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Ablauf und Inhalt des Referendariats

Das Referendariat in Sachsen dauert insgesamt zwei Jahre und ist in verschiedene Stationen gegliedert (§ 36 SächsJAPO). Es geht darum, dich mit der ganzen Bandbreite juristischer Arbeit vertraut zu machen – vom Urteilsentwurf bis zur Anwaltsberatung.

Hier ist der klassische Fahrplan:

  1. Zivilstation (5 Monate): Du bist bei einem Zivilgericht (Landgericht oder Amtsgericht) und lernst, wie man Urteile schreibt und Verhandlungen leitet.
  2. Strafstation (3 Monate): Hier geht es entweder zur Staatsanwaltschaft (wo du auch Sitzungsdienst machen darfst) oder zu einem Strafgericht.
  3. Verwaltungsstation (4 Monate): Ab in die Behörde (z.B. Landesdirektion) oder ans Verwaltungsgericht. Hier kannst du auch bis zu drei Monate an die Uni Speyer gehen.
  4. Rechtsanwaltsstation (9 Monate): Der längste Block. Hier bist du bei einem Anwalt deiner Wahl und lernst die Praxis „auf der anderen Seite“ kennen. In dieser Zeit schreibst du auch dein schriftliches Examen.
  5. Wahlstation (3 Monate): Zum Abschluss darfst du dir einen Bereich aussuchen, der dich besonders interessiert (z.B. Notariat, Unternehmen oder auch Ausland).

Begleitet wird die Praxis von den Arbeitsgemeinschaften (AGs). Zu Beginn der ersten drei Stationen gibt es jeweils einen Einführungslehrgang, der dich fit für die praktische Arbeit macht (§ 38 SächsJAPO). Die Teilnahme ist Dienstpflicht!

Seit 2023 gibt es in Sachsen übrigens auch die Möglichkeit eines Teilzeitreferendariats (§ 36a SächsJAPO), wenn du Kinder betreust oder Angehörige pflegst. Das Ref dauert dann insgesamt 30 Monate, und die Arbeitszeit in der Praxis wird um ein Fünftel reduziert.

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