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  Ausgabe 11/2026
Samstag, der 14.03.2026
     

Examenstermin August: 2. Verwaltungsrechtsklausur

In der heutigen 2. Verwaltungsrechtsklausur ging es laut Berichten im Jurawelt-Forum um eine geplante Versammlung der Rechten auf  einem Friedhof, wobei die Klausur einem Urteil des OVG Brandenburg nachgebildet gewesen sein soll. Als Stichpunkte zur Lösung wurden im Forum genannt:

Zulässigkeit:

Der Verwaltungsrechtsweg ist eröffnet, weil um die Zulassung in eine öffentliche Einrichtung gestritten wird und es hier um die Ausübung des öffentlichen Hausrechts geht.

Statthafte Rechtsbehelf ist der § 123 I 1 VwGO, da in der Hauptsache eine vorbeugende Unterlassungsklage statthaft wäre- Es handelt sich um eine Sicherungsanordnung-

Begründetheit:

Grundsätzlich hat der Antragsteller ein Zutrittsrecht auf den Friedhof und insoweit der Antragsgegner eine Duldungspflicht- dieses Recht gilt jedoch nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen

Der Antragsteller kann im Rahmen seiner Aufgaben, dem Antragsteller jedoch dann ein Hausverbot erteilen, wenn dies notwendig ist, um gesetzlichen Bestimmungen oder dem Zweck der Vorschrift gerecht zu werden.

Dann im Hinblick auf die Argumente eine ganz normale Ermessenprüfung. Im Ergebnis bin ich dazu kommen, dass ein Hausverbot rechtmäßig wäre.

Examenstermin August: 1. Verwaltungsrechtsklausur

Im Jurawelt-Forum haben sich wieder einmal Kandidaten aus dem momentanen Examenstermin gefunden, die kurze Bemerkungen zu den Klausuren schreiben, die gelaufen sind. Heute gab es die 1. verwaltungsrechtliche Klausur:

1.Teil:
Zulässigkeit: 2-Stufen-Theorie; Problem Auslegung Klage-Antragbegrehren § 42 oder 123 und ob noch Anfecjtung der Begünstigung des Dritten(strittig);
Begründetheit: Anspruch aus §§ 69, 69 a GewO. Eigentlich gebunden, aber hier Kapazitätsausschöpfung und dsher Umwandlung in Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahl. Dann kommt die Problematik mit der Umfrage an die ich mich noch gut erinnern konnte…dann das Nachschieben von Gründen. Bei mir leider rw statt rm.

2.Teil: ggf. Anfechtung bzw. Antrag nach §§ 80a, 80 V VwGO Drittanfechtung
Zulässigkeit: Problem Klagebefugnis (Strittig)
Begründetheit: s.o.

3. Praktischer Teil:
Mandantenschreiben oder Schriftsatz ans Gericht.

Arbeitgeber finden – mal anders

Möchte man als fertiger Jurist einen Arbeitgeber finden, bieten sich zunächst die klassischen Wege an: Printanzeigen in Zeitungen und insbesondere natürlich in Fachzeitschriften wie der NJW durchstöbern oder die Stellenangebote in Online-Börsen wie zum Beispiel StepStone und monster.de lesen.

JobLeads

Einen anderen Weg geht das neue Portal JobLeads. Dazu Gründer Martin Schmidt im Interview auf die Frage, was JobLeads von anderen Portalen unterscheidet:

Wir bieten einen neuen Recruitingweg, der auf Empfehlungen beruht. Bei JobLeads registrierte Mitglieder, so genannte Talent Scouts, haben Zugang zu Jobs von Top-Unternehmen und können diese an Freunde und Bekannte empfehlen. Kommt dadurch eine Einstellung zustande, erhält der Talent Scout eine Prämie. Durch dieses System erreichen Unternehmen auch junge Berufstätige, die nicht auf Stellensuche sind.

Ein durchaus interessanter Ansatz. Damit macht das Portal auf jeden Fall professionellen Headhuntern Konkurrenz. Und nicht selten liest man selbst eine Stellenanzeige eines Unternehmens und hat gleich eine Person im Kopf, die auf diese Stelle passen würde.

Mitglied werden kann man zwar grundsätzlich nur auf Einladung eines bereits registrierten Nutzers – ähnlich wie bei Xing. Wer niemanden kennt, der bei JobLeads registriert ist, kann sich aber auch ohne eine solche Einladung um die Aufnahme bewerben. Über die Bewerbung wird dann aber individuell entschieden.

von Deutsche Messe AG
Die Deutsche Messe AG zählt zu den größten deutschen Messegesellschaften und ist ein weltweit führender Veranstalter von Investitionsgütermessen im In- und Ausland. Auf dem Messegelände in Hannover finden internationale Leitmessen wie die HANNOVER MESSE, DOMOTEX, INTERSCHUTZ, LIGNA, EMO oder AGRITECHNICA statt. Mit rund 1.000 Beschäftigten und 66 Repräsentanzen, Tochtergesellschaften und Niederlassungen ist die Deutsche Messe AG in mehr als 100 Ländern präsent.