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  • RefNews - Der Blog von und für Rechtsreferendare


REFERENDARIATNEWS

REFNEWS
  Ausgabe 42/2026
Freitag, der 16.10.2026
     

Zeitaufwändige Anreise zum Klausurort ist hinzunehmen

Manche Berliner Referendare mussten in der Juni-Kampagne die Klausuren unter erschwerten Bedingungen schreiben. Nicht nur dass die letzte Klausur am 18.06. und damit zumindest teilweise parallel zum 2. WM-Vorrundenspiel Deutschland gegen Serbien lief, das bereits um 13.30 Uhr angepfiffen wurde. Viele der Kandidaten mussten darüber hinaus die Klausuren in Berlin-Marzahn schreiben und hatten dadurch jeden Tag einen sehr zeitaufwändigen Anfahtsweg.

Grund für die Verlegung des Klausurortes waren umfangreiche Sanierungsmaßnahmen im Gebäude der Senatsverwaltung für Justiz in der Salzburger Str. 21-25.  »»» 

Vorauflage des Meyer-Goßner im Shop erhältlich!

Diesen Monat ist die Neuauflage des StPO-Kommentars erschienen. Im juristenkoffer.de – Shop verkaufen wir daher nun die Vorauflage des Meyer-Goßner, die für die Referendarausbildung bei Gericht und die Klausuren in der Strafrechts- und Anwaltsstation vollkommen ausreichend ist.

Darüber hinaus findest Du in unserem Shop natürlich auch die Vorauflagen der anderen Kommentare wie zum Beispiel Palandt, Thomas/Putzo und Fischer!

Abbruch der Verwaltungsrechtsklausuren!

Unglaubliches ist den Bochumer Referendaren passiert, die diesen Monat die Klausuren für das 2. Examen geschrieben haben. Lief bei den Zivilrechts- und Strafrechtsklausuren noch alles glatt, wurden am Montag und Dienstag die abschließenden Verwaltungsrechtsklausuren wegen Feuers im Landgericht Bochum abgebrochen und die Referendare aus den Klausurräumen evakuiert!  »»» 

Rechtsreferendar (m/w/d) – Wahlstation

von GlasfaserPlus GmbH
"GlasfaserPlus“ ist nicht nur unser Name, sondern auch unsere Mission: Wir digitalisieren den ländlichen Raum in Deutschland mit schnellem und zuverlässigem Internet durch ein großes Plus von Glasfaseranschlüssen! Durch den zusätzlichen FTTH Ausbau trägt die GlasfaserPlus dazu bei, Menschen zusammenzubringen, wirtschaftliche Innovationen voranzutreiben und die Unterschiede der Digitalisierung zwischen Stadt und Land zu reduzieren. In den nächsten Jahren werden wir über 4 Millionen Haushalte mit Glasfaseranschlüssen versorgen.

Woche der Justiz in Baden-Württemberg

von

Im Land Baden-Württemberg öffnen für diese Woche (12.-17.07.2010) Gerichte und Justizvollzugsanstalten die Türen für Jedermann und bieten ein interessantes und vielfältiges Programm. Es finden Veranstaltungen, kommentierten Verhandlungen, Ausstellungen und Vorträgen über aktuelle justiz- und rechtspolitische Themen statt. Natürlich richtet sich das Ganze vor allem an „juristisch nicht vorbelastete Mitmenschen“ aber auch für angehende Referendare und diejenigen, die gerade mit dem Referendariat angefangen haben, sind sicherlich interessante Sachen dabei.  »»» 

Aktuelle Wartezeiten und Restplätze in NRW

Die Einstellungssituation für Referendare in NRW hat sich in den letzten Jahren deutlich entspannt. Das sieht man allein an den aktuellen Wartezeiten und den zurzeit von den Oberlandesgerichten angebotenen Restplätzen. So kann man im OLG-Bezirk Hamm mit einer Einstellung zum 01. Oktober rechnen, wenn man heute seine Bewerbungsunterlagen vollständig einreicht. Das entspricht einer Wartezeit von nur 2 Monaten. Und auch das OLG Düsseldorf geht momentan von einer Wartezeit von nur 2-4 Monaten aus. In der Vergangenheit musste man da noch deutlich länger auf einen freien Referendariatsplatz warten.  »»» 

Wahlstation in Halifax

Jana verbringt von Juni bis August ihre Wahlstation in Halifax/Kanada und berichtet darüber fleißig in ihrem Blog „Leuchtzeichen“. Halifax ist die Hauptstadt der Provinz Nova Scotia mit ca. 370.000 Einwohnern.

Sie arbeitet dort in der Rechtsanwaltskanzlei Cox & Palmers, einer offenbar großen Sozietät mit 60 Anwälten, 10 Jurastudenten und 7 Referendaren. Janas Berichte sind sehr interessant, insbesondere auch für diejenigen unter euch, die ebenfalls überlegen, für die Wahlstation ins Ausland zu gehen!

