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  Ausgabe 37/2025
Dienstag, der 09.09.2025
     

Die Examensklausuren im Februar

Im Netz finden sich wieder ein paar Hinweise darauf, welche Klausuren in diesem Monat im Examen liefen. Im Strafrecht beispielsweise gab es die klassische Zusammensetzung: Als S1-Klausur war eine Anklageschrift zu fertigen, als S2-Klausur lief eine Revision. Die Sachverhalte haben wir auch in unsere Kategorie „↳ Was lief in den Klausuren“ eingestellt.

Besonders ist dieser Klausurmonat deshalb, weil die Kandidaten nun acht Tage frei haben! Wegen den Karnevalstagen werden die Verwaltungsrechtsklausuren erst am 18./19. Februar geschrieben. Wenn wir im Netz Infos zu diesen Ö-Rechts-Klausuren finden, werden wir diese natürlich ebenfalls im RefBlog veröffentlichen.

Examenstermin Februar 2010: Die 2 Strafrechtsklausuren

Im Strafrecht lief in diesem Monat der Klassiker: S1-Klausur war eine Anklage, als S2-Klausur lief eine Revision. Hier die kurzen Hinweise auf die Sachverhalte:

S1-Klausur:

Materiell ging es in erste Linie um Mord, Versuch; Problem Heimtücke bein Kleinstkindern etc
Prozellrechtlich um Beweisverwertungsverbote beim verdeckten Ermittler

Ich denke, der Klausur lag dieser Fall zugrunde im Wesentlichen:

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/08/4-296-08.php

S2-Klausur:

leider ne revisionsklausur.

der mandant ist von der großen strafkammer des lg wegen gefährlicher kv in 2 fällen zu 3 jahren und 3 monaten verurteilt worden.

gefragt war nach den erfolgsaussichten der revision gegen das urteil.

probleme waren,dass es 2 verhandlungstermine gab,dabei war ein fristproblem ob es fortsetzung ist oder ne neue hv haette stattfinden müssen.

dann einige rügen, wie zustaendigkeit der großen strafkammer, ausschluss der öffentlichkeit,da das gerichtsgebäude ab 16:00 uhr zu war und die sitzung bis 17 uhr ging.
ablehnung eines beweisantrages wegen unerreichbarkeit des zeugen

materiell waren es notwehrproblematik und die qualifizierung der kv, dann noch ein kleines beweisproblem denke ich.

dann wohl noch was mit ner bestehenden bewährung,dazu bin ich aber nicht mehr gekommen.

[Quelle: Juraexamen.com]

Examenstermin Februar 2010: Die 4 Zivilrechtsklausuren

In den ersten vier Z-Klausuren in NRW liefen laut Forenbeiträge in Juraexamen.com folgende Sachverhalte:

Z1-Klausur:

Urteilsklausur – 3 anträge, herausgabe eines familienerbstücks ; zahlung von 60.000 € aus ungerechtfertigter bereicherung ; feststellung,dass die beklagte aus einem schuldschein keinen anspruch mehr hat.

sv: sohn klagt gegen stiefmutter, geht im groben um ne erbstreitigkeit

wenige prozessuale probleme drin, es erging ein vu gegen die beklagte,sonst hab ich nichts prozessuales gesehen.

materiell ging es um erbrecht,familienbräuche, mdl. verträge, zinsloses darlehen unter ehegatten und schuldscheine.

hauptprobleme lagen in der beweisbarkeit und beweiswürdigung.

Z2-Klausur:

anwaltsklausr, die mandantin ist ne reinigungsfirma, die von einer firma die arbeitsbühnen verleiht auf schadensersatz verklagt wird.
se wegen fehler eines arbeiters, der kurz vorher einen schlaganfall hatte.
gegenanspruch der mandantin ebenfalls aus arbeitnehmerhaftung,da ein an des klägers ein fahrzeug der mandantin beschädigt hatte.

probleme waren in der zulässigkeit der klage nur eine zeugin, die zum zeitpunkt der mdl. verhandlung im ausland ist, da war dann beweissicherung gefragt denke ich.
materiell arbeitnehmerhaftung und innerbetrieblicher schadensausgleich in allen varianten *g* und die auswirkungen von jahrelangen geschäftlichen kontakten.

zweckmäßigkeit war wohl abgrenzung prozessvergleich – widerklage, wobei sich die mehrheit bei uns für die widerklage entschieden hat, da die mandantin keine 2 klage wollte und ihre einwendungen verspätet gewesen wären beim prozessvergleich.

