Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 03.11.2021 ein Änderungsgesetz zum Juristenausbildungsgesetz des Landes beschlossen. Die Änderungen betreffen wichtige Regelungen zum Ablauf des Studiums, des Vorbereitungsdienstes sowie der beiden Staatsprüfungen. Viele Änderungen betreffen Jurastudenten – so zB die Abschaffung des Abschichtens, die Abschaffung des Vortrags im ersten Staatsexamen sowie die Reduzierung der Kosten für den Notenverbesserungsversuch. In diesem Beitrag möchten wir aber ausschließlich auf die Änderungen eingehen, die den juristischen Vorbereitungsdienst sowie das 2. Staatsexamen betreffen. »»»
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Ausgabe 37/2025
Dienstag, der 09.09.2025
von Michael