Referendariat in OWL (8) – Traumberuf: Richter?!

von

Überraschend – und damit für Referendare nicht ganz unpassend – hat die Justiz in den nächsten 5 Jahren scheinbar einen hohen Bedarf an engagierten Richtern auf Probe. Noch vor 5 Jahren, also zu Beginn des Studiums, war noch überall zu hören, dass ein Job als Richter quasi ein 6-er im Lotto sei. Die Konkurrenz groß und das Anforderungsprofil ellenlang. Dies scheint sich mittlerweile zu relativieren. Letzten Monat wurde am LG extra eine Pflichtveranstaltung für Referendare arrangiert, in welcher das Berufsbild des Richters und die Voraussetzungen für eine Bewerbung bzw. der Ablauf des Accessment-Centers vorgestellt wurden.  »»» 

LL.M. – Wann ist der richtige Zeitpunkt?

von

Promotion oder LL.M. wird mittlerweile in vielen Berufen als Einstellungsvoraussetzung gesehen oder steigert zumindest die Chancen, sich gegen Mitbewerber durchzusetzen enorm. Nur wann ist der richtige Zeitpunkt gekommen, ein LL.M. Studium in Angriff zu nehmen?

Frühest möglicher Zeitpunkt ist direkt nach dem Studium und damit vor dem Referendariat. Vorteil dieser Variante ist es, dass man in der Regel seine gesamte Zeit und Kraft darauf konzentrieren kann und dadurch auch schneller den Titel erlangt. Außerdem kann man, da meist ohnehin ein Umzug ansteht, wenn das Studium beendet ist, auch ohne viel Aufwand, Auslandsstudiengänge nutzen.  »»» 

Gedanken eines Korrektors

RA Popke aus Berlin hat beim „strafrechtsblogger“ über sein Pfingstwochenende berichtet, das er mit der Korrektur von 25 Examensklausuren verbracht hat / verbringen musste. Interessant in diesem Zusammenhang seine Meinung, warum so viele der Klausuren schlecht ausfallen:

„[…] Aber wie kommt es dann, dass viele es trotzdem schaffen, eine brauchbare Leistung abzuliefern, während andere genau daran scheitern? Nach all den Klausuren, die ich mittlerweile korrigiert habe, bin ich davon überzeugt, dass es kaum etwas mit dem strafrechtlichen Wissen des Kandidaten zu tun hat, ob eine Klausur noch brauchbar ist oder eben nicht. In vielen 3-Punkte-Klausuren steckt genauso viel strafrechtliches Detailwissen wie in den 6-Punkte-Klausuren. Der Unterschied muss deshalb im handwerklichen liegen. Es ist ein Missverständnis, dass sich strafrechtliche Klausuren mit Definitionen und Schemata lösen lassen. Häufig hat man den Eindruck, dass der Kandidat keinen Gedanken darauf verwandt hat, wo überhaupt die Probleme des Falles sind und welches davon wichtig ist, welches weniger wichtig. Probleme übersehen ist sehr viel schwieriger, wenn man systematisch bei jeder Information im Sachverhalt überlegt, was der Ersteller der Klausur mit dieser Information bezweckt hat. […]“

Exakt das ist auch mein Eindruck, warum manche Klausuren daneben gehen. Man muss sich in diesem Zusammenhang vor Augen halten, dass (nahezu alle) Tatsachen und alle geäußerten Rechtsansichten in einem Aktenauszug bewusst vom JPA in die Klausur aufgenommen worden sind. Die Aufgabe besteht also darin, sich darüber Gedanken zu machen, welche rechtliche Relevanz eine Sachverhaltsangabe bzw. Rechtsansicht hat, und diese in seiner Lösung (Gutachten auf dem Zettel einerseits und praktische Umsetzung wie zB Entscheidungsgründe andererseits) zu verarbeiten. Und dass man konsequent alle im Sachverhalt angesprochenen Punkte auch in seiner Lösung anspricht, ist „Handwerkszeug“, das man durch das Schreiben vieler Klausuren erlernen kann, hat aber nichts mit dem rechtlichen Wissen der Kandidaten zu tun.

Aus einem Antwort-Kommentar des RA Popken kann man übrigens noch schließen, wie Korrektoren im GPA Berlin/Brandenburg – Bereich entlohnt werden: Pro Klausur bekommt man dort offensichtlich 16 Euro! Richter Ballmann hatte damals aus seinem Bundesland von 15,50 Euro pro Klausur berichtet. Das scheint in allen Ländern ungefähr gleich zu sein.