Z3-Klausur:

zwangsvollstreckung- urteilsklausur :

kläger waren ein päärchen als eigentümergesellschaft von einem hausgrundstück jeweils zu 1/2 – beklagter war der verkäufer des grundstücks.

der beklagte drohte gegen die kläger die zv aus ner notariellen urkunde an, alle probleme hierbei waren in der klausur enthalten.
die kläger erheben vollstreckungsabwehrklage mit vielen einwendungen, aufrechnung, nichtigkeit des vertrages, eine verechnungsabrede bestand, ein mangel des kaufgrundstücks in form ner defekten heizung, auf die sich die kläger aber nicht berufen konnten,da beweis nicht gelang, dazu noch ein kaufppreisanspruch des klägers zu 1) gegen den beklagten in prozessaufrechnung.
kläger waren noch nicht eigentümer geworden,also nicht eingetragen und kp war noch nicht gezahlt.

stofflich war es alles zur 767 klage, gemeinsame prozessführung von einer miteigentümergesellschaft, gegenrechte,die nur einem davon zustehen ob die dann für beide geltend machbar sind usw.

materiell rechtlich war es, grundstückskaufvertrag,wirksamkeit einer notariellen urkunde,formmängel dabei, nichtigkeit oder teilnichtigkeit, jahresabschlusspflicht der Kläger i.V.m. ner vorläufigen finanzierungszusage der sparkasse — Problem hierbei war, die fälligkeit des kp-anspruchs war davon bedingt abhaengig, verstoss gegen 242, weil die kläger den jahresabschluss absichtlich nicht machen?

und dann weil 5 std ehh genug zeit sind,noch mal ein kv mit mängelrechten.

Z4-Klausur:

anwaltsklausr, mandantin ist eine gmbh, die exklusiven wein verkauft.
ist beklagte,da eine flasche die der kläger gekauft hat beim öffnen zerbricht und den kläger schwer verletzt.
der liefernat kommt aus dem nicht europäischen wirtschaftsraum, was sich auf die produkthaftung auswirkt.
dann hat die versicherung des mandanten ne summe gezahlt,frage war ob der mandant sich die zahlung zurechnen lassen muss als schuldanerkenntnis.

probleme waren zivilprozessrechtlich: vu und zuständigkeit des angerufenen gerichts,35 zpo.

materiell: produkthaftung,das gesamte schadensersatzrecht mit 3-4 agl und dann nochmal das mängelrecht über 437 mit allen nr.
dazu dann beweisprobleme und weil es so schön war die europäische irgendwas zum produkthaftungsgesetz.
dann als schmankerl noch allgemeine versicherugnsbedingungen,aber nur eine norm daraus.
beim se-recht ging es hauptsächlich um beweisprobleme und verschulden, vertreten müssen,da der mangel wohl ein unvermeidbarer funktionsmangel war.

dann musste man noch den 377 hgb hinzuziehen.

von REISS GbR Rechtsanwälte Avvocati Commercialisti
Als mittelständische Anwaltskanzlei mit Boutiquen - Charakter befinden wir uns auf Expansionskurs, da wir in unseren Kerngebieten mit intelligenten Strategien unsere Mandanten erfolgreich vertreten. Bei REISS Rechtsanwälte Avvocati wartet ein engagiertes und ebenso erfahrenes Team auf Sie. Wir möchten interessierten Referendaren (m/w/d) das Berufsfeld des Anwalts am Beispiel unserer Kanzlei, einer größeren mittelständischen Struktur näherbringen und sind daher auf der Suche nach Rechtsreferendaren (m/w/d) für unseren Standort Frankfurt am Main
Weniger Referendarstellen in Hamburg

Der Personalrat Hamburg hat auf seiner Internetseite auf eine Stellenkürzung in Hamburg aufmerksam gemacht. Danach hat die Stadt die zur Verfügung stehenden Referendarstellen von 700 auf 600 pro Jahr gekürzt.

Im Februar 2010 wurden daher nur 41 statt der sonst üblichen 51 in den Referendardienst eingestellt; und in den nächsten drei Einstellungsterminen erfolgen dann nur noch 21 Einstellungen, um so eine Kürzung von insgesamt 100 Stellen zu erreichen.

Dies dürfte auch Konsequenzen für die Notenanforderung haben, mit der man direkt in Hamburg ins Referendariat einsteigen kann. Bislang reichten zwischen 10 und 11,5 Gesamtpunkte, um über die Leistungsliste einen Referendarplatz zu bekommen.

Februar 2009 11,36 Punkte
April 2009 10,75 Punkte
Juni 2009 10,49 Punkte
August 2009 10,02 Punkte
Oktober 2009 11,24 Punkte
Dezember 2009 10,46 Punkte

Zukünftig dürfte diese ohnehin schon hohe Punktzahl noch weiter steigen. Zahlen für den Einstellungstermin Februar 2010 wurden bislang noch nicht veröffentlicht. Sobald diese Zahlen bekannt sind, werden wir Euch hier im RefBlog darüber informieren.

Verwaltungsrechtsklausur zum Üben

Als Referendar sollte man frühzeitig anfangen, das Klausurenschreiben zu üben. Ab ca. einem Jahr vor dem Beginn des schriftlichen Examens empfiehlt es sich, einen kommerziellen Klausurenkurs buchen. Im Netzt findet man aber auch Übungsklausuren, die kostenlos downloadbar sind.

So zum Beispiel kann man auf www.justament.de regelmäßig Klausuren von Alpmann Schmidt herunterladen. Aktuell sind dort (in der Rubrik „Klausur“) Sachverhalt und Lösung einer Verwaltungsrechtsklausur eingestellt. Themen dieses Aktenauszugs sind Gerichtliche Eilentscheidung / Prozessrecht und Baurecht – mit Sicherheit examensrelevante Gebiete!

Weitere Quellen im Netz, wo man Klausuren (Sachverhalte und Lösungen) downloaden kann, findest Du bei unseren Surftipps