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Das Blog zum Rechtsreferendariat

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REFERENDARIATNEWS
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  Ausgabe 25/2025
Dienstag, der 17.06.2025
     

Schlechtes Zeitmanagement
von

Nicht nur dass ich seit Montag ständig daran denke, dass ich ja noch Akten für meinen Ausbildungsrichter bearbeiten muss. Nein jetzt sitze ich seit gestern an den Akten und stelle fest, dass sie inhaltlich schwieriger sind als gedacht! Da macht der Beklagte gleich drei Hilfsaufrechnungen geltend und – was richtig blöd für mich ist – erst die dritte Hilfsaufrechnung überzeugt mich wirklich und bringt meiner Ansicht nach den Anspruch des Klägers zu Fall.

Ich gebe mir jetzt noch zwei Stunden, um die Urteile zu schreiben. Und ich verspreche, dass ich die Akten, die ich dann morgen von meinem Richter mitbekomme, bis spätestens Mittwoch abgearbeitet habe. Nicht dass das zur Regel wird, dass ich am Wochenende überraschend in Zeitnot gerate!

Wahlstation in Washington

Wenn man sich beim Auswärtigen Amt für die Wahlstation an einer deutschen Botschaft bewirbt, hat man wenig Einfluss darauf, wo man schließlich hinkommt. Rechtsreferendar Paul hat das Traumlos gezogen und verbringt zur Zeit seine Wahlstation an der deutschen Botschaft in Washington!

Flagge der Vereinigten Staaten vonn Amerika

Über seine Erlebnisse und Eindrücke in der Wahlstation berichtet Paul in seinem Blog. Das Mitlesen in den nächsten Wochen lohnt sich auf jeden Fall!

Examenstermin Februar: 2. Verwaltungsrechtsklausur (NRW)

Sachverhalt:

Der Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG kommt zum RA. Das Unternehmen betreibt eine Getreideabfüllanlage. In 2005 kam es zu diversen Anwohnerbeschwerden. In 2006 ergeht Ordnungsverfügung. Es sollen diverse Maßnahmen zu Staub- und Lärmeindämmung vorgenommen werden. Dabei erfolgt gleichzeitig eine Zwangsgeldandrohung in Höhe von 5000,- Euro. Das Unternehmen nimmt Maßnahmen in Teilen vor. Ein Mitarbeiter der damals zuständigen Behörde erklärt bei einer Ortsbesichtigung auf Nachfrage, es sei schon alles in Ordnung. Gegen Ordnungsverfügung wird daher nicht vorgegangen. In 2007 werden Anlagen nochmals nachgebessert. In 2009 ergeht Festsetzung von Zwangsgeld durch die nun aufgrund Verwaltungsvorschriftenänderung zuständige Behörde wegen Nichterfüllung der Anordnungen. Gleichzeitig ergeht eine neue Aufforderung, Maßnahmen vorzunehmen, und erneute Androhung von Zwangsgeld, diesmal i.H.v. 10.000,- Euro.
Der Geschäftsführer möchte wissen, ob und wie er gegen die erneute Androhung und Festsetzung vorgehen kann.

Stichworte:

Anwaltsklausur, Verwaltungsvollstreckung, gestrecktes Verfahren, Zwangsgeld

von Glöckle Rechtsanwälte
Glöckle Rechtsanwälte ist eine hoch spezialisierte Anwaltskanzlei für die Bereiche Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Abgerundet wird diese Spezialisierung durch eine hohe Expertise im Steuerrecht. Wir beraten und verteidigen primär an der Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Strafrecht. Durch unser wirtschaftliches Verständnis werden wir regelmäßig bei dem Vorwurf von Wirtschaftsstraftaten mandatiert. Unser Bestreben ist es maßgeschneiderte Lösungen anzubieten, die auf die individuellen Bedürfnisse und Ziele unserer Mandanten zugeschnitten sind. Unser Expertenwissen wird durch unseren unermüdlichen Einsatz und unsere dynamische Herangehensweise in der Fallbearbeitung ergänzt. Dieser Einsatz zeichnet uns aus.
Examenstermin Februar: 1. Verwaltungsrechtsklausur (NRW)
Sachverhalt:

