
Einstellungstermine & Ausbildungsgerichte
In Sachsen gibt es zwei Einstellungstermine: jeweils zum 1. Mai und zum 1. November (§ 34 Abs. 1 SächsJAPO). Bevor es aber richtig losgeht, gibt es eine Einführungsveranstaltung, die meist so zwei bis drei Wochen vor dem Termin liegt. Da bekommst du dann feierlich deine Urkunde überreicht und wirst offiziell in den Dienst aufgenommen.
Wo du landest, entscheidet das Oberlandesgericht (OLG) Dresden, das für den gesamten Vorbereitungsdienst in Sachsen zuständig ist (§ 32 Abs. 1 SächsJAPO). Es gibt in Sachsen genau vier Ausbildungsgerichte, die auch als Stammdienststellen bezeichnet werden: Chemnitz, Dresden, Landgericht Görlitz (Standort Bautzen) und Leipzig.





An einem dieser Standorte wirst du dein „Zuhause“ für die Zeit der Zivil- und Strafstation haben. Du kannst bei der Bewerbung zwar Wünsche äußern, aber einen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Ort hast du nicht. Sachsen achtet darauf, die Referendare gleichmäßig auf die Gerichte zu verteilen. Wer im ersten Examen ein „vollbefriedigend“ oder besser hatte, wird bei der Ortswahl bevorzugt, ebenso Leute mit wichtigen Gründen wie Kinderbetreuung oder Pflege von Verwandten (§ 60 Abs. 2 SächsJAPO). Wenn du nach Leipzig willst, musst du stark sein: Die Nachfrage ist dort oft so hoch, dass nicht alle Wünsche erfüllt werden können.
Deine Stammdienststelle ist dann für fast alles Administrative zuständig: Dort sitzt dein Ausbildungsleiter, dort reichst du Urlaubsanträge ein und dort meldest du dich krank. Die praktische Ausbildung in der Zivil- und Strafstation findet dann entweder direkt am Landgericht oder an einem der zugehörigen Amtsgerichte in der Region statt. Ein Wechsel der Stammdienststelle während des Referendariats ist übrigens grundsätzlich nicht vorgesehen.
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