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Unterhaltsbeihilfe und Krankenversicherung

In Sachsen hast du beim Geld ein echtes Wahlrecht (§ 8 Abs. 2 SächsJAG, § 34 Abs. 4 SächsJAPO): Du kannst das Referendariat entweder im Beamtenverhältnis auf Widerruf oder in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ableisten. Dieses Wahlrecht gibt es aber nur, wenn du die Voraussetzungen für eine Verbeamtung erfüllst (u.a. Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates, Verfassungstreue und die Altersgrenze von 42 Jahren).

Was das Portemonnaie angeht, gibt es eine sogenannte Unterhaltsbeihilfe bzw. Anwärterbezüge. Der Grundbetrag liegt derzeit bei 1.795,10 Euro (Stand Februar 2025). Dazu kommen je nach Lebenslage ein Familienzuschlag (für Verheiratete oder mit Kindern) und vermögenswirksame Leistungen. Aber Vorsicht: Die Bezüge können gekürzt werden, wenn du zum Beispiel das Examen beim ersten Mal nicht bestehst oder Gründe zu vertreten hast, warum sich dein Ref verlängert (§ 35 SächsJAPO).

Beim Thema Krankenversicherung gibt es gewaltige Unterschiede:

  • Im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis bist du sozialversicherungspflichtig. Das heißt, Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden direkt vom Brutto abgezogen. Du bist gesetzlich versichert und der Freistaat zahlt seinen Arbeitgeberanteil. Nettobleiben bei Ledigen ca. 1.449,00 Euro.
  • Im Beamtenverhältnis auf Widerruf bist du nicht sozialversicherungspflichtig, was erst mal mehr Netto bedeutet (ca. 1.685,00 Euro). Aber: Du musst dich selbst um deine Krankenversicherung kümmern. Du hast zwar Anspruch auf Beihilfe (der Freistaat übernimmt also einen Teil deiner Krankheitskosten, meist 50 %), musst aber den Rest über eine private Restkostenversicherung absichern. Alternativ kannst du eine freiwillige gesetzliche Versicherung wählen, kriegst dann aber in der Regel keinen Arbeitgeberanteil (außer du wählst die „pauschale Beihilfe“). Und ganz wichtig: Beamte haben nach dem Ref keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Gesetzliche oder Private Krankenversicherung

Angehende Rechtsreferendare müssen sich vor dem Start in den Vorbereitungsdienst Gedanken dazu machen, wie sie sich während des Referendariats krankenversichern. Wir haben alle relevanten Informationen zusammengetragen und auf einer speziellen Seite zum Thema Gesetzliche bzw. Private Krankenversicherung im Rechtsreferendariat für Dich aufbereitet.

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