 

Ein Porsche Cayenne – Fahrer parkt samstags 45 Minuten lang auf der Kö, ohne die dortige Parkuhr zu füttern. Ein Polizist schreibt ihn auf und bestellt nach einer halben Stunde einen Abschleppwagen. Obwohl daneben noch ein anderer Wagen falsch parkt, bestellt der Polizist nur einen Abschleppwagen. Als dieser kommt, ist der andere Wagen gerade weggefahren (wird noch von Abschleppwagenfahrer gesehen) und der Porschefahrer will einsteigen. Da hält der Abschleppwagen hinter ihm und unterhält sich kurz mit dem Porschefahrer. Dann fährt er leer weiter zu neuem Einsatz zum Martin-Luther-Platz, der ca. 150 m entfernt ist.

Der Porschefahrer bekommt Bußgeld, Leerfahrtkosten und Verwaltungskosten für Anruf des Polizisten in Rechnung gestellt. Der andere Fahrer muss nur Bußgeld bezahlen. Porschefahrer klagt gegen den Kostenbescheid. Die Verwaltung kündigt an, trotzdem zu vollstrecken. Während der Rechtshängigkeit schickt die Verwaltung einen Gerichtsvollzieher, der pfänden möchte. Da der Porschefahrer nicht zu Hause ist, hinterlässt er eine Pfändungsbenachrichtigung.

Der Porschefahrer beantragt, die aufschiebende Wirkung anzuordnen und möchte (separater Schriftsatz), dass jetzt schnell etwas gegen die Pfändung unternommen wird.

Stichworte:

Urteilsklausur (im Konkreten fall 80V Beschluss), Antragsauslegung, Abschleppfall, Vollstreckung von Geldforderungen, Pfändungsbenachrichtigung

 

„Abenteuer Malta“

Die Referendarinnen Jana und Olivia schreiben seit Februar über ihr „Abenteuer Malta“! Dort verbingen die beiden momentan ihre Wahlstation.

Flagge von Malta

Auch in diesem Blog gibt es – natürlich neben vielen interessanten Artikeln – viele schöne Fotos von Malta! Reinklicken lohnt sich!

Examenstermin Februar: 2. Strafrechtsklausur (NRW)

Revisionsklausur aus Anwaltssicht:

Mandant wurde vom LG wegen schweren Raubes und gefährlicher KV in mittelbarer Täterschaft, Tateinheit, sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in besonders schwerem Fall zu 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Revision war laut Bearbeitervermerk ordnungsgemäß eingelegt.

Zum Sachverhalt: Mandant plant mit Kollegen (separat verfolgt), in ein Café mit Wohnhaus einzubrechen und in Wohnhauswohnzimmer, neben dem Schlafzimmer Geld aus Tresor zu entwenden.  Mandant fährt Kollegen dorthin und wartet im Auto. Kollege steigt ein, wird aber dabei von dem Eigentümer überrascht, der den Weg zum Tresor versperrt. Kollege ergreift schweren Silberkerzenleuchter, schlägt Eigentümer nieder (bewusstlos, Schädelfraktur) und bewegt sich dann zu Tresor. Er entwendet dort 10.000,- Euro, verlässt die Wohnung. Im Auto teilt er Beute mit dem Mandanten, erzählt ihm aber nichts Konkretes über dien Tatablauf. Mandant fährt Kollegen nach Hause.

Auf dem Rückweg wird Mandant von Polizei angehalten und nach Papieren gefragt. Will sie nicht zeigen. Polizeibeamter versucht durch Fenster Zündschlüssel abzuziehen. Mandant fährt rückwärts und schleift Polizisten 10 – 15 Meter mit bis dieser sich abstoßen kann. Polizist wird nicht verletzt.

StA hatte Verfolgung bei Landgerichtsanklage wirksam gem. 154a beschränkt hinsichtlich Verstoßes gegen 303, 123 StGB. Angeklagt war nur einfacher 113 und 249, 250 II Nr.1. Mandant war zuvor durch AG wegen OWI in Zusammenhang mit dem Polizeivorfall rechtskräftig verurteilt worden.

