Wir hatten in den RefNews bereits desöfteren darüber berichtet, dass die Einführung eines Teilzeit-Referendariats geplant ist. Nachdem erste Anstrengungen in diese Richtung letztlich nicht umgesetzt wurden, hat das Bundesjustizministerium nun einen Referentenentwurf vorgelegt, der diese Reformbestrebung wieder aufgreift. Die dazu erforderlichen Änderungen des Deutschen Richtergesetzes sind enthalten in Artikel 2 des „Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften“.
Geplant ist es zu ermöglichen, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren. Der regelmäßige Dienst wird hierfür um ein Fünftel reduziert. Die Dauer des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit beträgt dann statt zwei Jahre insgesamt zweieinhalb Jahre. »»»



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Das Diesel-Urteil des BGH wird in den nächsten Wochen und Monaten in den mündlichen Prüfungen rauf und runter geprüft werden. Obwohl es – wenn wir das an dieser Stelle so sagen dürfen – moralisch mehr als gerechtfertigt ist, dass VW einen „auf den Deckel“ bekommen hat, so muss ein Gericht – und auch ein Prüfling in der mündlichen Prüfung – gut begründen können, warum dies nach dem Gesetz auch so richtig ist. Und dies ist in den Diesel-Fällen gar nicht mal so einfach. Ein Grund mehr, warum sich die Entscheidungen zum Abgas-Skandal perfekt für mündliche Prüfungen eignen.
Der AKG wurde im November 2007 gegründet und ist die mitgliederstärkste Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Bereich der pharmazeutischen Industrie.
Für den AKG hat die Einhaltung kodifizierter Wettbewerbs- und Verhaltensregeln nach dem praxisorientierten Grundsatz „Prävention vor Sanktion“ oberste Priorität. Als Einrichtung der Selbstkontrolle der pharmazeutischen Industrie unterstützt der AKG Ihre Mitglieder dabei, für ein transparentes und faires Unternehmensverhalten in der Zusammenarbeit der Pharmaindustrie mit den medizinischen Fachkreisen zu sorgen. Das Verfahren der internen Selbstkontrolle schließt insbesondere die Beratung und die Mediation, aber auch die Sanktion von vereinsinternen Verstößen gegen die AKG-Verhaltenskodizes ein.
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