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  • RefNews - Der Blog von und für Rechtsreferendare


REFERENDARIATNEWS

REFNEWS
  Ausgabe 43/2026
Freitag, der 23.10.2026
     

Ausbildungsliteratur Zivilrechtsstation

von

Da nun die ersten paar Wochen meines Referendariats vorbei sind und ich mir vorgenommen habe, konsequent den Stoff aus der Arbeitsgemeinschaft nachzuarbeiten, um nicht kurz vor dem Examen noch Sachen nachholen zu müssen, habe ich Ende letzter Woche relativ viel Geld investiert und mir als Lehrbuch den Anders/Gehle („Das Assessorexamen im Zivilrecht“) für 39,90 Euro zugelegt.

Für mich fiel die Entscheidung, dieses doch etwas teure Standardwerk statt ein anderes Buch wie den Knöringer (kostet nur 23,90 Euro) zu kaufen, dabei recht leicht, da unser AG-Leiter sich bei der Stoffvermittlung am Aufbau gerade des Anders/Gehle orientiert und bei seinen Übersichten und Kopien gleich die dazu gehörigen Fundstellen in diesem Buch angibt.

Mein erster Eindruck vom Buch ist auch sehr positiv: Zwar ist es durchaus ungewöhnlich und überraschend für mich, dass das Buch ausführlich auf die Relation eingeht, da in NRW meines Wissens nach im Examen keine Relation dran kommt. Allerdings finde ich das durchaus hilfreich für das erste Verständnis. Zudem ist dieses Kapitel für mich perfekt, da mein Ausbildungsrichter seine Ankündigung wahr gemacht und mir eine Akte gegeben hat, zu der ich ein relationsmäßiges Gutachten schreiben soll, um so die Arbeitsweise eines Richters besser verstehen zu können.

Außerdem finde ich es nicht schlecht, wenn ein Buch die Dinge etwas ausführlicher darstellt. Sollte das Buch an manchen Stellen dann zu detailliert werden, werde ich das einfach nur lesen und versuchen nachzuvollziehen, mir aber nicht rausschreiben oder lernen.

Auf jeden Fall habe ich mir das Ziel gesetzt, das Buch bis zum Ende der Zivilrechtsstation, die ja noch ein paar Monate dauert, durchgearbeitet zu haben! Wollen wir mal hoffen, dass ich meinen Vorsatz einhalten kann, und nicht in die Strafrechtsstation starte mit dem Wissen, noch gar nicht mal alles aus der ersten Station gelernt zu haben.

Was mir gerade beim Schreiben des Artikels eingefallen ist: Ist eigentlich dieses Buch von Anders/Gehle nur in NRW das Standardwerk (weil sowohl Frau Anders als auch Herr Gehle Richter in NRW sind) oder ist das Buch auch in den anderen Ländern weit verbreitet und wird dort von den Ausbildern empfohlen!?

Blog über die Wahlstation in Wales

Die Rechtsreferendare Christian und Sandra berichteten im August und September 2008 über ihre Erlebnisse in ihrer Wahlstation in Wales.

Flagge von Wales

Auch Christian und Sandra haben ihr Blog weiterhin im Netz gelassen. Insbesondere für Referendare, die ebenfalls eine Station in Wales verbringen möchten, eine gute Gelegenheit, sich über Wales ein Bild zu machen!

Die Amtstracht – feierlich/repräsentativ war gestern!

von

Der Krawattenstreit Beschluss des LG Mannheim:

Ein Ruck geht durch die deutsche Anwaltschaft und so mancher Referendar sieht sich schon im Hawaiihemd unter der Robe als Staatsanwalt plädieren…aber ganz so weit sind wir dann doch nicht, aber immerhin:

Das Zurückweisen eines Anwalts ohne Krawatte ist rechtswidrig – so der Beschluss des Landgerichts vom 27.01.2009!

Rechtsreferendar*in für die Wahlstation in Köln und Trier (m/w/d)

von JT International Germany GmbH
JTI in Deutschland Als größter Arbeitgeber unserer Branche in Deutschland und mehrfach ausgezeichneter Top Employer, bieten wir eine offene und inklusive Arbeitsumgebung mit spannenden Aufgaben in einem herausfordernden Umfeld. Neben unseren Auszeichnungen als Top Employer zählt JTI auf kununu zu den besten fünf Prozent der Arbeitgeber und wurde 2025 erstmals im Rahmen der JurCase Awards als einer der Top Employer für herausragende Examensförderung geehrt. Flexible Arbeitskonzepte, vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten sowie internationale Karrierewege sind unser gelebter Alltag. Besuche uns auf www.jti.com, um mehr über JTI und das Arbeiten bei uns herauszufinden.

