Im Freistaat Bayern war der sogenannte Verbesserungsversuch bislang kostenlos: Wer nach dem Zweiten Staatsexamen mit seinem Ergebnis unzufrieden war, durfte die Prüfung einmal wiederholen, ohne in die Tasche greifen zu müssen. Diese Zeiten sind bald vorbei. Das bayerische Landesjustizprüfungsamt hat angekündigt, dass die Wiederholung ab dem Prüfungstermin 2026/2 gebührenpflichtig wird und damit eine weitere finanzielle Hürde für Referendarinnen und Referendare entsteht. Ziel der Änderung soll sein, die Kosten des zusätzlichen Prüfungsaufwandes auf diejenigen umzulegen, die den Verbesserungsversuch nutzen möchten.

Die Gebühr soll für das Zweite Staatsexamen 650 Euro betragen; wer die Erste Juristische Staatsprüfung wiederholt, muss 350 Euro zahlen. Wie justiz.bayern.de berichtet, werden Bewerberinnen und Bewerber zum Verbesserungsversuch nur zugelassen, wenn der Zahlungseingang nachgewiesen wird. Der Betrag ist unter Angabe einer PK‑Nummer an die Staatsoberkasse Bayern zu überweisen oder über das Portal „ePay Bayern“ zu entrichten. Ein Zahlungsbeleg im PDF‑Format muss im Zuge der digitalen Anmeldung eingereicht werden, ansonsten gibt es keine Zulassung.  »»»