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Notenverbesserung

Wenn du dein Examen zwar bestanden hast, aber mit der Note nicht ganz glücklich bist, gibt es in Sachsen die Chance auf einen zweiten Versuch. Die Notenverbesserung ist in § 56 SächsJAPO geregelt. Das ist quasi ein Joker für alle, die im Freistaat ihr Examen im Erstversuch bestanden haben.

Hier sind die Spielregeln:

  • Frist: Du kannst den Versuch nur beim nächsten oder übernächsten regulären Prüfungstermin nach deinem Bestehen wahrnehmen. Den Antrag musst du spätestens zwei Monate vor Beginn der schriftlichen Prüfung stellen.
  • Kosten: Der Spaß kostet eine Gebühr von 600 Euro (§ 56 Abs. 1 SächsJAPO).
  • Umfang: Du musst die Prüfung komplett noch mal machen, also alle acht Klausuren und die mündliche Prüfung (§ 30 Abs. 2 SächsJAPO). Es gibt kein „Rosinenpicken“ einzelner Noten.
  • Risiko: Es gibt eigentlich keines, außer für deinen Geldbeutel und deine Nerven. Gemäß § 31 Abs. 5 SächsJAPO gilt nämlich das Besserstellungsprinzip: Du entscheidest nach der mündlichen Prüfung, welches Ergebnis gelten soll. Wenn du dich nicht innerhalb einer Woche entscheidest, wird automatisch das bessere Ergebnis gewertet (bei Gleichstand das frühere).
  • Rücktritt: Du kannst bis zum Beginn der mündlichen Prüfung jederzeit auf die Fortsetzung verzichten, wenn du merkst, dass die Klausuren doch nicht so toll liefen (§ 31 Abs. 4 SächsJAPO).

Die Notenverbesserung ist also eine super Gelegenheit, um für die spätere Karriere (z.B. im Staatsdienst) noch mal ein paar Punkte rauszuholen, ohne das Risiko einzugehen, am Ende schlechter dazustehen als vorher.

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