Viele Rechtsanwaltskammern, so zum Beispiel die RAK Koblenz, stellen auf ihren Seiten Dokumente zur Verfügung, welche die empfohlenen Mindesttätigkeiten der Referendare während der Anwaltsstation auflisten. in diesem Katalog finden sich neben Besprechungen mit Mandanten das Verfassen von Schriftsätzen und die Teilnahme an Gerichtsterminen. Die Kammern empfehlen aber außerdem (zwar fakultativ, aber immerhin) Tätigkeiten auf dem Gebiet der Büropraxis und Büroorganisation. »»»
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Ausgabe 37/2025
Montag, der 08.09.2025
von Alice