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Bewerbung und Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren in Sachsen ist streng termingebunden. Du musst die Bewerbungsfristen unbedingt einhalten, denn es handelt sich um Ausschlussfristen (§ 60 Abs. 1 SächsJAPO). Für den Einstellungstermin am 1. Mai endet die Frist am 20. Februar. Für den Termin am 1. November ist der 31. Juli der Stichtag. Maßgeblich ist dabei der Eingang beim OLG Dresden, nicht der Poststempel.

Oberlandesgericht Dresden
Referat V.2
Schloßplatz 1
01067 Dresden

Hier ist die Checkliste der Bewerbungsunterlagen, die du einreichen musst:

  • Der schriftliche Antrag auf dem offiziellen Bewerbungsbogen.
  • Ein lückenloser, unterschriebener tabellarischer Lebenslauf.
  • Ein aktuelles Lichtbild (nicht älter als ein Jahr).
  • Die ausgefüllte und unterschriebene Belehrung über die Verpflichtung zur Verfassungstreue (Formular JV 6).
  • Die zugehörige Erklärung zur Verfassungstreue (Formular JV 6a).
  • Eine amtlich beglaubigte Kopie deines Gesamtzeugnisses über die Erste Juristische Prüfung (Achtung: Nur die staatliche Pflichtfachprüfung reicht nicht!).
  • Ein Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (beglaubigte Kopie von Personalausweis oder Reisepass) oder entsprechende Nachweise für EU-Bürger bzw. andere Ausländer (ggf. mit Aufenthaltstitel).
  • Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart „OB“). Das musst du bei deiner Meldebehörde beantragen, und es wird direkt an das OLG geschickt. Es darf zum Einstellungstermin nicht älter als sechs Monate sein.
  • Ggf. Nachweise für besondere Umstände (FSJ-Bescheinigung, Geburtsurkunden von Kindern etc.), um Zusatzpunkte zu ergattern.

Die Bewerbung schickst du an das OLG Dresden. Sobald deine Unterlagen da sind, heißt es warten. Etwa drei Wochen nach Fristende gibt es einen Vorbescheid. Wenn du ein Angebot bekommst, musst du innerhalb von zehn Tagen erklären, ob du den Platz annimmst. Reagierst du nicht, ist der Platz weg und du musst dich für einen späteren Termin komplett neu bewerben (§ 60 Abs. 4 SächsJAPO). Eine Bestätigung über den Eingang deiner Bewerbung kriegst du übrigens frühestens vier Wochen vor Ablauf der Frist.

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