Prüfungsprotokolle - Die Bezugsquellen
Nachdem der schriftliche Teil des Examens abgeschlossen ist, geht die Vorbereitung auf den meist bis dahin vernachlässigten Teil – die mündliche Prüfung – los. In der Wahlstation haben sich die meisten schon eingehend mit Aktenvorträgen beschäftigt (außer in Bayern, wo es im Zweiten Staatsexamen keinen Aktenvortrag gibt). Dann kommt endlich die „langersehnte“ Ladung zur mündlichen Prüfung, mit der die Prüfer bekanntgegeben werden. In NRW etwa werden die Klausurergebnisse vorher gesondert bekanntgegeben; die Ladung kommt dort seit 2025 in der Regel per E-Mail etwa drei Wochen vor dem Termin und nennt neben den Namen der Prüferinnen und Prüfer auch das Rechtsgebiet des Aktenvortrags.
Erste Infos über Google
Die ersten Anhaltspunkte, was die Person „Prüfer“ angeht, liefert dann natürlich Google: Man findet heraus, was bisher publiziert wurde, wo die Schwerpunkte der Tätigkeit liegen und in welchem Tennisverein der Prüfer spielt. Ergiebiger als der Tennisverein sind Veröffentlichungen, Geschäftsverteilungspläne der Gerichte und Kanzleiprofile.
Protokolle kostenlos online anfordern und lesen
Gewappnet mit diesen Infos geht’s dann ans Eingemachte: die Prüfungsprotokolle! Diese erhältst Du auf protokolle-assessorexamen.de – dem Portal rund um die mündliche Prüfung. Die Protokolle Deiner Prüfer bekommst Du dort kostenlos und sofort als PDF, ohne Nachweise oder Kaution (Stand: Oktober 2026). Neben den Protokollen kannst Du Dir dort auch kostenlose Aktenvorträge herunterladen und Dich über aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung auf dem Laufenden halten. Wer zusätzlich wissen möchte, welche Fragen in der mündlichen Prüfung immer wieder gestellt werden, findet in den Insider-Dossiers eine Auswertung zahlreicher Prüfungsprotokolle.
Die Zeit nach der Ladung gut nutzen
Zwischen Ladung und mündlicher Prüfung bleibt – in NRW etwa drei Wochen – nicht viel Zeit. Ein bewährter Ablauf:
- Protokolle Deiner Prüfer sofort nach Erhalt der Ladung anfordern.
- Die Protokolle auswerten: Welche Themen, welcher Prüfungsstil, welche Lieblingsfragen?
- Aktenvorträge im zugeteilten Rechtsgebiet unter Echtzeitbedingungen üben.
- Die aktuelle Rechtsprechung der letzten Monate wiederholen.
Wie viel Gewicht die mündliche Prüfung hat, regeln die Länder unterschiedlich. Bundesrechtlich darf der Anteil der mündlichen Prüfungsleistungen an der Gesamtnote 40 Prozent nicht übersteigen (§ 5d Abs. 4 Satz 3 DRiG); allein der Aktenvortrag zählt zum Beispiel in NRW 10 Prozent, in Niedersachsen 12 Prozent und in Hamburg 8 Prozent der Gesamtnote. Gründe genug, die Protokolle ernst zu nehmen.
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