Rechtsreferendare Ulm – Es gibt sie doch noch!

von

Nachdem der Internetauftritt der Rechtsreferendare aus Ulm in den letzten Wochen nicht aufrufbar war und wir sie bereits von unserer Link-Liste gestrichen hatten, sind sie nun wieder (mit neuer Homepage) online.

Den Link zu den Referendaren Ulm sowie die Links zu den Internetseiten aller anderen Personalräte und Referendarvereine in Deutschland findest Du auf unserer Karte bei den Surftipps…

Wahlstation in Oslo

Christina hat von Januar bis März 2008 ihre Wahlstation in Oslo verbracht und von dort aus über ihre Tätigkeit als Referendarin und natürlich auch über das Leben in Norwegen geschrieben.

Flagge von Norwegen

Allein die traumhaften Fotos aus Norwegen, die Christina in ihre Artikel eingestellt hat, machen es lohnenswert, das Blog zu lesen!

Interessante Stelle für die Verwaltungsstation gesucht!

von

Ich war total überrascht, als ich gestern mitbekam, dass sich die ersten aus meiner AG bereits einen Platz für die Verwaltungsstation gesucht (und zum Teil auch schon eine feste Zusage bekommen) haben. Immerhin kommt bei uns in NRW ja erst noch die Strafrechtsstation, bevor es dann mit Verwaltungsrecht weiter geht.

Allerdings scheint es wohl so zu sein, dass die beliebten Stellen schnell vergeben sind. Deshalb habe ich mir für dieses Wochenende vorgenommen, mir mal Gedanken zu machen, wo ich denn die Verwaltungsrechtsstation verbringen könnte. Tipps nehme ich übrigens gerne an, ich habe nämlich momentan noch überhaupt keine Ahnung, was ich machen soll…

Es gibt ja aber auch nichts Schöneres, als sich AM WOCHENENDE mit sowas zu beschäftigen 😉

Examensdurchgang im Februar

Im Februar müssen Referendare aus Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und (wie immer, da hier monatlich geschrieben wird) Nordrhein-Westfalen ins schriftliche Examen. In den Nord-Ländern werden sowieso die selben Klausuren geschrieben, da diese 3 Bundesländer ein Gemeinsames Prüfungsamt haben. Aber wegen des sogenannten „Ringtausches“ kann man davon ausgehen, dass auch in NRW inhaltsgleiche bzw. nur leicht abgewandelte Klausuren geschrieben werden.

Bereits heute müssen die niedersächsischen Referendare ran. Als einziges Bundesland fangen hier die Klausuren immer am Ende eines Monats an und ziehen sich dann in den darauf folgenden. Da es aber in Niedersachsen mit Verwaltungsrecht und der Wahlklausur losgeht, laufen die zivilrechtlichen Klausuren (02.02. / 03.02. / 05.02. / 06.02.) und die strafrechtliche Klausur (09.02.) dann doch wieder parallel mit denen der anderen Bundesländer, so dass auch hier gleiche bzw. ähnliche Aufgaben gestellt werden können.

Wir wünschen natürlich allen, die ins schriftliche Examen starten, viel Erfolg!

Vorbereitung auf den Aktenvortrag

von

In meiner Arbeitsgemeinschaft haben sich bereits die ersten beiden Lerngruppen gebildet, die sich speziell auf den Aktenvortrag vorbereiten und das freie Reden trainieren wollen. Auch wenn ich gerade vor diesem Teil der mündliche Prüfung großen Respekt habe und sicher noch viele Aktenvorträge üben muss, halte ich das für den jetzigen Zeitpunkt für überflüssig. Zunächst einmal stehen die Klausuren an, die deutlich mehr zählen (bei uns in Berlin: 60 %) als die mündliche Prüfung und die sicherlich die Grundlage für ein gutes Examen sein werden.

Ich habe mich auf jeden Fall dazu entschieden, mich erst nach dem schriftlichen Teil mit dem Aktenvortrag zu beschäftigen und dann intensiv auf diesen vorzubereiten. Gute Unterlagen dazu findet man übrigens beim Prüfungsamt NRW, die auf ihrer Internetseite regelmäßig Aktenvorträge samt Bearbeitervermerk zum Download anbieten, die in der Vergangenheit auch tatsächlich so in der mündlichen Prüfung gestellt worden sind!