Referendariat in OWL (7) – Erste Sitzungsleitung

von

Letzte Woche war es soweit. Nach § 10 GVG durfte ich die Leitung der Sitzung in einem Verkehrsunfall übernehmen, wobei Beschlüsse etc. wieder von der Richterin übernommen wurden. Und vorab gesagt, es war eine echte Erfahrung. Vor allem deshalb, weil es nicht so wie geplant lief. Die Vorbereitung der Sitzung durch das Votum war nicht schlecht (es gab 12 Punkte durch den Ausbildungsrichter!). Doch das das alles nicht unbedingt viel Wert ist, zeigt sich dann, wenn man mit diesem gefundenen Ergebnis mit den Parteien interagieren muss. Im Einzelnen:

Da in dem Unfallprozess bereits 50% von der verklagten Haftpflicht reguliert waren, habe ich einen Vergleichsvorschlag entwickelt, nachdem der Kläger noch weitere 16 % verlangen kann. Ich habe echt lang bei beck-online bei „Grüneberg, Haftungsquoten“ gelesen und war mir zum Ende sicher, dass man eine Quote von 66 % für den vorliegenden Unfall mit Linksabbieger und Überholer durchaus vertreten kann. In der Güteverhandlung stellte ich dann meinen Vorschlag ausführlich vor. Doch machte mir der Anwalt auf Beklagtenseite direkt einen Strich durch die Rechnung, weil er zu einer vergleichsweisen Einigung überhaupt nicht bereit war.

Warum? Das erfuhr ich, nachdem ich den Kläger gem. § 141 ZPO informatorisch angehört hatte. Er konnte zum Unfallhergang nicht wirklich etwas sagen („Plötzlich stand der Beklagte in meiner Spur“), verwickelte sich in Widersprüche und hat damit seinen eigenen Parteivortrag erheblich entwertet. Also eine Konstellation in der sich eine Partei um Kopf und Kragen redet. Darauf war ich absolut nicht vorbereitet. Auf das Angebot des Ausbildungsrichters, die Sitzungsleitung wieder zurückzuübernehmen, bin ich dann auch eingegangen. Denn gerade bei einer Zeugenaussage, die nicht chronologisch aufgebaut ist und bei der kaum Verwertbares enthalten war, fiel mir eine Zusammenfassung sehr schwer. Dies auch deshalb, weil ich auf meinem Schmierzettel zu viel ausformuliert hatte und die Aussage daher gar nicht zu 100% wiedergeben konnte. Die ursprüngliche Linksabbieger/Überholer-Situation stellte sich spätestens nach der Anhörung des Beklagten als eigentlicher Auffahrunfall dar. Somit eine echte Überraschung – das eigentliche Geschehen stellte sich wie bei Richterin Barbara Salesch im Laufe der Verhandlung ganz anders dar. Auf sowas kann man sich leider im Vorfeld mit dem Ausbildungsrichter nicht abstimmen!

Im Endeffekt war es doch eine Erfahrung. Innerlich war ich doch recht enttäuscht von mir. Doch der Ausbildungsrichter meinte dann, dass es o.k. für eine erste Sitzung gewesen sei. Schließlich hatte ich immerhin die Formalien des Sitzungsprotokolls bis zu diesem Zeitpunkt und das Diktiergerät – halbwegs – im Griff. Einzige Kritik war denn auch, dass meine Fragen an die Parteien nicht offen genug waren. Ich habe vielmehr recht suggestiv gefragt, weil ich bestimmte Dinge hören bzw. nicht hören wollte. Daran sollte ich noch arbeiten. Ich hoffe, es gibt demnächst noch einmal Gelegenheit, eine Sitzung zu leiten. Das Problem ist eigentlich nicht so sehr die Nervosität sondern fehlende Erfahrung, wie man mit bestimmten Situationen umgeht. In der theoretischen Referendarsliteratur bzw. der AG fehlen m.E. die Praxistipps für diese mündliche Bewährungsprobe.

Neuauflage des Kopp/Ramsauer erschienen

Inzwischen ist die 11. Auflage des VwVfG-Kommentars erschienen, der in vielen Bundesländern im schriftlichen Examen als Hilfsmittel zugelassen ist.

Die Vorauflage des Kopp/Ramsauer, die für die Übungsklausuren bei Gericht sicherlich ausreicht, sowie die Vorauflagen der anderen Kommentare findest Du bei uns im Shop!

Ausbildungsreferent Harald Reiter im Staufenbiel-Interview

von

Harald Reiter, Richter am OLG München, ist seit April 2009 als Ausbildungsreferent für die Referendarausbildung im OLG Bezirk München zuständig. In den Jahren 1998 bis 2005 war er Arbeitsgemeinschaftsleiter für die Referendare in Augsburg und München – also jemand, der sich zwangsläufig sehr gut auskennen muss.

In der aktuellen Ausgabe von Staufenbiel Jura ist ein Interview zu finden, in welchem Herr Reiter sich zu verschiedenen Fragen rund ums Referendariat äußert. Beispielsweise geht es um Fragen rund um die eigenen Gestaltungsmöglichkeiten im Referendariat und die Wichtigkeit von Wahl- und Anwaltsstationen. Interessant ist insbesondere seine Auffassung von Promotion parallel zum Referendariat: Seiner Erfahrung nach führt eine Promotion während des Referendariats zu Abstrichen bei der Examensnote.

Das vollständige Interview kann hier nachgelesen werden.