)
  12. Baden-Württemberg: 13,6 % (+ 2,89 %)
  13. Bremen: 13,6 % (+2,6 %)
  14. Thüringen: 12,2 % (+ 3,21 %)
  15. Rheinland-Pfalz: 11,9 % (- 0,3 %)
  16. Hamburg: 11,8 (+ 3,2 %)

Trotz deutlichem Anstieg bleibt damit Hamburg das Bundesland mit der niedrigsten Durchfallquote.

Weitere Statistiken zu Durchfallquoten, Anzahl an Prädikatsexamina, Wartezeiten und Höhe der Unterhaltsbeihilfe findest Du auf unseren Übersichtsseiten zum Referendariat!

Bei …jurabilis! gibt es übrigens einen interessanten Artikel zu der Entwicklung der Anzahl an Prädikatsexamina im ersten Examen und zu dem Einfluss des universitären Teils auf diese Entwicklung.

Promotion nach dem Referendariat
von

Ich gebe zu, ich hatte nach dem ersten Examen kurz darüber nachgedacht zu promovieren, bin dann aber doch ins Referendariat gestartet. Vielleicht ergibt sich aber ja dann nach dem 2. Examen für mich nochmal die Gelegenheit dazu zu promovieren. Immerhin ertappe ich mich in letzter Zeit desöfteren, dass ich beim Bearbeiten der Akten für meinen Anwalt darüber nachdenke, ob sich nicht das eine oder andere rechtliche Problem der Akte später für eine solche Arbeit eignen könnte (bislang aber leider ohne Erfolg).

In diesem Zusammenhang habe ich vor ein paar Tagen übrigens auch recherchiert, über welches Thema unser neuer Wirtschaftsminister seine Dissertation geschrieben hat. Auf seiner Seite findet sich nur der Hinweis, dass er mit summa cum laude abgeschlossen hat. Laut wikipedia wurde er 2007 an der Universität Bayreuth mit der Dissertation „Verfassung und Verfassungsvertrag: konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU“ promoviert.

Ob ich mich dann als Volljurist noch dazu aufraffen kann, wieder an die Uni zu gehen und wissenschaftlich zu arbeiten, oder ob ich nicht doch lieber anfange, Geld zu verdienen, muss sich erst zeigen! Ich bin mir aber ehrlich gesagt auch nicht sicher, ob nicht die Profs lieber Juristen mit (nur) dem ersten Examen nehmen, weil die noch in dem wissenschaftlichen Arbeiten drin sind, bzw. wie hoch der Anteil an wissenschaftlichen Mitarbeiter mit zwei Staatsexamina ist…

Reform des Referendariats?

In der aktuellen Ausgabe des JuS-Magazins findet sich ein interessanter Artikel zu einer möglichen Reform des Referendariats und konkreten, diskussionswürdigen Verbesserungsvorschlägen. Dabei ist hervorzuheben, dass die Autorin das Referendariat in der jetzigen Form grundsätzlich für sehr gut hält, also keine Abschaffung oder vollständige Neuerung fordert, sondern nur punktuell kritisiert.

Die Kritik im Einzelnen:

  1. Die Autorin kritisiert zunächst „die Kluft zwischen dem theoretischen und dem tatsächlichen Ziel des Vorbereitungsdienstes„: Während der Vorbereitungsdienst die Referendare mit den Aufgaben der Rechtspflege und der Verwaltung vertraut machen und in die Lage versetzen soll, in der Rechtspraxis eigenverantwortlich tätig zu sein, sei für die Referendare selbst ganz vorrangiges Ziel des Vorbereitungsdienstes, die Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen. Dies liege natürlich an der Wichtigkeit des Ergebnisses des Examens, während die Stations- und AG-Noten kaum Relevanz haben.
  2. Die praktische Ausbildung in den Stationen habe durchgängig nur eine nachrangige Bedeutung im Referendariat. Zum einen gehen die Arbeitsgemeinschaften und Lehrgänge der Stationsausbildung als Dienstpflicht vor. Zum anderen führe die notwendige Examensvorbereitung dazu, dass die Referendare nur zu Anfang in der Anwaltsstation tatsächlich praktisch arbeiten. „(Spätestens) fünf bis sechs Monate vor den schriftlichen Prüfungen tauchen viele Kandidaten unter“.
  3. Schließlich kritisiert die Verfasserin, dass die theoretische Ausbildung in Lehrgängen und Arbeitsgemeinschaften zwar einen erheblichen Teil der den Referendaren zur Verfügung stehenden Zeit einnimmt, eine „umfassende und systematische“ theoretische Ausbildung aber nicht erfolgt. Dies mache intensive und zeitaufwändige Wiederholungen im privaten Bereich unabdingbar. Zudem seien die Materialien manchmal sehr knapp, manchmal dagegen sehr ausführlich.

Die Autorin formuliert aber nicht nur Kritik am Referendariat, sondern unterbreitet auch konkrete Vorschläge, wie man den Vorbereitungsdienst verbessern könnte:

  1. Um die durch die Verlängerung der Anwaltsstation auf 9 Monate gewollte Stärkung der Ausbildung in der Anwaltschaft nicht durch das Tauchen der Referendare leer laufen zu lassen, schlägt die Autorin vor, „vor der schriftlichen Prüfung eine Ruhepause (unter Verlust oder Reduzierung der Unterhaltsbeihilfe) von z. B. drei Monaten einzuführen“.
  2. Die Anwesenheitspflicht bei Lehrgängen und AGs solle gelockert oder abgeschafft werden. Dies würde dann der Verschulung des Referendariats entgegenwirken und die Eigenverantwortlichkeit der Referendare stärken, die diese ja auch aus dem Studium kennen.
  3. Das zeitweilige Aussetzen unter Verlust der Unterhaltsbeihilfe solle zu jedem Zeitpunkt des Referendariats möglich sein. So könne man den Referendaren die Möglichkeit einräumen, wie vor dem ersten Examen „schieben“ zu können, wobei eine Beschränkung des Schiebens auf maximal 1 Jahr in Betracht kommt.
  4. Schließlich spricht sich die Verfasserin dafür aus, dass jeder Referendar die Reihenfolge der Stationen wählen kann. Damit meint sie aber nicht nur den einfachen Tausch zweier Stationen in der zeitlichen Abfolge. Vielmehr soll der Referendar, der nicht Anwalt werden möchte, die Möglichkeit haben, die neunmonatige vierte Station beim Gericht oder der Staatsanwaltschaft zu absolvieren. Die Anzahl und Länge der Stationen soll also grundsätzlich beibehalten werden.

In jedem Fall sind dies interessante Vorschläge, die da zur Diskussion gestellt werden. Möglicherweise haben die Leser des RefBlog auch noch eigene Reformvorschläge, wie sich das Referendariat verbessern lässt.

Die Diskussion ist eröffnet!