Affäre mit dem Oberstaatsanwalt – Update

von

Nach nunmehr über 16.000 Aufrufen steht fest: Die Referendarin hat von ihrem Ausbilder einen Korb bekommen, ist also nichts mit der Affäre mit dem Oberstaatsanwalt geworden. Tja im wahren Leben gibt es halt nicht immer Storys mit Happy End.

Auch wenn ich – wie bereits angekündigt – einen Antrag bei meiner Referendarabteilung stellen werde, mir einen äußerst attraktiven Staatsanwalt als Ausbilder in der Strafrechtsstation zuzuteilen, kann ich sagen, dass sowohl mein momentaner Ausbilder am Amtsgericht (Kategorie 50+) als auch mein AG-Leiter (zwar deutlich jünger, aber nicht wirklich gut aussehend, worüber wir Frauen aus der Arbeitsgemeinschaft uns übrigens auch einig sind!) auf keinen Fall für eine Affäre in Betracht kommen!

Fake for Real – Das gefälschte Examenszeugnis

von

Manchmal scheitert es schon an den kleinen Dingen: So erging es auch kürzlich einem Juristen, der sich gern zum Volljuristen gemacht hätte, aber leider beim zweiten Examen scheiterte und dann folgenden Weg wählte: Er fälschte das Examenszeugnis! Aber da es ihm nicht nur an juristischem Sachverstand fehlte, sondern auch Defizite im Bereich „Rechtschreibung“ vorhanden waren, schrieb er sein Bundesland falsch. Ein „h“ zu viel und dort stand „Westfahlen“.   Und schon war der Schwindel aufgeflogen und der 40-jährige steht nun vor Gericht – so wie er es immer wollte, nur auf der falschen Seite… 

gefunden bei Kanzlei Finkenzeller

Referendarin mit Prädikatsexamen sollte zum Einbürgerungstest

von

Eine in Litauen geborene Referendarin aus Konstanz, die das erste Examen mit einem zweistelligen Prädikatsexamen bestand, sollte im Rahmen ihrer Einbürgerung den Einbürgerungstest ablegen, um  ihre „Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland“ nachzuweisen. Die Juristin weigerte sich, dieser Aufforderung nachzukommen, und beantragte mit Hinweis auf ihr Staatsexamen eine Befreiung von diesem Test.

Auch wenn es fraglich erscheint, ob man in diesem Fall – so wie der Spiegel in seinem Bericht auf Spiegel-Online – ein „Politikum“ sehen muss, ob es sich Deutschland leisten kann, hochqualifizierte Zuwanderer so zu behandeln, hat sich die Sache inzwischen geklärt: Das baden-württembergische Innenministerium hat die Weisung herausgegeben, „dass Einbürgerungsbewerber mit einem rechts- oder verwaltungswissenschaftlichen Studienabschluss (mindestens 1. Staatsprüfung oder akademischen Grad) vom Einbürgerungstest befreit sind“. 

Revision oder Urteil – das ist hier die Frage!

Referendare in NRW fangen regelmäßig ein paar Wochen vor dem schriftlichen Examen an zu spekulieren, was in ihrem Durchgang wohl als S2-Klausur dran kommen mag. Denn sicher ist nur, dass als S1-Klausur eine Anklage zu schreiben ist. Die zweite Strafrechtsklausur kann dann eine Revision oder ein Urteil sein – andere Aufgaben wie zum Beispiel der Erlass eines Haftbefehls kommen fast nie.

Die Gerüchte, die dann kursieren, fangen an bei „Es kommt auf keinen Fall ein Urteil, es liefen dieses Jahr bereits zwei“ und enden bei „Revision und Urteil wechseln sich immer ab, und da letzten Monat das lief, kommt bei uns jenes„. Die einzig richtige Antwort auf die Frage ist aber Folgende: Es laufen in NRW deutlich mehr Revisionen als Strafurteile, irgendwelche Gesetzmäßigkeiten gibt es aber nicht, sondern es kann einen so oder so treffen!

Und hier noch die konkreten Angabe, was 2008 in NRW in der S2-Klausur nun tatsächlich lief:

Dezember: Urteil; November: Revision; Oktober: Revision; September: Urteil; August: Revision; Juli: Revision; Juni: Revision; Mai: Revision; April: Revision; März: Urteil; Februar: Revision; Januar: Revision.