
Das zweite Staatsexamen in Sachsen
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil (§ 47 SächsJAPO). Im schriftlichen Teil musst du an acht Tagen jeweils fünfstündige Klausuren schreiben (§ 48 SächsJAPO). Die Verteilung ist:
- 4 Klausuren Zivilrecht (Schwerpunkt Praxis, oft Urteil oder Anwaltsschriftsatz).
- 2 Klausuren Strafrecht (Anklage, Urteil oder Revision).
- 2 Klausuren Öffentliches Recht (Bescheid oder Urteil).
Die Klausuren werden grundsätzlich elektronisch (am Laptop) abgelegt, außer du beantragst rechtzeitig die handschriftliche Form. Um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden, brauchst du einen Schnitt von mindestens 3,60 Punkten und musst in mindestens vier Klausuren mindestens 4,00 Punkte erreicht haben (§ 49 SächsJAPO).
Im schriftlichen Examen zugelassen sind 6 Kommentare (Grüneberg, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner, Kopp/Schenke und Kopp/Ramsauer). Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für Referendare aus Sachsen findest Du hier...
Die mündliche Prüfung findet in Dresden statt (§ 45 SächsJAPO). Sie beginnt mit dem Aktenvortrag, für den du dir ein Rechtsgebiet (Zivil, Straf oder Öffentlich) aussuchen darfst (§ 50 SächsJAPO). Danach folgt das Prüfungsgespräch, das sich in vier Teile gliedert: Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht und dein gewähltes Wahlfach. Die Endnote berechnet sich zu 2/3 aus dem schriftlichen Teil und zu 1/3 aus der mündlichen Prüfung (§ 52 SächsJAPO). Wenn du bestanden hast, darfst du dich endlich „Assessorin“ oder „Assessor“ nennen. Wenn es beim ersten Mal schiefgeht, kannst du die Prüfung einmal wiederholen (§ 55 SächsJAPO).
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