Blogs von Referendaren in der Wahlstation
von

…jurabilis! hat in zwei Artikeln auf die Blogs von Referendaren hingewiesen, die ihre Wahlstation im Ausland verbringen und über diese Station berichten. So berichtet Paul seit Januar aus Washington D.C., und die Referendarinnen Jana und Olivia schreiben seit Februar über ihr „Abenteuer Malta“!

Beide Seiten haben wir auch bei unseren Links auf die Blogs anderer Referendare aufgenommen…

Ranking: Durchfallquoten 2007 im 2. Staatsexamen

Das Bundesministerium der Justiz hat bislang immer noch nicht die offizielle Jahresstatistik für das Jahr 2007 veröffentlicht. Allerdings findet man auf den Seiten einiger Landesjustizprüfungsämter bereits Zahlen, so dass sich für die Durchfallquote im 2. Examen 2007 bislang folgende Rangliste ergibt:

  1. Sachsen-Anhalt: 24,77 % (Veränderung zu 2006: – 3,43 %)
  2. Sachsen: 21,61 % (- 2,89 %)
  3. Mecklenburg-Vorpommern: 21,15 % (+ 7,15 %)
  4. Nordrhein-Westfalen: 20,88 % (- 0,84 %)
  5. Niedersachsen: 19,34 % (+ 1,64 %)
  6. Saarland: 18,55 % (+ 5,31 %)
  7. Bayern: 17,09 % (+ 4,44 %)
  8. Baden-Württemberg: 13,6 % (+ 2,89 %)
  9. Thüringen: 12,25 % (+ 3,26 %)
  10. Rheinland-Pfalz: 11,93 % (- 0,27 %)

Die anderen Länder haben noch keine Statistiken veröffentlicht. Wir werden die Liste vervollständigen, sobald das BMJ die Zahlen für 2007 veröffentlicht hat.

Weitere Statistiken zu Durchfallquoten, Anzahl an Prädikatsexamina, Wartezeiten und Höhe der Unterhaltsbeihilfe findest Du auf unseren Übersichtsseiten zum Referendariat!

Examenstermin Februar: 1. Strafrechtsklausur (NRW und Nds)

Die Entscheidung der StA war zu entwerfen: 

SV 1. Teil: Aktenvermerk: Polizist A fühlt sich von Kollegen B gemobbt. Dieser grüßt ihn nicht aber alle anderen und weigert sich, Diensthandlungen mit ihm vorzunehmen. A ist psychisch krank, gutachterlich betätigt. Laut Gutachten leidet er aber auch unter Trennung von Frau, die zeitgleich mit Beginn des Mobbings stattfand. A stellt Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte.

SV 2. Teil: Polizist B verursacht künstlichen Stau, um von Kollegen verfolgten A8 auf der Autobahn bei MS zu stoppen. Der A8 (darin zwei Litauer, die Alkohol geklaut und getrunken haben – von dem Alkoholkonsum wusste der B wohl nichts) fährt mit 220 auf ihn zu. Bei Stauende kommt es bei dem Versuch zwischen den Autos durchzufahren zu Unfall. Zwei Fahrer und eine Mitfahrerin von Drittfahrzeugen erleiden multiple Prellungen, Knöchelbruch und Schürfwunden. B hatte vor der Aktion beim Polizeipräsidium Münster, da zuständige Leitstelle in Do nicht zu erreichen war, nachgefragt, ob er Stau auslösen soll. Dies wurde bejaht.

Hinreichender TV bzgl. B?

Anwalt des B: B sagt nichts zu Mobbing und den Stau hat er rechtmäßig verursacht. Jedenfalls dachte er das, schließlich gibt es in der Polizeiausbildung kein Thema „Verursachung künstlicher Staus“ (trifft zu).

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In Niedersachsen lief die selbe Klausur, vgl. hier.

Inhalte der Examensklausuren im Februar 2009

Wir haben Euch in mehreren Artikeln zusammengefasst, was im Februar bislang in NRW und Niedersachsen im Examen lief. Die Artikel findest Du in der Kategorie „Was lief in den Klausuren“.

Auch die Themen der Klausuren, die nächste Woche geschrieben werden, werden wir dann dort veröffentlichen.