Das Land Niedersachsen steigert weiter die Attraktivität des juristischen Vorbereitungsdienstes und bietet ab Herbst 2020 Referendaren die Möglichkeit, vertiefte Einblicke in die Arbeit bei Gericht zu erlangen. Geplant ist es, an allen drei Oberlandesgerichten Stellen für Richterassistenten einzurichten.
Bewerbungen sind ab August 2020 möglich. Die Tätigkeit der Richterassistentinnen und Richterassistenten beginnt dann mit dem Anfang der 3. Pflichtstation (9. Monat der Ausbildung, erstmals November 2020) und endet spätestens mit Ablauf der 4. Pflichtstation (20. Monat der Ausbildung). Man erhält einen auf maximal ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag und eine Vergütung nach der Entgeltgruppe E13, was ca. 400 € netto bedeutet bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden pro Woche. Über die Tätigkeit wird selbstverständlich ein Arbeitszeugnis ausgestellt, das bei einer späteren Bewerbung für den Justizdienst sicherlich von Vorteil ist. »»»




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Wir leben gerade in außergewöhnlichen Umständen. Ausgangsbeschränkungen wurden verhängt, Schulen, Unis und Kindergärten sind geschlossen, das öffentliche Leben wurde radikal reduziert. Und das hat nicht nur Auswirkungen auf Nudeln, Mehl und Toilettenpapier, sondern auch auf das gesamte Rechtsreferendariat.
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