In NRW und vielen anderen Ländern, die die Klausuren aus dem „Klausurenpool“ beziehen, läuft zwar nahezu ausschließlich als erste Strafrechtsklausur eine Anklage. Als S2-Klausur ist aber sowohl eine Revision als auch ein Strafurteil möglich. Nachdem nun der Dezember-Durchgang das schriftliche Examen hinter sich gebracht hat, können wir wieder schauen, wie oft dieses Jahr Gegenstand der zweiten Strafrechtsklausur eine Revision bzw. ein Urteil war. »»»
Ich habe in der Vorbereitung auf das erste Staatsexamen immer auf zeiteffektives Lernen gesetzt: so breit gestreutes Wissen wie nötig, so wenig Tiefe wie prüfungstaktisch noch vertretbar.
Aus dieser Sicht ist die Verwaltungsrechts-AG überflüssig bzw. überhaupt nicht zeitökonomisch. Die Zeit könnte man anderweitig viel besser zum Lernen, Arbeiten oder Pflegen des Lebenslaufs verwenden. »»»
Jeden Monat aufs Neue stellen die Oberlandesgerichte Köln, Hamm und Düsseldorf kurzfristig zu besetzende Referendarplätze ins Netz. Diejenigen, die flexibel sind und keine Lust haben, die volle Wartezeit bis zum Start ins Referendariat zu überbrücken, können so schnell an einen Ausbildungsplatz kommen.
Auch momentan sind wieder einige Plätze an attraktiven Landgerichten kurzfristig zu vergeben. »»»

In den letzten Wochen haben die Düsseldorfer Referendare einen neuen Personalrat gewählt. Dass eine Vertretung der Interessen der Rechtsreferendare wichtig ist, ist sicherlich jedem Referendar klar. Dennoch liest man vor solchen Wahlen häufig auf den Seiten der Personalräte über das Problem, genügend Kandidaten zu finden, die sich zur Wahl stellen. In Düsseldorf hat es nun aber nicht nur ausreichend Kandidaten gegeben; auch die Wahlbeteiligung war recht ordentlich. »»»
Oft hört man die Empfehlung, ein Rep im Referendariat lohne sich eigentlich nur, wenn die AG schlecht sei. Nur wann ist eine AG schlecht? Um einen Vergleich zu ermöglichen, schildere ich mal die Inhalte aus meiner Strafrechts-AG:
– Einführungslehrgang (5 Termine): Anklageschrift, Einstellungsverfügung, Ablauf der Sitzung beim Strafprozess. Es blieb beim Überblick; Unklarheiten wurden erst nach und nach in späteren AG-Terminen beseitigt. »»»
Vorgestern war mein letzter Sitzungsdienst. Auf der einen Seite bin ich erleichtert, nicht mehr eingesetzt zu werden. Denn die Sitzungsvorbereitung benötigt schon Einiges an Zeit. Auf der anderen Seite muss ich aber einräumen, dass mir die Rolle als Staatsanwalt gefallen hat. Immerhin ging ohne den Referendar in der Hauptverhandlung nichts, was Einstellungen, Strafbefehl bei Ausbleiben des Angeklagten etc. anging. »»»
Da man fast ausnahmslos jede Woche einmal Sitzungsdienst hat, kann ich von 2 weiteren Sitzungstagen berichten: Eigentlich heißt es im Volksmund alle guten Dinge sind 3. Meine 3. Sitzungsvertretung war aber bescheiden. Ursprünglich waren 8 Sachen zu verhandeln. Die erste Sache fiel bereits nach einem Tag weg, weil ich offensichtlich unzuständig war – ein Aktenirrläufer. Vom Ausfall der zweiten Sache erfuhr ich, als ich 3 Tage vorher den Richter anrief. »»»
Viele Anwälte bloggen inzwischen. Und manche Rechtsanwälte suchen über ihr Blog Referendare und Referendarinnen für die Anwaltsstation oder schreiben referendariatsbegleitende Stellen aus.
So zum Beispiel auch RA Carola Sieling aus Paderborn. Sie sucht einen Referendar / eine Referendarin für den Bereich IT-Recht, Vertragsrecht und Wettbewerbsrecht. »»»
Die Strafrechtsstation ist bei Referendaren geliebt und gefürchtet zu gleich: Denn im Unterschied zu der Tätigkeit im Zivilgericht und in der Verwaltungsstation ist man nicht bloß vorgebildeter Zuschauer eines Rechtsstreits. Man ist als Sitzungsvertreter der StA plötzlich ein wichtiger Teil der Hauptverhandlung , an dem z.B. bei Einstellungen (§§ 153 ff. StPO) kein Weg vorbei geht. Man dürfte nun meinen, dass die Einführungs-AG auf die Sitzung gut vorbereitet. Schließlich steht man in traditionell schwarzer Robe im Blickpunkt der (Gerichts-)Öffentlichkeit. »»»
Die Zivilstation ist nichts gegenüber der Strafstation. Das merkt man schon deutlich nach 2 Wochen (!!!). Zivilstation scheint mir Referendariat „light“ zu sein. Die Zivil-AGs I + II waren recht locker; die Stoffvermittlung erfolgte deutlich ohne Stress. Der Anders/Gehle wurde im gemächlichen Trott in den 5 Monaten besprochen. Es blieb viel Zeit für das Vorbereiten von Vorträgen, eine 30 minütige Frühstückspause und fast immer waren wir schon vor 1 wieder auf dem Weg nach Hause. Daran konnte man sich gewöhnen.
Der Einführungslehrgang für die Tätigkeit bei der StA war das genaue Gegenteil. Innerhalb von 5 Unterrichtstagen (zum Glück über 2 Wochen) wurde viel Formalkram „durchgeprügelt“. »»»